27.10.2021

Statt Austrian Limited: So funktioniert die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)

Die "Austrian Limited" wird zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) und soll als neue Gesellschaftsform die Mitarbeiterbeteiligung für Startups erleichtern.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Seit mehr als einem Jahr wird in Österreich über eine neue Gesellschaftsform für Startups verhandelt – eine Forderung aus der Startup-Szene, die auch im Regierungsprogramm verankert ist. Der jüngste Vorschlag ist nun eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap), die die bisher diskutierte Austrian Limited ablöst. „Vereinfacht gesagt, kommen die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht. Dadurch kann das Justizministerium die Forderungen der Startups so umfangreich wie möglich abbilden“, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer im Gespräch mit brutkasten.

FlexKap setzt auf Unternehmenswert-Beteiligung

Die FlexKap ermögliche auch eine vergleichsweise formlose, aber auch stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung, wie sie von der Startup-Szene gefordert wird. „Das wird in der Flexiblen Kapitalgesellschaft nun über sogenannte Unternehmenswert-Beteiligungen umgesetzt. Das sind spezielle Beteiligungen, die die gesellschaftsrechtliche Ausformung der steuerrechtlich anerkannten Substanzgenussrechte sind. Diese Beteiligungen sind also nicht im Firmenbuch eingetragen und nicht vergleichbar mit normalen Geschäftsanteilen. Sie bringen also keine Formpflichten mit sich und sind nicht in der Öffentlichkeit übertragbar. Die Beteiligung dient also hauptsächlich dazu, Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Erfolg zu motivieren, wie das für Startups üblich ist“, erklärt Umfahrer. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an – dabei erfolgt die Versteuerung als Kapital und nicht als Lohn.

Gründung teuer und umständlich?

Wie schon bisher angedacht, werden die Anteilsbücher dazu von der Gesellschaft selbst geführt. Die FlexKap werde mit Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt und Firmenbucheintrag gegründet und stehe grundsätzlich allen Unternehmen offen – eine Beschränkung auf Startups sei nicht vorgesehen. Dass eine Unternehmensgründung in Österreich teuer und umständlich sei, könne er nicht teilen, wie Umfahrer im Gespräch mit brutkasten betont. „Durch die Digitalisierung unseres Bereichs haben wir einen neuen Geschwindigkeitsschub. Auch die Kritik gegenüber den Firmenbuchgerichten stimmt nicht. Wenn ich alle Unterlagen habe und den Gesellschaftsvertrag beurkundet und das dem Gericht auf elektronischem Weg eingebe, dann ist das im Schnitt in drei bis fünf Tagen erledigt. Was mich stört, ist, dass man die Frage des reinen Gründungsverfahrens vermischt mit dem Zeitraum davor. Da geht es auch nicht um Geschwindigkeit, sonder darum, Schaden vorzubeugen“. Umfahrer selbst hätte es lieber gesehen, dass die bestehende AG weiterentwickelt würde: „So haben wir eine zusätzliche Gesellschaftsform und das verkompliziert die Dinge natürlich auch etwas“.

Warum überhaupt eine neue Rechtsform?

Ökonomen sehen in der Umsetzung der neuen Gesellschaftsform eine durchaus hohe Priorität: „Startups werden in der Politik vielleicht manchmal als Nische wahrgenommen. In Wahrheit haben sie aber durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen oft einen viel größeren volkswirtschaftlichen Impact“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin des EcoAustria Instituts für Wirtschaftsforschung im Oktober bei einem brutkasten-Roundtable zum Thema. „Und Startups brauchen dafür oft einen ganz anderen Rahmen als andere Unternehmen, um sich gut entfalten zu können“. Österreich zählt bei der Besteuerung der Employee Stock Options zu den Hochsteuer-Spitzenländern, wie die Ökonomin ausführt. Wenn diese Steuer um ein Drittel gesenkt werden könnte, rechnet EcoAustria mit einem Drittel mehr VC-Aktivität in Österreich. Gleichzeitig würde eine solche Senkung österreichischen Startups im War for Talents helfen.

Wie eine Mitarbeiterbeteiligung in Österreich bisher gelöst wird? „In 70 Prozent der Fälle wird diese Problem von Startups mit Phantom Shares und virtuellen Anteilen gelöst“, sagt Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte, der ebenfalls an dem Roundtable teilnahm. „Mit dem Nachteil der Einkommens- und Lohnsteuer-Belastung“.

brutkasten-Roundtable zur Austrian Limited

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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