27.07.2023

Was Startups beim Markenschutz beachten müssen

Gastbeitrag. Elisabeth Kutner, Martin Hanzl und Alexander Glaser von EY Law beleuchten, was Markenschutz für Startups bringt - und was diese dabei beachten müssen.
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Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash
Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Joe Woods/Unsplash

Startups widmen sich rund um die Uhr ihrem Business, investieren bedeutende Ressourcen, um ihr Produkt zu entwickeln, ein kreatives Branding zu kreieren und sich einen Namen aufzubauen. Name und Logo sind damit in der Regel ein wichtiger Vermögenswert des Startups. Doch häufig wird vergessen diese Anstrengungen rechtlich abzusichern (etwa durch Markenregistrierungen). Dies fällt spätestens bei der ersten (größeren) Finanzierungsrunde auf. Daher ist Markenschutz für Startups wichtig – ihr solltet eure Kennzeichen bereits frühzeitig schützen. Andernfalls können böse Überraschungen drohen, etwa wenn Mitbewerber:innen oder andere Dritte die Logos eures Startups nutzen. 

What’s it all about?

Marken sind Immaterialgüterrechte (Recht des geistigen Eigentums). Dabei handelt es sich um Vermögensrechte an verselbstständigten geistigen Gütern, die das absolute Recht zur Verwertung des immateriellen Gutes (der Marke) vermitteln.

Markenregistrierung – aber warum?

Zum einen repräsentieren Marken das Unternehmen nach außen und sorgen bei potentiellen Kund:innen für Wiedererkennung. Zum anderen gibt der Markenschutz Auskunft über den Geschäftswert sowie den Brand-Value, der mit dem Unternehmen verbunden wird. Markenschutz sichert Startups langfristige Vorteile, etwa im Wettbewerb, bietet Werbevorteile, sorgt für Rechtssicherheit und ist letztlich auch für die weitere Kapitalbeschaffung nicht zu unterschätzen.

Markenschutz für Startups in Österreich – was bringt’s?

Marken von Startups sind deren Aushängeschild. Sie repräsentieren die dahinterliegende Institution, den Goodwill und den damit verbundenen Brand-Value. Vielfach weiß man schon bei einem kurzen Blick auf ein gewisses Logo (z.B. drei Streifen von Adidas) genau, um welche Marke und welches Unternehmen es sich handelt. Dieser Wiedererkennungswert sollte zum Vorteil gemacht und damit auch ausreichend geschützt werden. 

Marken erfüllen dabei häufig eine Herkunftsfunktion, Kennzeichungs- und Unterscheidungsfunktion, Vertrauens- und Qualitätsfunktion sowie eine Werbe- und Verteidigungsfunktion. 

Was kann geschützt werden?

  • Marken können Zeichen aller Art sein. Insbesondere umfasst das also Wörter, Abbildungen, Farben, Formen oder auch Klänge. Die Zeichen müssen geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und darüber hinaus in einer Form dargestellt werden können, sodass der Gegenstand und der Schutz klar bestimmbar ist.
  • Zur Eintragung ist es notwendig, dass der Schutzgegenstand eindeutig bestimmt werden kann. Das Zeichen muss in diesem Sinn eindeutig, präzise und leicht zugänglich dargestellt werden können, sodass für jede:n klar erkennbar ist, für welchen Gegenstand Schutz gewährt wird. 
  • Weiters benötigt ein Zeichen Unterscheidungskraft, um eintragungsfähig zu sein. Dabei ist stets der Gesamteindruck zu bewerten, es kommt darauf an, dass die Marke und die damit verbundenen Waren und Dienstleistungen von anderen Marken anderer Unternehmen unterschieden werden kann. Unterscheidungskraft wird unter anderem durch Phantasiewörter oder auffallende Bildelemente generiert. Jedenfalls keine Unterscheidungskraft liegt vor bei rein beschreibenden Zeichen (etwa eine Anmeldung eines Zeichens Nero für die Waren Tee/Kaffee oder APO 4 U für pharmazeutische Waren und Dienstleistungen) oder gebräuchliche Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen

Außerdem könnt ihr euch aus einer Reihe von möglichen Markenarten entscheiden; einen Auszug findet ihr in der nachstehenden Tabelle:

MarkenartMerkmaleBeispiel
WortmarkeBesteht aus Buchstaben/Zahlen/sonstigen ZeichenMETRO
BildmarkeWeiter Schutzumfang (Schutz in jeder Schriftart, Schreibweise)
Wort-Bild-MarkeGraphische Darstellung ohne Wortelemente
KlangmarkeAudiodateien, Noten, Ton bzw. Klang oder einer Ton- bzw. KlangfolgeUEFA-Champions-League-Intro
FormmarkeForm eines Produktes, dreidimensionale GestaltungMichelin-Männchen

Was sollte daher von Startups jedenfalls markenrechtlich geschützt werden? 

Eure Unternehmensbezeichnung, Domain-Namen, Logos oder auch die von euch vertriebenen Produkte und Services. 

Markenschutz für Startups – was bringts?

  • Eine registrierte Marke genießt einen besonderen Schutz. Als Markeninhaber:innen könnt ihr Dritten untersagen, Zeichen zu verwenden, die eurer Marke ähneln. Dabei kann das Zeichen in graphischer, klanglicher oder inhaltlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr mit eurer Marke auslösen.
  • Auch gegen Nachahmer seid ihr durch Markenschutz gut abgesichert. Rechtsschutz erlangt ihr als eingetragene:r Markeninhaber:in mittels verschuldensunabhängiger Ansprüche wie den Anspruch auf Unterlassung der Zeichennutzung durch Dritte, die Beseitigung der Zeichen aus dem geschäftlichen Verkehr oder auch durch die Leistung eines angemessenen Entgelts. Weiter kann sich ein:e Markeninhaber:in gegen verschuldete Inanspruchnahme der geschützten Marke mittels Schadenersatzes wehren. 
  • Startups können sich durch ihre Marken einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da der Wert von Marken auch mit der Bewertung von Startups steigt. Bei einer Produktdiversifizierung können Kund:innen das neue Produkt außerdem an der Marke erkennen, wodurch das Start-Up einen größeren Marktanteil gewinnen kann.
  • Auch für Fundraising kann ein Markenschutz für Startups das wesentliche Schlüsselkriterium darstellen, da auch Investor:innen die Bedeutung von Markenrechten bekannt ist. 

Step by Step zur eigenen Marke

  • Nationale Marken werden beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) zur Anmeldung gebracht. 
  • Zudem besteht die Möglichkeit, eure Brand als Unionsmarke zu schützen. Die Anmeldung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • Ausgehend von eurer nationalen Marke beim ÖPA oder eurer Unionsmarke beim EUIPO ist es darüber hinaus möglich, eine Internationale Marke beim WIPO (= World Intellectual Property Organization) anzumelden. Die internationale Markenanmeldung benötigt eine Basismarke, von der aus der Schutz in den jeweiligen anderen Jurisdiktionen erlangt werden kann. 

Nationale oder Unionsmarke? 

Neben der Anmeldung einer nationalen Marke beim Österreichischen Patentamt besteht die Möglichkeit, dass ihr eure Anmeldung beim EUIPO einbringt. Dadurch sichert ihr euch eine einheitliche, europaweit gültige Marke. Der Vorteil einer Unionsmarke liegt ganz klar im erweiterten Schutzbereich und den vergleichsweise niedrigen Kosten (EUR 850,- für eine Basisanmeldung mit Schutzumfang in 26 Mitgliedstaaten). Durch die Registrierung könnt ihr zum einen eure Marke auf dem gesamten Binnenmarkt einsetzen und vor unberechtigten Nutzungen schützen. 

Welche Markenart und welchen Schutzumfang ihr wählen solltet, liegt natürlich an euren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen.


Über die Autor:innen

Dr. Martin Hanzl ist Rechtsanwalt und Head of New Technologies bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH. Er betreut nationale und internationale Kryptodienstleister, FinTechs, Start-Ups sowie Finanz- und Versicherungsinstitute, insbesondere zum Einsatz von New Technologies, komplexen regulatorischen Fragestellungen und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen rundum Finanzierungsrunden und Exits. Überdies ist er Projektverantwortlicher des „Blockchain and Smart Contracts“-Projektes des European Law Institutes. Er ist Vortragender an der Anwaltsakademie, Fachhochschulen und Universitäten sowie Herausgeber und Autor mehrerer Handbücher sowie zahlreicher weiterer Fachartikel zu den Themen Digitalisierung, Smart Contracts, New Technologies und Gesellschaftsrecht.

Mag. Alexander Glaser ist Rechtsanwaltanwärter bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht sowie neue Technologien und betreut Mandant:innen insbesondere zu Fragen rund um Krypto-Assets (z.B. rechtliche Einordnung, Registrierung als CASP) sowie Schutz und Nutzung von IP (u.a. KI-Systeme, Softwarelizensierung).

Elisabeth Kutner LL.B. (WU) ist Juristin bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht und neue Technologien.

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Estlands Startup-Ökosystem setzt auf Netzwerk und Unterstützung. (c) Hannah Fasching

Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramtes, finanziert aus Bundesmitteln.


Im Krulli-Viertel, etwas außerhalb von Tallinns Innenstadt, stand früher ein Stahlwerk. Rund um die Altstadt haben sich im Laufe der Jahre einige urbane, innovative Zentren dort entwickelt, wo zuvor Handwerk betrieben wurde. Im Startup-Hub Ruum (Raum) in Krulli kommen an diesem Tag dutzende junge Founder:innen zusammen. Von der diskreten Art der Esten, der man im Alltag oft begegnet, merkt man hier nichts.

Die Gründer:innen sind hier alle im gleichen Raum. Jeder arbeitet für sich, aber niemand allein. Auf drei langen Schreibtischen wird an Visionen getüftelt. Die Programmierprogramme laufen auf Hochtouren, Skizzen werden gemalt. Kommt eine Frage auf, dreht man sich einfach zu seinem Nachbarn und fragt.

Helery und Liisa haben Ruum gegründet. (c) Hannah Fasching

Größen, die helfen

Wo gerade noch enthusiastisch miteinander diskutiert und ausgetauscht wurde, herrscht plötzlich Stille. Jeder nimmt einen Stuhl und setzt sich in den Teil des Raums, wo üblicherweise Präsentationen abgehalten werden.

Taavet Hinrikus nimmt vorne Platz. Hinrikus ist CEO und Gründer des FinTechs Wise. Außerdem hat er Skype mitaufgebaut – der Chatdienst wurde ebenfalls in Estland gegründet. Laut Forbes hat er ein Vermögen von 1,2 Milliarden Euro, sein Unternehmen ist mittlerweile in London stationiert. Bei seinem kurzen Tallinn-Aufenthalt nimmt er sich die Zeit und kommt in den Ruum. Er beantwortet Fragen der jungen Founder:innen, gibt Tipps und lässt sich auf Diskussionen ein.

„Wir brauchen immer mehr Menschen, die sich im Unternehmertum versuchen. Einige von ihnen werden erfolgreich sein, das ist großartig. Andere werden einfach daraus lernen und besser werden. Was auch immer sie als Nächstes tun, ich betrachte es als einen wichtigen Teil des Wachstums des Ökosystems, etwas zurückzugeben“, so Hinrikus im Interview mit brutkasten.

Etwas zurückgeben will auch Hedi Mardisoo, sie ist Founderin und Mitglied der Estonian Founder Society. „Vorstandsmitglied bei der Founders Society zu sein, ist meine Art, etwas zurückgeben. Zeit und Energie hineinzustecken, um sicherzustellen, dass die nächsten Generationen wachsen können und dieselbe Aufmerksamkeit und Hilfe bekommen, die ich bekommen habe, als ich sie brauchte in meinen ersten Gründungsjahren.“

Die Estonian Founders Society entstand im Jahr 2009, als eine Gruppe von Early-Stage-Gründer:innen – allesamt Absolvent:innen eines Startup-Leadership-Programms – beschloss, in Verbindung zu bleiben. Ihre Mission: Sowohl Erfolge als auch Misserfolge miteinander zu teilen, die alltäglichen Herausforderungen des Startup-Lebens gemeinsam zu meistern und wertvolle Beziehungen unter den Gründer:innen aufzubauen.

Taavet Hinrikus (v.l.) berät junge Founder:innen in Estland. (c) Hannah Fasching

„Kluge Köpfe zusammenstecken“

Zurück im Ruum. Liisa Jõerüüt, Founderin des Hubs, erklärt, welcher Gedanke hinter dem Projekt steht: „Unser Ausgangspunkt war es, kluge Köpfe in einem Raum zusammenzustecken und zu sehen, welche Magie dabei herauskommt. Wir wollen diesen Raum schaffen, in dem Menschen andere Menschen studieren können, während sie komplexe Lösungen bauen.“

Die Mentalität, etwas uneigennützig weiterzugeben, sei in Estland schon lange verankert. „Es ist hier einfach üblich, seine Zeit und seinen Rat zu geben und nicht wirklich sofort etwas zurückzuerwarten. Ich denke, wir alle glauben an die Gemeinschaft und wollen, dass Estland auch als Ganzes erfolgreich ist“, so Liisa Jõerüüt.

Caius ist einer der Gründer:innen, die den gemeinschaftlichen Aspekt hier wertschätzen. Gerade frisch die Schule beendet, arbeitet der 19.-Jährige hier an seinem Startup zur Verbesserung von Videografie. Der Fakt, dass es hier manchmal laut wird, stört ihn nicht. „Du musst dich immer mit Menschen umgeben, die klüger sind als du. Nur so kann man was lernen.“

In alten Fabriksvierteln wie hier in Telliskivi entstehen heute innvoative Kreativzentren. (c) Hannah Fasching

Wenige Menschen, großes Netzwerk

Anders als AustrianStartups in Österreich, ist Startup Estonia nicht als Verein, sondern staatlich organisiert. Das Hauptziel: ein qualitatives Startup-Umfeld zu schaffen und zu erhalten. „Estland ist im Vergleich so klein. Wir sind also gut miteinander vernetzt. Daher macht es Sinn, dass jeder Gründer jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, der den Kontakt hat, den man gerade braucht“, beschreibt Getter Voitka von Startup Estonia das Zusammenspiel.

Bei regelmäßigen Roundtables mit dem Ministerium, einflussreichen Gründer:innen und dem Business-Angel-Netzwerk wird versucht, Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. „Wir können dadurch auch die Gesetzgebung oder Finanzierungsmöglichkeiten anstoßen“, erklärt Voitka. Deep Tech, Defence und Heath Tech seien die Brachen, die in Estland gerade besonders boomen würde.

Vertrauen als Basis

Nachdem alle Fragen vom Wise-Gründer Taavet Hinrikus im Ruum beantwortet wurden, gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der Drang zum Gründen ist in Estland groß, der Drang zum Helfen auch. Auch wenn das Volk im ersten Moment diskret erscheint, steht Vertrauen im Vordergrund. Vertrauen in den digitalen Staat und Vertrauen in die Community. In den innovativen Zentren Tallinns weiß man, warum sich Estland, das vor bald 40 Jahren noch vor dem Nichts stand, so schnell zum digitalen und wirtschaftlichen Pionier in Europa entwickelt hat. Die Erfolgsformel: Gemeinsam an Lösungen arbeiten, Hilfe annehmen und irgendwann selbst etwas zurückgeben.

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