15.12.2023

Steuerfreie „Mitarbeiterprämie“ auch 2024 – aber unter einer neuen Bedingung

Aus der "Teurungsprämie" wird 2024 die "Mitarbeiterprämie". Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei im Jahr sind nun an Kollektivverträge gebunden.
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(c) Bermix Studio via Unsplash

Gestern wurde im Nationalrat nicht nur das neue Startup-Förderungsgesetz inklusive Mitarbeiter:innenbeteiligung endgültig beschlossen. Per kurzfristig eingebrachtem Abänderungsantrag sorgte die Regierung knapp vor der Weihnachtspause auch für eine Weiterführung der „Teurungsprämie“ nach 2022 und 2023. Kommendes Jahr trägt diese aber nun den Titel „Mitarbeiterprämie“.

Verankerung im Kollektivvertrag als neue Voraussetzung

Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen im kommenden Jahr zusätzlich zum Gehalt insgesamt je 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Es gibt allerdings eine neue Bedingung: Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn das Gehalt auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert. Die Zusatzzahlung muss dort auch vertraglich verankert werden.

„Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn“

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Zahlungen für die Mitarbeiter:innen handelt und nicht um einen Steuertrick. In einer Aussendung des Finanzministeriums (BMF) heißt es dazu: „Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.“

Brunner sieht bei Mitarbeiterprämie nun Sozialpartner am Zug

Finanzminister Magnus Brunner sieht – weil nun die kollektivvertragliche Verankerung von Nöten ist – jetzt die Sozialpartner am Zug. „Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so Brunner in seiner Aussendung zum Thema. Von der Wirtschaftskammer wird die Neuauflage ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der anderen Sozialpartner stehen gegenwärtig (15.12. Mittag) noch aus.

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Auf dem Bild zu sehen ist ein Architektenplan vom Innenhof des Innovationshubs in Steyr. Menschen sitzen im Garten des ehemaligen Klosters, arbeiten und genießen das schöne Wetter.
Der geplante Innenhof des Innovationshub. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH

Im 17. Jahrhundert hausten die Cölestinerinnen im Kloster in der Berggasse in Steyr. Als das Kloster aufgehoben wurde, wurde in einigen Gebäuden ein Gefängnis errichtet. Heute stehen diese leer. Nun soll hier ein Forum für Wissenschaft & Technologie, ebenso wie ein Inkubator für Startups entstehen.

„Es ist seit jeher ein abgekapselter Ort gewesen, ein verbotener Teil der Stadt, ein Stadtteil, der nicht zugänglich war. Und jetzt ist er da für die Öffnung. Das macht den Reiz aus. Eine verbotene Stadt zu betreten, einen verbotenen Stadtteil zu erkunden“, erklärt Chris Müller gegenüber dem ORF Oberösterreich.

Geplant sind konkret mehr als 40 private Offices, Co-Working Spaces, Meetingräume, ein Theatersaal für ca. 250 Personen, Meetingpoints sowie grüne Stadtoasen und gastronomische Einrichtungen.

Industrieregion Steyr

Die Stadtregion Steyr, mit ihren rund 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, zählt zu den führenden Industrie- und Wirtschaftsregionen Österreichs. Der Standort ist vor allem durch Leitbetriebe wie BMW, AVL List, BMD, SKF und Steyr Automotive bekannt. Mit dem Projekt Horizont Steyr soll vor allem das Wachstum und die Vernetzung der Jungunternehmen vorangetrieben werden.

„Horizont Steyr verbindet Innovation mit verantwortungsvoller Stadtentwicklung. Die Wiederbelebung ungenutzter Flächen ist gelebte Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial“, betont Simon Asanger, Projektmanager bei Business Upper Austria.

Geplantes Restaurant & Seminarraum. (c) TP3 Architekten Gunther Mühlehner/Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
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