15.12.2023

Steuerfreie „Mitarbeiterprämie“ auch 2024 – aber unter einer neuen Bedingung

Aus der "Teurungsprämie" wird 2024 die "Mitarbeiterprämie". Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei im Jahr sind nun an Kollektivverträge gebunden.
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(c) Bermix Studio via Unsplash

Gestern wurde im Nationalrat nicht nur das neue Startup-Förderungsgesetz inklusive Mitarbeiter:innenbeteiligung endgültig beschlossen. Per kurzfristig eingebrachtem Abänderungsantrag sorgte die Regierung knapp vor der Weihnachtspause auch für eine Weiterführung der „Teurungsprämie“ nach 2022 und 2023. Kommendes Jahr trägt diese aber nun den Titel „Mitarbeiterprämie“.

Verankerung im Kollektivvertrag als neue Voraussetzung

Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen im kommenden Jahr zusätzlich zum Gehalt insgesamt je 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Es gibt allerdings eine neue Bedingung: Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn das Gehalt auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert. Die Zusatzzahlung muss dort auch vertraglich verankert werden.

„Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn“

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Zahlungen für die Mitarbeiter:innen handelt und nicht um einen Steuertrick. In einer Aussendung des Finanzministeriums (BMF) heißt es dazu: „Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.“

Brunner sieht bei Mitarbeiterprämie nun Sozialpartner am Zug

Finanzminister Magnus Brunner sieht – weil nun die kollektivvertragliche Verankerung von Nöten ist – jetzt die Sozialpartner am Zug. „Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so Brunner in seiner Aussendung zum Thema. Von der Wirtschaftskammer wird die Neuauflage ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der anderen Sozialpartner stehen gegenwärtig (15.12. Mittag) noch aus.

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v.l.: Matthias Nadrag (enixi), Uwe Kroiss (Umweltunternehmensberatung), Christoph Fischer (QMedia IT) © Uwe Kroiss

Die Umweltunternehmensberatung UUB GmbH bringt unter der Marke RegioStrom ein neues digitales Portal für den gewerblichen Stromhandel auf den Markt. Die Plattform soll es Industrie-, Gewerbebetrieben sowie Gemeinden ermöglichen, überschüssigen Photovoltaik-Strom direkt und zu selbst definierten Konditionen an Verbraucher:innen zu verkaufen.

Automatisierung im Hintergrund

Für die technische Umsetzung zeichnen laut einer Aussendung zwei Partnerunternehmen verantwortlich. Während QMedia IT für die Benutzeroberfläche zuständig ist, liefert das Kärntner Startup enixi die technologische Basis für die Datenverarbeitung. Laut Projektbeteiligten soll die monatliche Abrechnung über das System vollautomatisiert erfolgen.

„Daten sind der Schlüssel für eine moderne und nachhaltige Energiewirtschaft. Unsere Technologien ermöglichen es, Energieflüsse intelligent zu steuern und Angebot sowie Nachfrage optimal zusammenzubringen“, erklärt enixi-Gründer Matthias Nadrag. Das Ziel der Betreiber sei es, den Prozess so einfach wie eine Online-Vergleichsplattform zu gestalten, quasi das „Trivago der Energiewirtschaft“.

B2B-Ausbau nach Finanzierungsrunde

Für das Kärntner Startup enixi bedeutet die Partnerschaft einen strategischen Schritt beim Ausbau des B2B-Geschäfts. Das auf Energy-Sharing spezialisierte Startup hatte erst im April dieses Jahres ein sechsstelliges Investment von drei neuen Gesellschafter:innen vermeldet.

Die damalige Kapitalspritze, die bei einer mittleren siebenstelligen Bewertung investiert wurde, soll primär für die Skalierung und das Erreichen der Marktführerschaft in Österreich genutzt werden. Mit dem neuen Kooperationsprojekt kann das Startup seine automatisierte Abrechnungskompetenz nun im regionalen Stromhandel zwischen Unternehmen unter Beweis stellen.

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