27.10.2021

Statt Austrian Limited: So funktioniert die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)

Die "Austrian Limited" wird zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) und soll als neue Gesellschaftsform die Mitarbeiterbeteiligung für Startups erleichtern.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Seit mehr als einem Jahr wird in Österreich über eine neue Gesellschaftsform für Startups verhandelt – eine Forderung aus der Startup-Szene, die auch im Regierungsprogramm verankert ist. Der jüngste Vorschlag ist nun eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap), die die bisher diskutierte Austrian Limited ablöst. “Vereinfacht gesagt, kommen die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht. Dadurch kann das Justizministerium die Forderungen der Startups so umfangreich wie möglich abbilden”, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer im Gespräch mit brutkasten.

FlexKap setzt auf Unternehmenswert-Beteiligung

Die FlexKap ermögliche auch eine vergleichsweise formlose, aber auch stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung, wie sie von der Startup-Szene gefordert wird. “Das wird in der Flexiblen Kapitalgesellschaft nun über sogenannte Unternehmenswert-Beteiligungen umgesetzt. Das sind spezielle Beteiligungen, die die gesellschaftsrechtliche Ausformung der steuerrechtlich anerkannten Substanzgenussrechte sind. Diese Beteiligungen sind also nicht im Firmenbuch eingetragen und nicht vergleichbar mit normalen Geschäftsanteilen. Sie bringen also keine Formpflichten mit sich und sind nicht in der Öffentlichkeit übertragbar. Die Beteiligung dient also hauptsächlich dazu, Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Erfolg zu motivieren, wie das für Startups üblich ist”, erklärt Umfahrer. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an – dabei erfolgt die Versteuerung als Kapital und nicht als Lohn.

Gründung teuer und umständlich?

Wie schon bisher angedacht, werden die Anteilsbücher dazu von der Gesellschaft selbst geführt. Die FlexKap werde mit Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt und Firmenbucheintrag gegründet und stehe grundsätzlich allen Unternehmen offen – eine Beschränkung auf Startups sei nicht vorgesehen. Dass eine Unternehmensgründung in Österreich teuer und umständlich sei, könne er nicht teilen, wie Umfahrer im Gespräch mit brutkasten betont. “Durch die Digitalisierung unseres Bereichs haben wir einen neuen Geschwindigkeitsschub. Auch die Kritik gegenüber den Firmenbuchgerichten stimmt nicht. Wenn ich alle Unterlagen habe und den Gesellschaftsvertrag beurkundet und das dem Gericht auf elektronischem Weg eingebe, dann ist das im Schnitt in drei bis fünf Tagen erledigt. Was mich stört, ist, dass man die Frage des reinen Gründungsverfahrens vermischt mit dem Zeitraum davor. Da geht es auch nicht um Geschwindigkeit, sonder darum, Schaden vorzubeugen”. Umfahrer selbst hätte es lieber gesehen, dass die bestehende AG weiterentwickelt würde: “So haben wir eine zusätzliche Gesellschaftsform und das verkompliziert die Dinge natürlich auch etwas”.

Warum überhaupt eine neue Rechtsform?

Ökonomen sehen in der Umsetzung der neuen Gesellschaftsform eine durchaus hohe Priorität: “Startups werden in der Politik vielleicht manchmal als Nische wahrgenommen. In Wahrheit haben sie aber durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen oft einen viel größeren volkswirtschaftlichen Impact”, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin des EcoAustria Instituts für Wirtschaftsforschung im Oktober bei einem brutkasten-Roundtable zum Thema. “Und Startups brauchen dafür oft einen ganz anderen Rahmen als andere Unternehmen, um sich gut entfalten zu können”. Österreich zählt bei der Besteuerung der Employee Stock Options zu den Hochsteuer-Spitzenländern, wie die Ökonomin ausführt. Wenn diese Steuer um ein Drittel gesenkt werden könnte, rechnet EcoAustria mit einem Drittel mehr VC-Aktivität in Österreich. Gleichzeitig würde eine solche Senkung österreichischen Startups im War for Talents helfen.

Wie eine Mitarbeiterbeteiligung in Österreich bisher gelöst wird? “In 70 Prozent der Fälle wird diese Problem von Startups mit Phantom Shares und virtuellen Anteilen gelöst”, sagt Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte, der ebenfalls an dem Roundtable teilnahm. “Mit dem Nachteil der Einkommens- und Lohnsteuer-Belastung”.

brutkasten-Roundtable zur Austrian Limited

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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