28.02.2017

Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen

Mit dem Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte soll das Gründen in Österreich für Personen aus Drittstaaten erleichtert werden. In Kraft treten wird die Reform voraussichtlich im Juli 2017.
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(c) eyetronic - Für Gründer könnte Österreich bald interessanter werden.

Bisher war es für potenzielle Gründer aus Drittstaaten schwierig, in Österreich ein Unternehmen zu starten. Das soll sich mit 1. Juli 2017 ändern. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird ein sogenanntes Startup-Visum geschaffen. Wer es erhält, bekommt zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten, die auf zwei Jahre beschränkt ist. Eine Verlängerung des Visums um weitere drei Jahre hängt von Jahresumsatz und Finanzierungsmitteln ab: Nach zwei Jahren muss das Unternehmen mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, und entweder einen Jahresumsatz von mindestens 200.000 Euro erreicht haben oder eine weitere Finanzierung von mindestens 100.000 Euro bekommen.

„Die aktuelle Reform ist im Interesse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts, weil Österreich mit anderen Ländern im Wettbewarb um die besten Köpfe steht. Zusätzlich müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und die notwendigen Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern“, sagt Staatssekretär Harald Mahrer.

Redaktionstipps

Voraussetzungen zum Erhalt des Visums

  • Es gilt für Personen aus Drittstaaten, die in Österreich als selbständige Unternehmer ein Startup gründen wollen, in dem innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und in den Markt eingeführt werden.
  • Das Unternehmen darf maximal fünf Jahre alt sein.
  • Als innovativ gelten Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien insbesonders dann, wenn sie neu in Österreich eingeführt werden und eine Nachfrage erwartet werden kann, ein neuartiger Zugang oder ein kreativer Ansatz gewählt wird, indem beispielsweise verschiedene Produkte bzw. Branchen kombiniert werden (Interdisziplinarität), das Startup im sozialen oder ökologischen Bereich neue Angebote schafft oder soziale bzw. ökologische Verantwortung übernimmt. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen soll ein entsprechender Businessplan vorgelegt werden.
  • Der Antragsteller soll eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des geplanten Unternehmens einnehmen und finanzielle Mittel von mindestens € 50.000 nachweisen, die sich zumindest zu 50% aus Eigenkapital und außerdem aus zugesicherten bedienbaren Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammensetzen.
  • Dem RWR-Kartensystem entsprechend sollen die Kriterien nach einem Punktesystem beurteilt werden.
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Der autonome Bus der Marke Otokar | © ÖBB / Daniel Willinger
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In einigen US-amerikanischen und chinesischen Städten gehören Robotaxis bekanntlich längst zum Stadtbild. In Österreich verläuft die Verbreitung des autonomen Fahrens, wie so viele andere Dinge, langsamer. Bereits seit 2017 etwa arbeitet die Initiative SURAAA im Kärntner Pörtschach mit autonomen Kleinbussen (brutkasten berichtete). 2019 starteten die Wiener Linien einen mehrjährigen Testbetrieb autonomer Kleinbusse in der Seestadt Aspern (brutkasten berichtete), beendeten das Projekt aber nach der Testphase. Zu einem größeren Rollout kam es bislang nicht.

100 autonome Busse in zwei Jahren

Doch das soll sich jetzt ändern. Bei einem Termin am Westbahnhof, über den mehrere Medien berichteten, legten unter anderem Infrastrukturminister Peter Hanke, ÖBB-Chef Andreas Matthä und Kerem Erman vom türkischen Mobilitäts-Unternehmen Otokar einen Rollout-Plan dar, der erstmals über Testphasen bzw. stark eingegrenzte Projekte hinausgeht.

Demnach sollen bereits in zwei Jahren bis zu 100 autonom fahrende Busse von Otokar für ÖBB Postbus etwa im Vorarlberger Rheintal oder im oberösterreichischen Zentralraum unterwegs sein. In der spanischen Hauptstadt Madrid befinden sich die „e-Centro“-Busse des türkischen Anbieters, die Platz für bis zu 32 Fahrgäste bieten, bereits im regulären Einsatz.

Gesetze müssen erst angepasst werden

Begleitend soll die heimische Gesetzeslage ab September schrittweise angepasst werden, damit in zwei Jahren dann auch Fahrten ohne die aktuell noch obligatorischen Sicherheitsfahrer:innen (Anm. d. Red.: die das Konzept ad absurdum führen) rechtlich möglich sind. Dabei räumt Minister Hanke, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, ein: „Es wird dauern, bis die Bevölkerung diesen Fahrzeugen vertraut. Aber wir wollen zum Regelbetrieb, und nicht nur mit einem Bus, sondern mit einer Flotte.“

Vom ersten Test in Alpbach in den Rollout

Doch nun wird – wie sollte es anders sein – zuerst einmal getestet. Und der erste Test erfolgt in ländlicher, aber durchaus prominenter Umgebung: beim Europäischen Forum Alpbach. Dort wird der Testbetrieb in kleinem Ausmaß auf einer definierten Strecke stattfinden. Unter Bedingungen, die den später geplanten Einsatzbedingungen deutlich näher kommen, findet dann der nächste Testlauf statt. Nach dem Forum Alpbach zieht der Bus weiter in den Industriepark „Campus Wolfurt“ im Bezirk Bregenz in Vorarlberg. Dort wird er dann Campus und S-Bahn verbinden.

Die langfristige Vision ist auch bereits skizziert. Verläuft der oben beschriebene Rollout in den kommenden zwei Jahren nach Plan, soll eine flächendeckende Ausbreitung folgen. Letztlich will man Öffi-unterversorgte ländliche Regionen, wo, wie Hanke es ausdrückt, „keine U-Bahn mehr hinkommt, wo der Bus nicht mehr so groß sein muss“ in ganz Österreich abdecken.

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