03.08.2020

Stepstone-Manager Rudi Bauer wechselt zu WeAreDevelopers

Rudi Bauer, ehemaliger Stepstone-Manager mit jahrelanger Berufserfahrung, wechselt zu WeAreDevelopers.
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Rudi Bauer
Rudi Bauer wechselt von Stepstone zu WeAreDevelopers. © Margit Hubner

Rudi Bauer, vormals Geschäftsführer von StepStone Österreich und globaler Chief Evangelist der StepStone-Gruppe, steigt als Vice President Digital Classified bei WeAreDevelopers ein.

Die WeAreDevelopers-Gründer über den neuen Manager

„Wir freuen uns, Rudi als neues Mitglied des WeAreDevelopers-Managements gewonnen zu haben. Rudi ist einer der führenden Experten im europäischen Online-Stellenbörsen-Markt und bringt einen beachtlichen Track-Record mit“, so die WeAreDevelopers-Gründer und -Geschäftsführer Sead Ahmetovic und Benjamin Ruschin: „Es ehrt uns, dass sich Rudi dazu entschieden hat, Teil unserer Organisation zu werden und wird maßgeblich für das internationale Wachstum unserer IT-Jobplattform verantwortlich zeichnen.“

Rudi Bauer über den Wechsel zu WeAreDevelopers

„Nachdem der “War for Talents” erst am Anfang steht und wir allesamt diesbezüglich erst die Spitze des Eisbergs erlebt haben, braucht es wahre Spezialisten, die einerseits Verständnis für eine Zielgruppe mitbringen und damit andererseits Unternehmen helfen können, die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Zielgruppe zu erkennen. WeAreDevelopers hat mich von der ersten Minute mit dem Zugang der “Place to be” für Developer zu sein, beeindruckt. Das ist genau der richtige Weg, um den Engpass an Developern und IT-Fachkräften entgegentreten zu können und diesen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen”, so Rudi Bauer, neuer Vice President Digital Classifieds bei WeAreDevelopers.

Über Rudi Bauer

Rudi Bauer ist 54 Jahre alt, Vater von drei erwachsenen Kindern und er liebt Musik, Reisen und Sport und seinen kleinen Lagotto names Teo. Rudi Bauer verfügt über 28 Jahre Management- und Führungserfahrung in der Telekom-, IT- und Werbebranche.

„Er hatte schon immer einen besonderen Hang zu Themen rund um die komplexen Beziehungen zwischen Unternehmen und Menschen,“ heißt es in der heutigen Presseaussendung: „Darüber hinaus ist er auch Mitbegründer der Wiener Agentur active concepts mit den Schwerpunkten Unternehmenskultur, Coaching, Strategieberatung und Teamentwicklung. Aufgrund seines breiten Erfahrungsspektrums inspiriert Rudi Bauer als Experte mit fundiertem Know-how und Best-Practice-Beispielen für den Recruiting-Alltag, der kritischen Betrachtung aktueller Trends in der Personalbranche und einem differenzierten Blick auf HR-relevante gesellschaftliche und demografische Veränderungen.“

Im WeAreDevelopers-Podcast verrät Rudi Bauer mehr über seine Beweggründe für den Einstieg bei WeAreDevelopers.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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