30.11.2020

Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

Mit der „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds werden insgesamt 50 Millionen Euro für Startups zur Verfügung gestellt.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Die Auswirkungen der Coronakrise haben die österreichischen Startups stark getroffen: Neben Verzögerungen in Produktion und Entwicklung, Umsatzeinbußen und Unsicherheiten in vielen Branchen stehen die Unternehmen vor allem aufgrund ihrer besonderen Art der Finanzierung vor Herausforderungen, heißt es von der aws: Nun soll durch die Ausschreibung von Kapitalgarantien für einen oder mehrere Venture Capital Fonds zusätzliches Risikokapital für Startups mobilisiert werden. Die Fonds sind wie auch der COVID-Start-up-Hilfsfonds Teil des COVID-Pakets für Startups, das von der österreichischen Bundesregierung vorgestellt wurde.

50 Millionen Euro für Startups

Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus. Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt. Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie. Dadurch sollen zusätzliche private Investments für Startups mobilisiert werden, heißt es von der aws.

Kriterien für die Kapitalgarantie

Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 21.01.2021, 12:00 Uhr. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.

Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont. Alle Details zur Ausschreibung sind unter diesem Link verfügbar.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

  • Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus.
  • Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt.
  • Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie.
  • Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben.
  • Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.
  • Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont.

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