12.06.2016

Startups, i wer narrisch: Wo Geld und Motivation herkommen

Um Europameister zu werden, ist ein gutes Team wichtig. Aber die Spieler alleine sind es nicht, was ein Gewinner-Team ausmacht. Viele andere Personen sind maßgeblich am Erfolg beteiligt. Bei Startups ist das nicht anders. Irgendjemand muss das Spiel finanziell möglich machen und für die nötige Motivation der Spieler sorgen.
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Was Fußball und Startups gemeinsam haben, erfährt ihr in unserer "I werd narrisch"-Serie (c) Jan Schwieger

Nach dem Kick-Off unserer redaktionellen EM-Serie „Startups i werd narrisch“, wurden die Kern-Funktionen innerhalb eines Fußball-Teams auf Startups umgelegt. Trotzdem: Ein Team kann die besten Spieler haben, wenn es nicht richtig trainiert, finanziert und unterstützt wird, bleibt der Europameister-Titel dennoch nur ein Kindheitstraum.

Mit Startups ist das ganz ähnlich. Ein Top-Team kommt in den meisten Fällen ohne Kapital, Mentoring und Coaching nicht sehr weit. Am Fußballfeld wie im Startup wird die Lage vor allem dann brenzlig, wenn jemand aus dem Team ausfällt. Ersatzspieler müssen her. Und natürlich ist das Gewinnen ohne die Unterstützung der Fans fast nicht möglich – oder zumindest: nicht so schön.

Der Trainer: der Mentor, der Business Angel

Pep Guardiola hatte Johan Cruyff, Cristiano Ronaldo hatte Sir Alex Ferguson und Didier Drogba hatte Jose Mourinho. Richtig, die Rede ist von Mentoren, ohne deren Unterstützung, Beistand und Wissen die Spieler nicht zu den Weltstars geworden wären, die sie heute sind. Gerade bei jungen Startup-Gründern funktioniert das ganz ähnlich. Ein Mentor, der schon länger in der Branche ist, verfügt über das nötige Wissen und alle wichtigen Kontakte. So kann man sich viele Mühen und Wege sparen. Business-Angels unterstützen ein junges Unternehmen normalerweise nicht nur mit Kapital sondern auch mit Know-How.

+++ Brutkasten.Interview mit Business Angel Hansi Hansmann über Mindset und Erfolg +++

Die Sponsoren: die Investoren

Damit Großevents wie die EM überhaupt stattfinden kann, braucht es vor allem eines: Geld. Auch Startups brauchen Kapital, um zu wachsen. In beiden Fällen kommt die finanzielle Unterstützung oft von außen. Sponsoren sind für den Sport, was Investoren für ein Startup sind. So vergibt die FIFA Marketingrechte an Unternehmen, die dafür Kapital zur Verfügung stellen. Im Startup-Universum erhalten Investoren für ihre finanzielle Unterstützung Anteile am Unternehmen.

+++ 5 Tipps für die Suche nach Investoren +++

Die Ersatzspieler: wenn es mit dem Co-Gründer nicht geklappt hat

Verletzungen, Sperren, Strategieänderungen. Ein gutes Fußballteam ist für alle Eventualitäten gerüstet. Elf Spieler dürfen sich bekanntlich auf dem Spielfeld befinden, sieben weitere können auf der Ersatzbank Platz nehmen. Nicht all zu selten hatte das große Wirkung. Beim Finale der WM 2014 schoss der in der 88. Minute eingewechselte Mario Götze in der Verlängerung das entscheidende 1:0 für  Deutschland. Ähnlich verhielt es sich beim Champions-League Finale 1999: Der in der 81. Minute eingewechselte Ole Gunnar Solskjær verhilft Manchester United zum Sieg.

Auch in erfolgreichen Startups sind es oft die „Ersatzspieler“, die dem Unternehmen schlussendlich zum Erfolg verhelfen. Nicht immer funktioniert die Zusammenarbeit im Gründer-Team gut genug, es kommt zur Auseinandersetzung und einer der Co-Founder muss gehen. Alle Tipps für die Suche nach dem richtigen „Ersatzspieler“ findet ihr hier.

+++ Checkliste: So klappt es mit dem Business unter Freunden +++

Die Fans

Ein Sieg hängt oft mit der Unterstützung der Fans zusammen. Darum sind Fußball-Teams bei Heimspielen statistisch erfolgreicher. Neben der moralischen Unterstützung sind Fans aber auch dann zur Stelle, wenn es ums Finanzielle geht. So wurde etwa ein Teil des neuen Allianz-Stadions in Wien Hüttendorf durch eine Crowdfunding-Kampagne unter den Rapid-Fans finanziert. Eine Crowdinvesting-Kampagne für den Bau eines nachhaltigen Stadiums wurde kürzlich von der Wiener Austria gestartet.

Auch Startups setzten immer häufiger auf Crowdfunding-Kampagnen. User können somit aktiv eine Business-Idee unterstützen. Somit können „Fans“ dazu beitragen, den Ball – das Produkt  – ins Tor zu schießen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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