04.01.2019

startup300-Börsengang für 21. Jänner nun „zu 99,9 Prozent fix“

Die Linzer startup300 AG nimmt als eines der ersten Unternehmen die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit des Börsengangs über "direct market plus" an der Wiener Börse wahr. Der 21. Jänner sei als Termin "so gut wie fix", heißt es in einer Aussendung. Wir sprachen dazu mit Co-Founder Bernhard Lehner.
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startup300 AG - Kapitalerhöhung - startup300-Börsengang
(c) startup300 AG / Florian Wieser: Foto vom Launch 2015

Der Öffnung des sogenannten dritten Markts an der Wiener Börse für KMU und damit auch für Startups ging einiges an Vorarbeit voraus. Im Regierungsprogramm wurde sie bereits angekündigt, allerdings nicht besonders prominent im Nebensatz eines Unterpunkts auf Seite 140. Finanzminister Hartwig Löger machte aber relativ bald klar, dass er diesen Punkt umgesetzt wissen will. Im April vergangenen Jahres ging er erstmals mit etwas konkreteren Ansagen an die Öffentlichkeit. Im Oktober war die Öffnung des dritten Markts dann beschlossene Sache – sie trat mit Anfang diesen Jahres in Kraft.

+++ Börsianer-Chef Dominik Hojas über die Börse als Chance für Startups +++

Informell grünes Licht, formeller Antrag am 11. Jänner

Keine Zeit verstreichen lassen wollte dabei die Linzer startup300 AG. Der bereits im Herbst angekündigte startup300-Börsengang über den neu als Zusatzangebot geschaffenen „direct market plus“ sei für 21. Jänner, also den ersten Tag, an dem das neue Angebot überhaupt besteht, „so gut wie“ fixiert, heißt es nun in einer Aussendung. Bereits am 28. November hatten die bestehenden rund 200 Aktionäre in der Hauptversammlung ihr OK gegeben. Seitdem habe man alle weiteren internen und formellen Fragen geklärt, sagt startup300-Co-Founder Bernhard Lehner gegenüber dem brutkasten. „Wir haben von der Börse bereits informell grünes Licht bekommen. Formell bringen wir den Antrag am 11. Jänner ein. Der Termin steht aus meiner Sicht aber zu 99,9 Prozent. Was noch dazwischen kommen könnte liegt nicht in unserem Einflussbereich“, sagt Lehner.

startup300-Börsengang: „Erstes Startup am österreichischen Kapitalmarkt“?

Mit dem Börsengang noch in diesem Monat sei man „das erste Startup“, das den Schritt an den österreichischen Kapitalmarkt schaffe, heißt es in der Aussendung. Die Aussage ist insofern zu hinterfragen, als sich einerseits wohl darüber streiten lässt, ob es sich bei startup300 um ein Startup handelt. Und als es andererseits durchaus Unternehmen gibt, die sich als Startup kategorisieren lassen, denen der Börsengang in Österreich bereits früher gelang.

Bernhard Lehner und Michael Eisler im Video-Talk

Live-Talk mit Startup300

Fireside-Chat: Michael Eisler und Bernhard Lehner, die Vorstände und Co-Founder von Startup300, im Hintergrundgespräch über die Strategie hinter den letzten Akquisitionen von Startup Live, Pioneers und CONDA, über deren Wirtschaftlichkeit, die Post-Merger Phase, die Kapitalerhöhung, den geplanten Börsengang uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 23. November 2018

„Investment in die digitale Transformation ganz grundsätzlich“

Beim „Ökosystem-Betreiber“ (Selbstdefinition) sieht man den Schritt jedenfalls als „Beginn einer neuen Zeitrechnung“. Co-Founder Michael Eisler kommentiert: „Die startup300-Aktie ist nicht nur ein Investment in die Wertsteigerung aus den direkten Beteiligungen in Startups. Sie ist ein Investment in die digitale Transformation ganz grundsätzlich. Unser operatives Geschäftsmodell ist rund um Memberships, Technologie und Premium Services aus dem Beratungsbusiness gebaut. Es ist plan- und skalierbar. startup300 ist ein echter Digitalisierungs-Gewinner“.

Hintergrund: Öffnung des dritten Markts

2011 war der dritte Markt der Wiener Börse für KMU im Lichte von Geldwäsche- und Intransparenz-Vorwürfen gesperrt worden und seitdem börsennotierten Unternehmen vorbehalten. Dieser ermöglicht das Handeln von Inhaberaktien. Das sind Anteils-Papiere, die nicht explizit auf einen Namen ausgestellt sind. Die Gesetzesänderung erschwerte auch Börsenzugang für Startups ungemein. Mit dem nun neu geschaffenen Instrument „direct market plus“ will man einen einfachen und kostengünstigen Börsen-Zugang für KMU und explizit auch „expandierende Jungunternehmen“ bieten – der brutkasten berichtete.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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