28.11.2016

Von USt bis SVA – Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer

Powered by Ihre Steuerberater Unternehmer sein bedeutet natürlich auch, Steuerzahler zu sein. Einer der großen Unterschiede aus steuerlicher Sicht zwischen einem Selbständigen (Unternehmer) und einem unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter oder Angestellter) ist, dass man sich großteils auch selbst um seine Steuern kümmern muss.
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Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Stockfotos-MG - fotolia.com
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Als Angestellter werden einem Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen und vom jeweiligen Dienstgeber an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung abgeliefert. Einen Selbständigen treffen andere Steuern – etwa die Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Darüberhinaus muss die Pflichtversicherung über die SVA erfolgen.

+++Mehr zum Thema: Steuerliche Abschreibung – zwischen Müssen und Dürfen+++

Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung bezahlen. Je nach Rechtsform, Branche und anderen Kriterien fallen aber auch noch weitere Steuern und Abgaben wie etwa Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Tabaksteuer, Mineralölsteuer u.v.m. an.

KÖSt, ESt, USt, Frust…

Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Was die Lohnsteuer für Angestellte und Arbeiter ist, ist die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmer, die ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

 Gesellschaftsform – Körperschaftssteuer

Auch die Gesellschaftsform spielt eine wichtige Rolle: Der Einkommensteuer unterliegen nämlich nur natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer). Für Kapitalgesellschaften gibt es die Körperschaftssteuer (KÖSt) – sie beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 25 Prozent. Die Einkommensteuer dagegen ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und fällt nach nachderzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von EUR 11.000 an.

 Einzelunternehmen – Kapitalgesellschaft

Hat ein Unternehmensgründer ein Einzelunternehmen gegründet, fällt für das Einkommen „nur“ die Einkommenssteuer an. Im Fall einer Kapitalgesellschaft muss zuerst die Gesellschaft „selbst“ die Körperschaftssteuer abführen. Zusätzlich bezahlt der jeweilige Unternehmer Einkommensteuer für das Geld, das er vom Unternehmen bekommt.

Redaktionstipps

Wer bezahlt mehr Steuern?

Bezieht man sich nur auf die Zahlen, muss es nicht sein, dass ein Unternehmer mit einer Kapitalgesellschaft in Summe mehr Steuern zahlt, als beispielsweise Einzelunternehmer. Diesbezüglich spielen viele andere Faktoren mit. Es lohnt sich deshalb vor der Gründung mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann helfen, das Unternehmen so zu gründen, dass alles steuerlich optimal ausgestaltet ist.

Unternehmer mit Kapitalgesellschaften zahlen nicht zwingend mehr Steuern als Einzelunternehmer

Die Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer spielt – neben Einkommensteuer und der SVA – eine entscheidende Rolle im Leben eines Gründers. Schon deswegen, weil sie selbst berechnet und im Voraus an das Finanzamt abzuliefern ist. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden die Umsatzsteuer (USt) verrechnen. Kauft er jedoch selbst etwas, bezahlt er klarerweise ebenfalls USt. Genau diese USt, die ein Unternehmer seinen Lieferanten bezahlt, nennt man Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt, kann der Unternehmer – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – die Vorsteuer von der eingehobenen Umsatzsteuer abziehen und sich diese somit „zurückholen“.


Der Normalsteuersatz für die USt beträgt in Österreich 20 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen: für Essen beträgt der Satz beispielsweise nur 10 oder 13 Prozent für Hotelübernachtungen.


Umsatzsteuer fällt monatlich an

An sich muss die Umsatzsteuer einmal jährlich mit der Umsatzsteuererklärung veranlagt werden. Das System in Österreich verlangt es jedoch anders. An jedem 15. des übernächsten Monats, muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeliefert werden. Sprich, zwei Monate nachdem man eine Rechnung gestellt hat.

Verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung:

Dieser monatliche Vorgang erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

+++Mehr zum Thema: Wie man zum Jahresende Steuern spart+++

Schreckgespenst Sozialversicherung – SVA

Gewerbetreibende, Gesellschafter bestimmter gewerberechtlicher Gesellschaften, freiberuflich Erwerbstätige und auch die sogenannten „neuen Selbständigen“ müssen in Österreich bei der SVA, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt nach aktuellem Stand 18,5% vom Jahreseinkommen, 7,65% für die Krankenversicherung und 1,53% für die Selbständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung wird ein monatlicher Betrag von EUR 8,48 berechnet. Die tatsächliche Höhe der SVA-Beiträge muss jedoch niemand selbst berechnen. Dies erfolgt automatisch durch die SVA.

SVA-Sonderregelung für Gründer

Für Unternehmensgründer gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit eine Sonderregelung: sie müssen unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe den SVA-Mindestbeitrag zahlen. Aufgepasst: Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird der SVA-Beitrag abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Einkommen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird aber auch die Einkommenshöhe der vergangenen, ersten Jahre der Selbständigkeit kontrolliert. Und wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat, kann es auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

Personalverrechnung

Ein weiterer Stolperstein für (Jung-)Unternehmer sind Mitarbeiter: Lohnkosten setzen sich nämlich (aufgrund zahlreicher Vorschriften und Abgaben) aus weit mehr zusammen als nur dem überwiesenen Gehalt. Neben Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten gilt es außerdem zahlreiche weitere Vorschriften (wie zB Überstundenregelungen, Sonderzahlungen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, Gewerkschaftsbeitrag u.v.m.), die sich noch dazu laufend ändern, zu berücksichtigen.

Die Materie ist komplex, deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf standardisierte EDV-Programme verlassen, sondern auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

(c) Ihre Steuerberater

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(c) Gage Skidmore - Donald Trump

„Fehlendes Wissen über die möglichen Konsequenzen von Entscheidungsoptionen, da die Konsequenzen von anderen, nicht kontrollierbaren, Ereignissen abhängen“ – so definiert das Spektrum der Wissenschaft in seinem Lexikon der Psychologie den Begriff Unsicherheit.

Oder anders: Was gestern noch galt, gilt heute nicht mehr und was vorgestern zählte, ist schon lange Geschichte. Und vielleicht habe ich einen Plan. Ungefähr so lässt sich die (Zoll-)Politik von US-Präsident Donald Trump charakterisieren. Eigentlich sollten gestern reziproke Zölle in der Höhe von 20 Prozent auf Waren aus der EU in Kraft treten. Doch nun kommt alles anders. Wie die APA beschreibt, gab es von den USA einen Zoll-Pullback: „Im Streit über neue Zölle der USA macht US-Präsident Donald Trump bei den meisten Ländern nun doch einen Rückzieher, während der Schlagabtausch mit China in eine neue Runde geht.“

20-Prozent-Zölle in 90-Tage-Pause

Der US-Präsident hatte am gestrigen Mittwoch erklärt, er habe eine 90-tägige Pause angeordnet und den Satz der neuen Zölle deutlich gesenkt. Zugleich kündigte er an, den Zollsatz für aus China importierte Waren von 104 auf 125 Prozent zu erhöhen, weil China auch mit hohen Gegenmaßnahmen reagiert hatte. Dem US-Präsidialamt zufolge bleibt jedoch ein Basiszollsatz von zehn Prozent für praktisch alle Einfuhren in die USA in Kraft. In dieser „Feuerpause“ sollen nun Verhandlungen mit anderen Staaten zu „Deals“ führen, wie auch Wolfgang Schwarzbauer, Leiter des Forschungsbereichs regionale Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft bei Eco Austria bereits vorausahnend vorschlug.

Da sich die EU bis gestern mit 20-prozentigen Strafzöllen konfrontiert sah, reagierte man mit einem eigenen Maßnahmenpaket. Ab dem 15. April sollten auf eine Reihe von US-Produkten Zölle erhoben werden – und das teils deutlich. Konkret sah die EU-Kommission vor, auf Waren wie Sojabohnen, Textilien sowie Erzeugnisse aus Eisen, Stahl und Aluminium einen Zollsatz von 25 Prozent einzuheben. Für andere Produkte waren zehn Prozent fällig. Die vollständige Liste der betroffenen Güter umfasste 66 Seiten. Nun scheint eine Trendwende in Sachen „Deal-Making“ als der nächste logische Schritt, wie es gestern auch aus der heimischen Politik hieß.

Für Handelsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sind Verhandlungen mit den USA das oberste Ziel. „Ein Handelskrieg bringt niemandem etwas und ist insbesondere für die USA ein Schuss ins Knie. Aber wer mit Trump verhandeln will, muss selbstbewusst auftreten. Mit dem zweiten Gegenpaket ist das gelungen. Es trifft Trump dort, wo es politisch weh tut, in den republikanischen Bundesstaaten. Darüber hinaus ist es gelungen, für die österreichische Industrie notwendige Produkte Ausnahmegenehmigungen zu bewirken, um die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft so gering wie möglich zu halten“, so der Handelsminister gestern – allerdings vor der Rücknahme der reziproken Zölle gegenüber der Union.

Strategische Geduld und keine Denkverbote

Dennoch sei die EU weiterhin aufgefordert sich in „strategischer Geduld“ zu üben: „Das bedeutet, dass die USA einmal für sich selbst sehen sollen, was sie für einen großen Schaden, insbesondere für die eigene Wirtschaft, anrichten“, so der Minister weiter per Aussendung. „Und zweitens, dass wir im Falle des Scheiterns von Verhandlungen gleich ein drittes Gegenpaket vorbereiten. Dieses muss insbesondere auf Tech-Konzerne abzielen. Angefangen von steuerlichen Themen bis hin zu regulatorischen Daumenschrauben darf es hier keine Denkverbote geben.“

Bemerkenswert ist, dass diese strategische Geduld, die Hattmansdorfer von der EU einforderte – und nun scheinbar ein dreimonatiges Ablaufdatum hat – bereits an anderer Stelle zu wirken scheint. Wie man bei den Aussagen der beiden Wirtschaftsdelegierten Irene Lack-Hageneder in Washington und Michael Dobersberger, Co-Direktor von Open Austria in San Francisco, merkt.

Einerseits wurden die Außenwirtschafts-Expert:innen erst von wenigen Startups wegen der US-Zölle kontaktiert, wie sie auf Nachfrage erzählen: „Das liegt wohl auch daran, dass diese meist Dienstleistungen im Bereich Tech und KI anbieten“, erklären sie. „Dienstleistungen fallen nach aktuellem Stand nicht unter die neuen US-Zölle. Einige österreichische KMUs haben bereits Niederlassungen in den USA und können daher die Auswirkungen der Zölle etwas abfedern. Die individuelle Betroffenheit der einzelnen Unternehmen von den Zöllen ist aber sehr unterschiedlich. Dienstleistungen wie ‚SaaS‘ sind derzeit von den Zöllen nicht betroffen. Die bisher kommunizierten Tarife zielen auf die Handelsbilanzdefizite des Warenhandels der USA mit deren Handelspartnern ab.“

Zölle
(c) zVg – Irene Lack-Hageneder und Michael Dobersberger: „Betroffenheit von einzelnen Zöllen unterschiedlich.“

Auf der anderen Seite hätten sich Unternehmen, die befürchtet haben, von den Zöllen betroffen zu sein, vorausschauend Vorräte angelegt. „Abgesehen davon sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. Aus Gesprächen mit Exportunternehmen ist hervorgegangen, dass es einige wenige Produkte aus Europa gibt, die auch nach Zöllen weiterhin günstiger und besser als die Konkurrenzprodukte in Nordamerika sind. Es werden auch viele Produkte nicht mehr in den USA gefertigt und daher gibt es keine Alternative zu Importprodukten“, erklären Dobersberger und Hack-Lageneder.

Preise höher als Zölle?

In den USA direkt werde auch befürchtet, dass einige Unternehmen sich dafür entscheiden könnten, die Preise sogar noch stärker als die Zölle anzuheben, insbesondere wenn es keine Alternativen zu den Produkten gibt und die Unternehmen über eine gewisse Marktmacht verfügen.

„Angesichts der volatilen Lage sind seriöse Prognosen, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird, derzeit aber nicht zu treffen“, sagen beide Experten und verweisen auf US-Quellen, um dem irgendwie näherzukommen zu verstehen, was Donald Trump eigentlich plane.

Während andere Medien, Startup-Blogs, Plattformen und auch österreichische Founder darüber spekulieren, ob ein „Masterplan“ hinter Trumps Aktionen dahinter steht oder seine Taten einfach einem impulsiven Ego ohne jegliche Überlegung folgen, wird der US-Präsident bei CNBC folgendermaßen beschrieben und zitiert: „Trump sagte, er habe die Verhängung höherer Zölle gegen viele Länder pausiert, weil die Leute „ein bisschen aufgeregt waren“. „Nun, ich dachte, dass die Leute ein bisschen aus der Reihe tanzen. Sie wurden ein bisschen aufgeregt, ein bisschen ängstlich (…) denn wir haben eine große Aufgabe zu erledigen. Kein anderer Präsident hätte getan, was ich getan habe. Kein anderer Präsident. Und es musste getan werden. Man muss in der Politik flexibel sein“.

CNN schrieb indes: „Kurz nach der Ankündigung sagte Finanzminister Scott Bessent, die Pause sei die ganze Zeit Teil seiner Strategie gewesen. Trump hatte großen Mut, den Kurs bis zu diesem Moment zu halten.“

Infopoint zu Zöllen

Wie der „nächste Kurs“ innerhalb dieser 90-Tage-Frist oder danach aussehen mag und wie man politisch oder ökonomisch reagieren soll, lässt sich mit großer Gewissheit aktuell nicht sagen. Man weiß aber, dass sich österreichische Exportfirmen bereits seit Monaten intensiv auf die US-Zölle vorbereiten und weiter an individuellen Lösungen arbeiten. Sie möchten sich angesichts der weiterhin sehr unsicheren Lage derzeit jedoch nicht öffentlich dazu äußern. Abwarten und Beobachten als Credo. Für alle Fälle und alle betroffenen Unternehmen wurde von der „Austrian Trade Commission“ ein Infopoint zum Thema US-Zölle eingerichtet.

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Zölle
(c) zVg – Irene Lack-Hageneder und Michael Dobersberger: „Betroffenheit von einzelnen Zöllen unterschiedlich.“

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In den USA direkt werde auch befürchtet, dass einige Unternehmen sich dafür entscheiden könnten, die Preise sogar noch stärker als die Zölle anzuheben, insbesondere wenn es keine Alternativen zu den Produkten gibt und die Unternehmen über eine gewisse Marktmacht verfügen.

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