03.05.2016

Ab wann braucht das Startup einen Steuerberater?

Zahlen, Formulare, unzählige Vorschriften… das alles kann einem Gründer schon vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Freude am eigenen Unternehmen nehmen: nicht nur, dass man die Dinge erledigen muss, man muss erst mal verstehen, was überhaupt erforderlich ist! Warum brauche ich einen Steuerberater?
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Ohne Routine und Fachwissen ist das nahezu unmöglich. Steuerberater sind dafür die wichtigsten Partner: sie „übersetzen“ nicht nur, sondern nehmen die Arbeiten auch ab.

Niemals ohne meinen Steuerberater Teil 1

Steuern sind kein beliebtes Thema bei Startups – und schon gar nicht in der Anfangsphase. Der Gang zum Steuerberater wird oftmals so lange wie nur möglich aufgeschoben. Doch dann sind oftmals die ersten Fehler schon passiert. Drücken Sie sich nicht vor dem Steuerberater! Sie können sich und Ihrem Unternehmen viele Sorgen und Geld ersparen, wenn Sie genau wissen, ab wann Sie einen Steuerberater aufsuchen sollten. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zeigt, warum es für Startups von Anfang an ratsam ist, einen Steuerberater miteinzubeziehen.

Überlegen was eine Gründung heißt

“Haben Sie sich alles genau durchgedacht bzw. durchgerechnet, und sind Sie sich dessen bewusst, was es heißt, ein eigenes Unternehmen zu führen?”
Diese Fragen sollte sich jeder Gründer stellen, bevor er sich an die “eigentliche Arbeit” macht, regt Paul Heissenberger, Berufsgruppenobmann der Steuerberater, an.

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Anfängerfehler vermeiden

Im Zuge einer Startup-Laufbahn kann es leicht zu Fehlern kommen, die ein Steuerberater mit Leichtigkeit vermeiden kann. Dazu zählen u.a.:

  • das Nicht-Berücksichtigen von Steuern, der Sozialversicherung oder anderen Abgaben.
  • Keine ausreichende mehrjährige Planung aufzustellen
  • Wahl einer nicht optimalen Rechtsform

Jungunternehmer sollten vorab ihr Geschäftsmodell von einem Fachmann überprüfen lassen. Dieser kann sagen, ob das Projekt überhaupt realisierbar und schlüssig in Bezug auf die Zahlen erscheint. Somit ist – vor allem auch in der Gründungsphase – eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ratsam, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kompliziertes einfacher: Steuerberater als Übersetzer

„Amts- bzw. Juristendeutsch“ ist nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn man keinen derartigen Background hat. Auch bei Finanzierungsfragen mit speziellen Kennzahlen kann ein Steuerberater Abhilfe schaffen und die Vorgaben so „übersetzen“, dass man als Gründer den Durchblick hat. Aufgrund eines reichen Erfahrungsschatzes haben Steuerberater auch einen guten Überblick über die „Grenzwerte“ und Benchmarks der jeweiligen Branche. Dies liefert eine gute Diskussionsbasis für Gründer und Berater.

Finanzstrategie auch für Privatleben essentiell

Kein Jungunternehmer kommt an der Entwicklung einer gut durchdachten Finanzstrategie vorbei. Die Planung betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Jungunternehmer selbst, da diese ja auch die Finanzierung seines Privatlebens betrifft. Somit gilt es unter anderem auch die Mehrjährigkeit bei der SVA zu berücksichtigen: so bekommt man als Unternehmensgründer in den ersten drei Jahren seiner Unternehmertätigkeit lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen SVA-Mindestbetrag vorgeschrieben. Ab dem vierten Jahr wird der SVA-Beitrag jedoch abhängig vom jeweiligen Einkommen vorgeschrieben, und es kann – wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat – auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen. Um diese hohen, plötzlich auftretenden Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater eine etwaige Nachzahlung im betreffenden Jahr exakt berechnen, so dass diese noch steueroptimal im betreffenden Jahr bezahlt werden kann.

Hilfe im Bürokratie-Dschungel

Wer vermeiden möchte, dass es ihm geht wie Asterix & Obelix auf der Suche nach dem “Passierschein A 38”, sollte sich im österreichischen Behörden-Dschungel von einem Profi unterstützen lassen. Der Steuerberater kann im Hinblick auf Finanzamt und Sozialversicherung als „One Stop-Shop“ agieren. Mit einer Vollmacht ausgestattet, macht der Steuerberater Behördengänge und erledigt auch sensible Eintragungen auf diversen Formularen, welche oft weitreichende Konsequenzen haben. Der Gründer spart sich Zeit und Nerven.

Vollmacht für Steuerberater ratsam

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder rät Startups dazu den Steuerberater von Anfang an mit einer Vollmacht auszustatten. Dieser kann damit beispielsweise die direkte Korrespondenz mit Finanzamt und Sozialversicherung übernehmen. Wenn gewünscht, kann die Vollmacht anfänglich nur auf gewisse Aufgaben beschränkt werden. Im Bedarfsfall ist es ein Leichtes, sie zu erweitern.

Auch das Einrichten einer Schnittstelle zur Software des Steuerberaters erleichtert das Leben des Gründers – und auch des Steuerberaters speziell in Fragen der Buchhaltung.

Steuerberater auf lange Sicht günstiger

“Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, sich auf das Führen seines Geschäfts zu konzentrieren, um freie Zeitressourcen zur Umsetzung seiner Geschäftsidee zu haben”, rät Paul Heissenberger. Auch wenn man eine wirtschaftliche Ausbildung (HAK, Studium etc.) genossen hat, sollte die Buchhaltung und die Lohnverrechnung an einen Steuerberater ausgelagert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich der Umsatzsteuer, ändern sich rasch. Darauf gilt es richtig und zeitgerecht zu reagieren. Wenn das verabsäumt wird, kann das zu unangenehmen Folgen bei Betriebsprüfungen führen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Zeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren
  • Steuerberater als Übersetzer
  • Beratung mit Erfahrungswerten aus der Branche
  • Richtige Rechtsform von Anfang an gewählt
  • Keine Überraschungen mit SVA und Finanzamt
  • Behördengänge werden erledigt
  • Formulare werden ausgefüllt
  • Bei gesetzlichen Änderungen immer Up2Date
  • Bessere Finanzstruktur – betrieblich und privat
  • Kostenersparnis auf lange Sicht
  • Sicherheit

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Ein Startup-Studio nach Vorbild von Rocket Internet sollte es werden. Acht Startups in vier Jahren aufzubauen lautete der Plan in Zahlen des Wiener Startup-Studios Trive Studio. Und die Zeichen standen gut. Es war Jänner 2022, die Boomphase seit Ende 2020 war in vollem Gange und niemand sollte ahnen, dass diese mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ein jähes Ende finden würde.

“Es gab noch nie eine bessere Zeit, um etwas zu gründen. Denn aktuell passen alle Rahmenbedingungen, man muss es nur tun”, sagte Trive Studio-Gründer Martin Sirlinger damals zum offiziellen Start im brutkasten-Interview. Das erste Startup des Studios – Emma Wanderer – war bereits einige Monate zuvor gelauncht worden.

Liquidation von Holding-Gesellschaft trive studio GmbH & Co KG

Doch keine drei Jahre später ist es mit dem “ersten Vollblut-Startup-Studio Österreichs”, wie Sirlinger es damals nannte, vorbei. Die trive studio GmbH & Co KG, die als Holding-Gesellschaft fungiert hat und namhafte Investoren, darunter Hansi Hansmann, an Bord hatte, wird liquidiert.

Unter der Hand gegenseitige Kritik nach Konkursen und Übernahme

Die Bilanz: Zwei Startups wurden gegründet, in ein weiteres investiert. Von diesen drei Startups wurde eines verkauft, die beiden anderen mussten Konkurs anmelden. Begleitet wurden diese Vorgänge von Kritik an Sirlinger und der Arbeit von Trive Studio – immer unter der Hand. Von Trive Studio gab es auf brutkasten-Anfrage kein öffentliches Statement dazu. Ein geplantes Interview kam nicht zustande. Fest steht: Zumindest einige der involvierten Akteur:innen gingen nicht im Guten auseinander.

Pluz Care lebt weiter, Emma Wanderer kürzlich neu gestartet, simplify.art aus Konkursmasse gekauft und weiterbetrieben

Dabei leben im Trive Studio geschaffenen Ideen auf die eine oder andere Weise weiter. Emma Wanderer startete kürzlich mit dem alten Gründer:innen-Team und einem neuen Konzept erneut. Pluz Care, das zweite im Studio gegründete Startup, besteht als Teil des Wiener Startups Teledoc, von dem es 2023 übernommen wurde, weiter. Und auch simplify.art, wo Trive Studio investiert hatte, fand neue Betreiber:innen, die es zuvor aus der Konkursmasse erworben haben. Doch Sirlingers Anfang 2022 formuliertes Ziel, zu “beweisen, dass das Studio-Modell als Assetklasse für Investor:innen sehr spannend sein kann und in der Lage ist, mit dem klassischen VC-Modell mitzuhalten”, kann wohl als gescheitert angesehen werden.

Statement von Trive-Studio-Gründer Martin Sirlinger

Edit: Nach Veröffentlichung dieses Artikels erhielt brutkasten ein Statement von Trive-Studio-Gründer Martin Sirlinger, das folgend im Wortlaut wiedergegeben wird:

“Die Liquidation der trive studio GmbH & Co KG ist der letzte Schritt eines geordneten Rückzugs. Er erfolgt aufgrund der Nichterreichung unserer gesetzten Ziele. Diese Maßnahme ist leider ebenso notwendig wie unausweichlich.

Das Studio-Modell per se zu kritisieren, trifft zu kurz. Externe Faktoren, wie etwa die Verschlechterung der makroökonomischen Lage, als auch interne Entwicklungen waren im Nachhinein betrachtet wesentlich ausschlaggebender.

Alle Beteiligten haben aus meiner Sicht ihr Bestes gegeben und es sind auch gute Dinge passiert, auf die man in Zukunft aufbauen kann.”

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