03.05.2016

Ab wann braucht das Startup einen Steuerberater?

Zahlen, Formulare, unzählige Vorschriften… das alles kann einem Gründer schon vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Freude am eigenen Unternehmen nehmen: nicht nur, dass man die Dinge erledigen muss, man muss erst mal verstehen, was überhaupt erforderlich ist! Warum brauche ich einen Steuerberater?
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Ohne Routine und Fachwissen ist das nahezu unmöglich. Steuerberater sind dafür die wichtigsten Partner: sie „übersetzen“ nicht nur, sondern nehmen die Arbeiten auch ab.

Niemals ohne meinen Steuerberater Teil 1

Steuern sind kein beliebtes Thema bei Startups – und schon gar nicht in der Anfangsphase. Der Gang zum Steuerberater wird oftmals so lange wie nur möglich aufgeschoben. Doch dann sind oftmals die ersten Fehler schon passiert. Drücken Sie sich nicht vor dem Steuerberater! Sie können sich und Ihrem Unternehmen viele Sorgen und Geld ersparen, wenn Sie genau wissen, ab wann Sie einen Steuerberater aufsuchen sollten. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zeigt, warum es für Startups von Anfang an ratsam ist, einen Steuerberater miteinzubeziehen.

Überlegen was eine Gründung heißt

„Haben Sie sich alles genau durchgedacht bzw. durchgerechnet, und sind Sie sich dessen bewusst, was es heißt, ein eigenes Unternehmen zu führen?“
Diese Fragen sollte sich jeder Gründer stellen, bevor er sich an die „eigentliche Arbeit“ macht, regt Paul Heissenberger, Berufsgruppenobmann der Steuerberater, an.

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Anfängerfehler vermeiden

Im Zuge einer Startup-Laufbahn kann es leicht zu Fehlern kommen, die ein Steuerberater mit Leichtigkeit vermeiden kann. Dazu zählen u.a.:

  • das Nicht-Berücksichtigen von Steuern, der Sozialversicherung oder anderen Abgaben.
  • Keine ausreichende mehrjährige Planung aufzustellen
  • Wahl einer nicht optimalen Rechtsform

Jungunternehmer sollten vorab ihr Geschäftsmodell von einem Fachmann überprüfen lassen. Dieser kann sagen, ob das Projekt überhaupt realisierbar und schlüssig in Bezug auf die Zahlen erscheint. Somit ist – vor allem auch in der Gründungsphase – eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ratsam, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kompliziertes einfacher: Steuerberater als Übersetzer

„Amts- bzw. Juristendeutsch“ ist nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn man keinen derartigen Background hat. Auch bei Finanzierungsfragen mit speziellen Kennzahlen kann ein Steuerberater Abhilfe schaffen und die Vorgaben so „übersetzen“, dass man als Gründer den Durchblick hat. Aufgrund eines reichen Erfahrungsschatzes haben Steuerberater auch einen guten Überblick über die „Grenzwerte“ und Benchmarks der jeweiligen Branche. Dies liefert eine gute Diskussionsbasis für Gründer und Berater.

Finanzstrategie auch für Privatleben essentiell

Kein Jungunternehmer kommt an der Entwicklung einer gut durchdachten Finanzstrategie vorbei. Die Planung betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Jungunternehmer selbst, da diese ja auch die Finanzierung seines Privatlebens betrifft. Somit gilt es unter anderem auch die Mehrjährigkeit bei der SVA zu berücksichtigen: so bekommt man als Unternehmensgründer in den ersten drei Jahren seiner Unternehmertätigkeit lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen SVA-Mindestbetrag vorgeschrieben. Ab dem vierten Jahr wird der SVA-Beitrag jedoch abhängig vom jeweiligen Einkommen vorgeschrieben, und es kann – wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat – auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen. Um diese hohen, plötzlich auftretenden Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater eine etwaige Nachzahlung im betreffenden Jahr exakt berechnen, so dass diese noch steueroptimal im betreffenden Jahr bezahlt werden kann.

Hilfe im Bürokratie-Dschungel

Wer vermeiden möchte, dass es ihm geht wie Asterix & Obelix auf der Suche nach dem „Passierschein A 38“, sollte sich im österreichischen Behörden-Dschungel von einem Profi unterstützen lassen. Der Steuerberater kann im Hinblick auf Finanzamt und Sozialversicherung als „One Stop-Shop“ agieren. Mit einer Vollmacht ausgestattet, macht der Steuerberater Behördengänge und erledigt auch sensible Eintragungen auf diversen Formularen, welche oft weitreichende Konsequenzen haben. Der Gründer spart sich Zeit und Nerven.

Vollmacht für Steuerberater ratsam

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder rät Startups dazu den Steuerberater von Anfang an mit einer Vollmacht auszustatten. Dieser kann damit beispielsweise die direkte Korrespondenz mit Finanzamt und Sozialversicherung übernehmen. Wenn gewünscht, kann die Vollmacht anfänglich nur auf gewisse Aufgaben beschränkt werden. Im Bedarfsfall ist es ein Leichtes, sie zu erweitern.

Auch das Einrichten einer Schnittstelle zur Software des Steuerberaters erleichtert das Leben des Gründers – und auch des Steuerberaters speziell in Fragen der Buchhaltung.

Steuerberater auf lange Sicht günstiger

„Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, sich auf das Führen seines Geschäfts zu konzentrieren, um freie Zeitressourcen zur Umsetzung seiner Geschäftsidee zu haben“, rät Paul Heissenberger. Auch wenn man eine wirtschaftliche Ausbildung (HAK, Studium etc.) genossen hat, sollte die Buchhaltung und die Lohnverrechnung an einen Steuerberater ausgelagert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich der Umsatzsteuer, ändern sich rasch. Darauf gilt es richtig und zeitgerecht zu reagieren. Wenn das verabsäumt wird, kann das zu unangenehmen Folgen bei Betriebsprüfungen führen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Zeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren
  • Steuerberater als Übersetzer
  • Beratung mit Erfahrungswerten aus der Branche
  • Richtige Rechtsform von Anfang an gewählt
  • Keine Überraschungen mit SVA und Finanzamt
  • Behördengänge werden erledigt
  • Formulare werden ausgefüllt
  • Bei gesetzlichen Änderungen immer Up2Date
  • Bessere Finanzstruktur – betrieblich und privat
  • Kostenersparnis auf lange Sicht
  • Sicherheit

Hier gehts es zu Teil 2 der Serie: Kredit aufnehmen oder Erspartes investieren

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Der US-Drohnenspezialist Red Cat Holdings (NASDAQ: RCAT) will die Steyr Motors AG übernehmen. Wie Red Cat am Montag mitteilte, legt das US-Unternehmen ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche Aktien vor. Der Angebotspreis soll 39 Euro je Aktie in bar betragen, ein Aufschlag von 28,9 Prozent auf den Schlusskurs vom 16. Oktober. Steyr Motors zählt zu Europas führenden Herstellern von Hochleistungsmotoren für Defense-Spezialfahrzeuge und maritime Anwendungen sowie von Hilfsaggregaten für Kampfpanzer und Lokomotiven. Red Cat bietet Drohnen- und Robotiklösungen für Verteidigung und nationale Sicherheit an, darunter auch unbemannte Wasserfahrzeuge.

Ganz neu ist die Annäherung nicht: Beide Unternehmen hatten bereits unverbindliche Gespräche geführt, die im Juli 2026 beendet wurden. Nun wurden sie laut Aussendung wieder aufgenommen und haben zu einem vollständig finanzierten Barangebot geführt.

B&C und Cassutti dienen an

Die Ankeraktionärin B&C Holding Österreich GmbH hat sich unwiderruflich verpflichtet, ihre rund 15 Prozent am Grundkapital anzudienen. Auch CEO Julian Cassutti will seine eigenen Steyr-Aktien im Rahmen des Angebots andienen. Der Vollzug setzt voraus, dass Red Cat zum Ende der Annahmefrist mindestens 50 Prozent plus eine Aktie hält; zudem sind behördliche Genehmigungen in Österreich, Italien, Australien und dem Vereinigten Königreich erforderlich. Die Annahmefrist soll am 18. Dezember 2026 um 17:00 Uhr MEZ enden.

Red Cat will Steyr Motors laut Aussendung als österreichisches Kompetenzzentrum erhalten und ausbauen. Die Belegschaft soll bleiben, Fertigung sowie Forschung und Entwicklung verbleiben am Standort. „Wir sehen Österreich als zentral für die Zukunft des Unternehmens”, erklärt Red-Cat-CEO Jeff Thompson. Cassutti, der 2022 als CEO eingestiegen war und unter dem 2024 der Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte, spricht vom nächsten Kapitel der Unternehmensentwicklung: „Zugleich steht Red Cat uneingeschränkt hinter unserem Standort und unseren Mitarbeitenden.” Der Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Rolf Wirtz beurteilt die Transaktion vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage positiv.

Einordnung: Viel Absicht, wenig Garantie

Mit Steyr Motors würde ein Zulieferer für Kampfpanzer, Militärfahrzeuge und Marineanwendungen in den Besitz eines US-Unternehmens übergehen, Behörden in vier Ländern müssen zustimmen. Das Standortbekenntnis ist in der Aussendung als Absicht formuliert, eine vertragliche Garantie nennt sie nicht; das mittelfristige Potenzial von Steyr als europäischer Ankerpunkt will Red Cat erst „prüfen”. Und mit den rund 15 Prozent der B&C ist die Schwelle von 50 Prozent noch nicht erreicht. Bis Mitte Dezember bleibt der Ausgang offen.

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