Bisher war es für potenzielle Gründer aus Drittstaaten schwierig, in Österreich ein Unternehmen zu starten. Das soll sich mit 1. Juli 2017 ändern. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird ein sogenanntes Startup-Visum geschaffen. Wer es erhält, bekommt zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten, die auf zwei Jahre beschränkt ist. Eine Verlängerung des Visums um weitere drei Jahre hängt von Jahresumsatz und Finanzierungsmitteln ab: Nach zwei Jahren muss das Unternehmen mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, und entweder einen Jahresumsatz von mindestens 200.000 Euro erreicht haben oder eine weitere Finanzierung von mindestens 100.000 Euro bekommen.

“Die aktuelle Reform ist im Interesse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts, weil Österreich mit anderen Ländern im Wettbewarb um die besten Köpfe steht. Zusätzlich müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und die notwendigen Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern”, sagt Staatssekretär Harald Mahrer.

Redaktionstipps

Voraussetzungen zum Erhalt des Visums

  • Es gilt für Personen aus Drittstaaten, die in Österreich als selbständige Unternehmer ein Startup gründen wollen, in dem innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und in den Markt eingeführt werden.
  • Das Unternehmen darf maximal fünf Jahre alt sein.
  • Als innovativ gelten Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien insbesonders dann, wenn sie neu in Österreich eingeführt werden und eine Nachfrage erwartet werden kann, ein neuartiger Zugang oder ein kreativer Ansatz gewählt wird, indem beispielsweise verschiedene Produkte bzw. Branchen kombiniert werden (Interdisziplinarität), das Startup im sozialen oder ökologischen Bereich neue Angebote schafft oder soziale bzw. ökologische Verantwortung übernimmt. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen soll ein entsprechender Businessplan vorgelegt werden.
  • Der Antragsteller soll eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des geplanten Unternehmens einnehmen und finanzielle Mittel von mindestens € 50.000 nachweisen, die sich zumindest zu 50% aus Eigenkapital und außerdem aus zugesicherten bedienbaren Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammensetzen.
  • Dem RWR-Kartensystem entsprechend sollen die Kriterien nach einem Punktesystem beurteilt werden.