21.12.2022

Startup@HSG: Von der Spin-OFF-Strategie zum Startup-Kanton

Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg offenbart spannende universitäre Umgänge mit und für die lokale Startup-Szene. Das Stichwort dabei ist Spin-OFF. Die Universität St. Gallen in Form von Diego Probst erklärt ihre Strategie und warum das Jahr 2024 etwas verändern könnte.
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HSG, Startup@HSG
(c) HSG - Diego Probst, Managing Director am "Center for Entrepreneurship" der Universität St. Gallen.

Nachdem die TU München durch Professor Klaus Diepold ihre Spin-OFF-Strategie offenbarte – und damit eine Lehrstunde auch für Österreichs Umfeld bereitstellte – zeigt Diego Probst, Managing Director am „Center for Entrepreneurship“ der Universität St. Gallen (HSG), wie der !!Inkubator „Startup@HSG“ als Impulsgeber für die Schweizer Startup-Szene dient. Und über die letzten Jahre mehr als 100 Spin-OFFs entstehen ließ. Darunter Abacus, Namics, Planted, oder OnlineDoctor. Auch N26-Gründer Valentin Stalf gehört der Schweizer Uni-Liste als „HSG-Founder of the Year 2018“ an.

Startup@HSG: Viele Gefäße

„Das ‚Center for Entrepreneurship‘ unter der Leitung von Dietmar Grichnik berät angehende Gründerinnen und Gründer aus den Reihen der Universität St. Gallen. Es bringt Studierende und Wissenschaftler der HSG mit externen Partnern aus Forschung und Praxis zusammen, koordiniert die Lehrangebote zu Entrepreneurship – und tut noch vieles mehr“, erklärt Probst.

Er erinnert sich daran, dass es vor über zehn Jahren in St. Gallen wenig betreffend Startup-Förderung gab. Alles begann in kleinem Rahmen, die „Gründergarage“ wurde gestartet, Corporates eingeladen und nach und nach jener Samen gelegt, dessen Ergebnisse man aktuell sieht.

„Heute gibt es verschiedene Gefäße: Etwa das Spin-OFF-Label, wo man Spin-OFFs auszeichnet, die einzelne Kriterien erfüllen, Events, bei denen man sich motivieren und informieren kann, ein Talents-Programm, individuell getaktete Programme, vor Investoren pitchen, Feedback, Legal Advice oder ein ‚Schnell-Inkubationsprogramm‘, um auch außerhalb der HSG bereit zu sein.“

Learnings im Inkubator

Die Teilnehmer der „Startup@HSG“-Initiative erhalten zudem Büroräumlichkeiten, Infrastruktur und werden ein Jahr nach Abschluss begleitet. Sie lernen, welche Finanzierungstools es gibt, wie man KPIs misst, was Pricing bedeutet, Evaluierungs- und Testing-Methoden und wie man eine Chronologie abbildet – vom Profiling übers Financing bis hin zum !!Exit.

„Die Frage der Motivation ist ein Thema. Was will ich überhaupt, wer ist die Zielgruppe, wer bezahlt eigentlich, wen brauche ich und was sind meine Ressourcen“, fasst Probst die wichtigsten „Learnings“ zusammen. „Teilnehmer müssen sich dieser Fragen bewusst werden und die ganze ‚Journey‘ durchgehen. Schritt für Schritt, um herauszufinden, wo ihre Lücken sind. Und die Gaps identifizieren, die sie füllen müssen. Sowie, ganz wichtig, ein Netzwerk aufbauen, das wir bereitstellen. Investoren, Firmen, Corporates, Anwälte und Coaches. Es geht schlicht um den praktischen Prozess.“

Die Kriterien für eine Aufnahme ins Programm sind, ein eingeschriebener Student der Universität zu sein, nicht zwangsweise eine sensationelle Idee zu haben, aber Talent und Kreativität zu zeigen. Bewerbungen erfolgen über ein Formular und einen Video-Pitch; eine siebenköpfige Jury wählt die Teilnehmer aus.

Die Beteiligungsfrage bei Spin-OFFs – In Österreich Beteiligungsgesellschaften

Wie auch in Deutschland, beteiligt sich die Universität nicht an den jeweiligen Startups, ein neues Universitätsgesetz, das 2024 in Kraft tritt, soll dies aber künftig ermöglichen, wie Probst erzählt.

In Österreich ist eine derartige Beteiligung aktuell im Universitätsgesetz nicht vorgesehen, wie Rudolf Dömötör, Direktor WU Gründungszentrum und Leiter „Entrepreneurship Center Network“ (ECN) auf Nachfrage erklärt.

„Die meisten Unis bzw. FHs in Österreich haben jedoch Beteiligungsgesellschaften, die sich beispielsweisen an ‚Career Services‘, Bookshops, Forschungszentren oder Infrastruktur beteiligen“, sagt er.

Dömötör lässt wissen, dass sich die Republik momentan in einem Diskurs befindet, um zu erläutern, welche Möglichkeiten sich zu beteiligen es in Zukunft für Universitäten und deren Spin-Offs geben soll.

„Aktuell gibt es zwei Universitäten mit Spin-off-Beteiligungsgesellschaften in Österreich: die Universität Innsbruck und die Veterinärmedizinische Universität Wien“, so Dömötör weiter. „Einige weitere sind aber gerade dabei, die Gründung von Beteiligungsgesellschaften zu prüfen. Ich denke, dass sich diesbezüglich in den nächsten Monaten etwas tun wird.“

Startup@HSG auf Kanton-Jagd

Die St. Gallener Universität ist indes auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, ihre Startup-Szene zu bereichern und ihren Einfluss auszuweiten.

„Wir sind am Sondieren“, erklärt Probst. „Wir wollen gemeinsam mit dem Kanton (Anm.: St. Gallen) ein Startup-Kanton werden. Nicht nur am HSG, sondern mittels Regionalität soll Innovation entstehen. Dass das geht, wollen wir zeigen und weiterhin attraktive Möglichkeit bieten. Es gibt immer noch Studierende, die noch immer nicht wissen, was wir machen. Wir wollen, dass die HSG als Gründungsuni gesehen wird.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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