27.10.2021

Statt Austrian Limited: So funktioniert die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)

Die "Austrian Limited" wird zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) und soll als neue Gesellschaftsform die Mitarbeiterbeteiligung für Startups erleichtern.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Seit mehr als einem Jahr wird in Österreich über eine neue Gesellschaftsform für Startups verhandelt – eine Forderung aus der Startup-Szene, die auch im Regierungsprogramm verankert ist. Der jüngste Vorschlag ist nun eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap), die die bisher diskutierte Austrian Limited ablöst. „Vereinfacht gesagt, kommen die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht. Dadurch kann das Justizministerium die Forderungen der Startups so umfangreich wie möglich abbilden“, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer im Gespräch mit brutkasten.

FlexKap setzt auf Unternehmenswert-Beteiligung

Die FlexKap ermögliche auch eine vergleichsweise formlose, aber auch stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung, wie sie von der Startup-Szene gefordert wird. „Das wird in der Flexiblen Kapitalgesellschaft nun über sogenannte Unternehmenswert-Beteiligungen umgesetzt. Das sind spezielle Beteiligungen, die die gesellschaftsrechtliche Ausformung der steuerrechtlich anerkannten Substanzgenussrechte sind. Diese Beteiligungen sind also nicht im Firmenbuch eingetragen und nicht vergleichbar mit normalen Geschäftsanteilen. Sie bringen also keine Formpflichten mit sich und sind nicht in der Öffentlichkeit übertragbar. Die Beteiligung dient also hauptsächlich dazu, Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Erfolg zu motivieren, wie das für Startups üblich ist“, erklärt Umfahrer. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an – dabei erfolgt die Versteuerung als Kapital und nicht als Lohn.

Gründung teuer und umständlich?

Wie schon bisher angedacht, werden die Anteilsbücher dazu von der Gesellschaft selbst geführt. Die FlexKap werde mit Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt und Firmenbucheintrag gegründet und stehe grundsätzlich allen Unternehmen offen – eine Beschränkung auf Startups sei nicht vorgesehen. Dass eine Unternehmensgründung in Österreich teuer und umständlich sei, könne er nicht teilen, wie Umfahrer im Gespräch mit brutkasten betont. „Durch die Digitalisierung unseres Bereichs haben wir einen neuen Geschwindigkeitsschub. Auch die Kritik gegenüber den Firmenbuchgerichten stimmt nicht. Wenn ich alle Unterlagen habe und den Gesellschaftsvertrag beurkundet und das dem Gericht auf elektronischem Weg eingebe, dann ist das im Schnitt in drei bis fünf Tagen erledigt. Was mich stört, ist, dass man die Frage des reinen Gründungsverfahrens vermischt mit dem Zeitraum davor. Da geht es auch nicht um Geschwindigkeit, sonder darum, Schaden vorzubeugen“. Umfahrer selbst hätte es lieber gesehen, dass die bestehende AG weiterentwickelt würde: „So haben wir eine zusätzliche Gesellschaftsform und das verkompliziert die Dinge natürlich auch etwas“.

Warum überhaupt eine neue Rechtsform?

Ökonomen sehen in der Umsetzung der neuen Gesellschaftsform eine durchaus hohe Priorität: „Startups werden in der Politik vielleicht manchmal als Nische wahrgenommen. In Wahrheit haben sie aber durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen oft einen viel größeren volkswirtschaftlichen Impact“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin des EcoAustria Instituts für Wirtschaftsforschung im Oktober bei einem brutkasten-Roundtable zum Thema. „Und Startups brauchen dafür oft einen ganz anderen Rahmen als andere Unternehmen, um sich gut entfalten zu können“. Österreich zählt bei der Besteuerung der Employee Stock Options zu den Hochsteuer-Spitzenländern, wie die Ökonomin ausführt. Wenn diese Steuer um ein Drittel gesenkt werden könnte, rechnet EcoAustria mit einem Drittel mehr VC-Aktivität in Österreich. Gleichzeitig würde eine solche Senkung österreichischen Startups im War for Talents helfen.

Wie eine Mitarbeiterbeteiligung in Österreich bisher gelöst wird? „In 70 Prozent der Fälle wird diese Problem von Startups mit Phantom Shares und virtuellen Anteilen gelöst“, sagt Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte, der ebenfalls an dem Roundtable teilnahm. „Mit dem Nachteil der Einkommens- und Lohnsteuer-Belastung“.

brutkasten-Roundtable zur Austrian Limited

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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