12.10.2016

Startups und Medien – worauf es bei guter PR-Arbeit ankommt

Natürlich wünscht sich jedes Startup gute mediale Berichterstattung. Ebenso wünscht sich jeder Journalist gute Presseunterlagen. Der Brutkasten hat ein paar Eckpunkte zusammengefasst, worauf es bei guter PR-Arbeit ankommt.
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Mediale Aufmerksamkeit erfordert mehr als nur eine Presseaussendung. gustavofrazao - fotolia.com

Wer schon einmal eine Presseaussendung verschickt hat, kann es vermutlich bestätigen: Mediale Berichterstattung passiert nicht einfach so. Journalisten gehören zu einer gestressten Spezies und erhalten täglich unzählige E-Mails. Um die erwünschte Aufmerksamkeit zu bekommen, sollten gewisse Dinge berücksichtigt werden.

Worauf es bei guter PR ankommt

  • Ein gutes Produkt – Selbst die beste Presseaussendung kann ein schlechtes Produkt nicht schön reden.
  • Eine Geschichte erzählen – Hinter jedem Startup und jedem Produkt steckt eine Geschichte. Erzählt sie. Menschen mögen Geschichten. Medien bieten die Chance, sie zu teilen.
  • Eine starke „Brand“ – Die Brand verleiht dem Startup/Produkt einen Charakter. Menschen sollen sich mit der Brand identifizieren können und auch wollen.
  • Die Liebe zur Sache – Wer nicht zu 100 Prozent hinter seiner Idee steht, kann sie auch wieder verwerfen. Wie will man Journalisten – aber auch Investoren oder Kunden – von etwas überzeugen, an das man selbst nicht glaubt?

+++Mehr zum Thema: Journalismus der Zukunft+++

Alles beginnt mit einem „W“

Wer diese Fragen für sich selbst nicht beantworten kann, kann es auch nicht, wenn ein Journalist sie stellt. Ein verlegens „ähm“, gefolgt von betretenem Schweigen ist für beide Seiten nicht sonderlich erstrebenswert.

  • WARUM mache ich das überhaupt?
  • WAS kann mein Produkt?
  • WELCHEN Nutzen stiftet mein Produkt?
  • WER ist meine Zielgruppe?
  • WAS hebt mein Produkt von der Konkurrenz ab?
  • WARUM sollten sich Medien bzw. andere Menschen für mein Produkt interessieren?

Wie will man Journalisten von etwas überzeugen, an das man selbst nicht glaubt?

Die Presseaussendung

Kaum etwas würgt das Interesse eines Journalisten schneller ab, als eine schlechte Presseaussendung (PA). Nichtsdestotrotz sind die redaktionellen Posteingänge überfüllt mit nichtssagenden und möglichst umständlich formulierten Wortkonstrukten. Soll eine Presseaussendung gelesen werden, sollte man sich an ein paar einfache Regeln halten:

1. Gute und aussagekräftige Überschrift

Die Headline soll bereits aussagen, worum es in der PA geht. Gleichzeitig sollte sie das Interesse des Lesers wecken.

2. Im ersten Absatz auf den Punkt kommen

Wer einen Spannungsbogen aufbauen möchte, um am Schluss „die Katze aus dem Sack zu lassen“, sollte ein Buch schreiben. Die wichtigsten Infos müssen in den ersten Absatz. Es mag anfangs schwierig erscheinen, „das Wesentliche“ in ein paar Zeilen zu verpacken. Wer seine PA jedoch objektiv betrachtet, wird feststellen, dass oft der eigene Enthusiasmus der Kernaussage im Weg steht.

3. Kein kompliziertes Bla Bla

„Auf einer kürzlichen Marktanalsyse aufbauend, korrelieren unsere neuen Unternehmensziele mit dem Push-to-Pass Plan der Geschäftsperiode 2016-2021.“ Nichtssagende und künstlich aufgeblähte Sätze bewirken zumeist das genaue Gegenteil von dem, was sich der Verfasser erhofft. Der Leser springt ab und weiß eigentlich nicht, was die Aussage gewesen sein soll. Was sich nicht einfach sagen lässt, ist auch kompliziert und uninteressant.

4. Zahlen und Zitate

Es ist einfach, ein Produkt mit Worten zu bejubeln. Weniger einfach ist es mit Zahlen. In einer Presseaussendung gilt es, Glaubwürdigkeit zu vermitteln. Zahlen und Zitate (vom Gründer oder CEO) tun das.

Redaktionstipps

Presseaussendung II – die Form

Die Form einer Presseaussendung sagt sehr viel über das Unternehmen aus. Es ist mehr als ärgerlich, wenn man sich aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers selbst in ein schlechtes Licht rückt.

1. Keine Grammatik- oder Rechtschreibfehler!!

Nichts wirkt unprofessioneller als Fehler in der Presseaussendung. Lieber jemanden fürs Korrekturlesen bezahlen, als eine fehlerhafte PA verschicken.

2. Strukturierter Aufbau

Chaos und Unübersichtlichkeit in einer PA machen das Lesen mühsam und langwierig. Die Informationen strukturiert und Punkt für Punkt aufbereiten.

3. Maximal zwei Seiten

Eine Seite ist wünschenswert, zwei Seiten sind akzeptabel. „If it takes too long to write, it takes too long to read“.

4. Mehr Informationen zur Verfügung stellen

Die wichtigsten Informationen sollen in der Presseaussendung vorkommen. Zugang zu weiteren Details ist jedoch immer willkomen. Aufgepasst: Nicht zu viele Anhänge.

5. Kontaktinformationen

Am Ende jeder gelungenen Presseaussendung stehen die Kontaktinformationen der relevanten Personen. Journalisten fragen gern persönlich nach bzw. holen sich ein paar extra-Statements.

Nichts wirkt unprofessioneller als Fehler in der Presseaussendung!

Mit Medien in Kontakt treten

„You never get a second chance to make a first impression.“ Dieser Satz bewahrheitet sich auch im Umgang mit Medien. In den ersten Sätzen einer E-Mail kann bereits viel gewonnen bzw. verloren werden.

1. Relevante Journalisten kontaktieren

Vorneweg sollte man sich ansehen, welche Medien bzw. welche Journalisten sich mit dem eigenen Thema befassen. Kultur- oder Sportjournalisten haben in der Regel wenig Bezug zu Investments oder ähnlichem. Persönliche Anrede und Referenzen zur Arbeit des Redakteurs tragen ebenfalls dazu bei, einen Journalisten für die Story zu gewinnen.

2. Nachfragen – Ja, Nerven – Nein

Antwortet ein Redakteur nicht sofort, heißt das nicht, dass er die Story nicht auf dem Radar hat. Es geht natürlich in Ordnung nachzufragen, ob die Unterlagen angekommen sind, oder wann ein Artikel erscheinen wird. Kontraproduktiv ist es jedoch, täglich Mails zu schreiben oder immer wieder anzurufen.

3. Make friends, not contacts

Wie in jedem anderen Lebensbereich erleichtert eine freundschaftliche Basis die Ausgangslage. Wer mit Journalisten eine „kollegiale“ Beziehung aufbaut, kann darauf vertrauen, auch in weiterer Folge eher auf ein offenes Ohr zu stoßen. Im besten Fall haben beide Seiten etwas von der Story – das Startup die mediale Aufmerksamkeit und der Redakteur eine gute Story.

+++Mehr zum Thema: PR-Profi Bernhard Holzer “Startup bedeutet Hochschaubahn fahren”+++

PR ist mehr als eine Presseaussendung

Soziale Medien und das Internet bieten jungen Unternehmern ein ungeahnt breites Spektrum an Möglichkeiten, um Informationen zu verbreiten.

  • einen Blog starten
  • Social Media verwenden – alle Kanäle (ca. 8 Stunden pro Woche)
  • mit der Community im Web kommunizieren
  • sich mit SEO befassen – mehr zum Thema SEO gibts HIER
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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