30.11.2020

Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

Mit der „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds werden insgesamt 50 Millionen Euro für Startups zur Verfügung gestellt.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Die Auswirkungen der Coronakrise haben die österreichischen Startups stark getroffen: Neben Verzögerungen in Produktion und Entwicklung, Umsatzeinbußen und Unsicherheiten in vielen Branchen stehen die Unternehmen vor allem aufgrund ihrer besonderen Art der Finanzierung vor Herausforderungen, heißt es von der aws: Nun soll durch die Ausschreibung von Kapitalgarantien für einen oder mehrere Venture Capital Fonds zusätzliches Risikokapital für Startups mobilisiert werden. Die Fonds sind wie auch der COVID-Start-up-Hilfsfonds Teil des COVID-Pakets für Startups, das von der österreichischen Bundesregierung vorgestellt wurde.

50 Millionen Euro für Startups

Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus. Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt. Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie. Dadurch sollen zusätzliche private Investments für Startups mobilisiert werden, heißt es von der aws.

Kriterien für die Kapitalgarantie

Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben. Die Ausschreibungsfrist endet am 21.01.2021, 12:00 Uhr. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.

Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont. Alle Details zur Ausschreibung sind unter diesem Link verfügbar.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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Startups und Corona: Ausschreibung für Venture Capital Fonds startet

  • Auf Basis der Richtlinien der österreichischen Bundesregierun, schreibt die aws die „Kapitalgarantie Covid 19“ für Risikokapitalfonds aus.
  • Damit wird insgesamt ein Volumen von EUR 50 Mio. für „innovations- und technologieorientierte Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial“ – also für Startups – zur Verfügung gestellt.
  • Für bis zu 50 % des Risikokapitals übernimmt die aws eine Garantie.
  • Interessierte Teams können sich nun für eine Kapitalgarantie für ihren Fonds zu bewerben.
  • Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf einen entsprechenden Track-Record des Managementteams und auf eine breite Basis an Investorinnen und Investoren gelegt, die eine professionelle Umsetzung des bzw. der Fonds sicherstellt, nennt die aws als Kriterien: Die Entscheidung zur Kapitalgarantie wird von der aws gemeinsam mit einem Beirat aus externen Experten getroffen.
  • Investitions- oder Exit-Entscheidungen werden allerdings ausschließlich vom jeweils ausgewählten Fondsmanagement ohne Involvierung der aws getroffen, wird von der aws betont.

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