11.12.2023

Steadysense: Grazer MedTech erhält Millionen-Investment

Das Grazer Unternehmen Steadysense entwickelt ein System zur präzisen Körpertemperaturmessung über mehrere Tage und liefert erstmals Temperaturverläufe zur zielgerichteteren Diagnostik über Algorithmen. Damit konnte es nun eine siebenstellige Finanzierungsrunde aufstellen.
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(c) StedaySense - Werner Koele von SteadySense.

Die vorweihnachtliche Investmentwelle geht weiter. Nach uptraded, Munakra, Busfinder.com, Digicust, Lignovations und Aviloo ist nun SteadySense an der Reihe. Das steirische MedTech hat den medizinisch zertifizierten Patch SteadyTemp mit einem Temperatursensor entwickelt. Er ermöglicht eine kontinuierliche Körpertemperaturmessung von bis zu sieben Tagen. Im Jänner 2022 konnte man mit Roche einen großen Kooperationspartner an Land ziehen; im September folgte ein Investment von 900.000 Euro – brukasten berichtete. Nun knackte man die Investment-Million.

SteadySense: Neues Kapital und neue Partner

Bereits vor rund drei Monaten ließ Gründer Werner Koele wissen, dass Gespräche zu einer weiteren Finanzierungsrunde am Laufen waren. „Die Gespräche für die Neu-Finanzierung haben begonnen und verlaufen gut“, erklärt der Founder damals. „Mit dem künftigen Kapital möchten wir Sales und den Vertrieb aufbauen.“ Die Verhandlungsbasis für die nächste Runde belief sich im Spätsommer auf 1,5 Millionen Euro. Und es kam so und noch etwas besser.

Die siebenstellige Finanzierungsrunde – die genaue Summe wurde nicht genannt, soll sich aber rund um zwei Millionen Euro bewegen – wurde letzte Woche abgeschlossen und es konnten zwei neue Partner gewonnen werden.

„Die Investorenrunde ist absolut spontan entstanden und Leistung des gesamten Teams. Wir konnten unsere neuen Partner aufgrund unserer operativen Erfolge und dem positiven Tenor darauf für uns gewinnen“, sagt der Biomedizintechniker.

NFC-Auswertung

Neben dem Technologie- und Leadinvestor eQventure haben sich die Bestandsinvestoren Situlus Holding GmbH und Gartner Venture GmbH an der Kapitalspritze beteiligt. Zu den Neulingen zählen die EMC elektromanagement & construction GmbH und die AUXIL Treuhand GmbH.

„Als aktiver Investor unterstützen und forcieren wir gemeinsam mit dem Management von SteadySense seit 2017 den Weg in klinische Bereiche. Das positive Echo der Anwender hat uns überzeugt, den eingeschlagenen Weg mit weiterem Kapital zu unterstützen“, sagt Bernhard Ungerböck, Prokurist bei eQventure sowie CFO und Chairman von SteadySense.

Bezüglich Anwender ist dem Startup aus Seiersberg-Pirka (Graz-Umgebung) heuer der Eintritt in einige klinische Use Cases gelungen. Der Sensor, in Form eines Hautpflasters, misst Temperaturdaten, die über Near Field Communication (NFC) ausgelesen, per App ausgewertet und am Smartphone grafisch dargestellt werden können. Der globale Markt für kontinuierliche Körpertemperaturmessung wird auf 200 Billionen US-Dollar im Jahr 2032 geschätzt.

„Anstelle der bisherigen, punktuellen Messungen werden durch unser System erstmals wertvolle Temperaturverläufe über einen längeren Zeitraum generiert, mit denen durch Analyse-Tools die medizinische Versorgung verbessert und die Forschung unterstützt werden kann“, erklärt Koele.

SteadySense international aktiv

Aktuell sind rund 40 Installationen in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Privatkliniken in Anbahnung bzw. im Laufen – neben Österreich auch etwa in Spanien, Portugal und Belgien. Ebenfalls wird der CE-zertifizierte und FDA-gelistete „Temperatur-Patch“ für Forschungszwecke von Kliniken eingesetzt, unter anderem der Landesklinik Graz. Die ersten Ergebnisse dieser Studie werden für Anfang 2024 erwartet. Bis dahin arbeitet man an weiteren Zielen.

Die Finanzspritze wird konkret für die Diversifizierung des Produktportfolios wie die „Sensitive Line“ und „Kids Line“ sowie für den Vertriebsausbau im DACH-Raum und ausgewählten Ländern Europas genützt. Weiters in der Pipeline ist die Zulassung von femSense – aktuell als Zyklustracker und bei Kinderwunsch erhältlich – als hormonfreie Verhütung im Jahr 2024. Mit beiden Lösungen möchte SteadySense 2025 in die USA expandieren.

Vision und die Revolution der Diagnostik

Pläne, die beide Neu-Investoren gänzlich unterstützen. EMC mit Sitz in Böheimkirchen hat unter anderem mehrere Krankenhäuser sowie das neue Parlament mit seinen Energietechnik-Lösungen ausgestattet.

„Die Digitalisierung der Medizintechnik ist ein Wachstumsbereich, in dem das steigende Kostenbewusstsein und den Pflegenotstand adressiert werden“, erläutert Geschäftsführer Felix Haselbacher die Philosophie der EMC. Von diesem Trend werde aus ihrer Sicht SteadySense überproportional profitieren.

Auch Andreas Schreibmaier und Jörg Neuhold, Geschäftsführer der AUXIL Treuhand GmbH erklären ihre Motivation bei SteadySense einzusteigen: „Mit einer Beteiligung ohne Ablaufdatum geben wir dem Unternehmen Ruhe und Stabilität, um sich auf die Unternehmensentwicklung zu konzentrieren und nachhaltig erfolgreich zu sein.“

Dies bedeutet in Werner Koeles Vision nicht bloß Wachstum seines Unternehmens, sondern eine „Diagnose-Unterstützung der Ärzte durch zielgerichtetere Diagnostik über Algorithmen. Sowie die Revolutionierung des Gesundheitssystems und eine Entlastung des Klinikpersonals“. Mit den neuen Partnern rücke dieses Vorhaben nun einen „realistischen Quantensprung“ näher.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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