27.03.2023

Das müssen Startups über Vesting wissen

Gastbeitrag. Rechtsanwalt Andrei Demian beleuchet die in der Praxis regelmäßig vorkommenden Vesting-Regelungen bei Startup-Investments und damit verbundene Problemstellungen.
/artikel/startup-vesting
Rechtsanwalt Andrei Demian
Foto: Andrei Demian/Hintergrund: Adobe Stock

Start-ups erwirtschaften in den ersten Jahren in der Regel keine Gewinne, benötigen jedoch viel Kapital, um erfolgreich zu skalieren. Dieses Kapital wird – je nach Unternehmensphase – etwa durch Angel- oder Venture Capital-Investments aufgebracht.

Da vor allem im Anfangsstadium der Erfolg des Start-ups stark von einem engagierten Gründer- und Managementteam abhängig ist, soll durch vertragliche Regelungen Vorsorge getroffen werden, dass dieses möglichst lange an Board bleibt, damit das Investment unter Umständen nicht umsonst war. Vesting-Regelungen können hierfür ein sinnvolles Instrument sein.

Investoreneinstieg durch Kapitalerhöhung bei der Start-up GmbH

Die überwiegende Zahl der österreichischen Start-ups wird in der Rechtsform der GmbH gegründet und betrieben. Investoren stellen der Start-up GmbH „frisches“ Geld in Form von Eigenkapital zur Verfügung. Bei der Kapitalaufnahme in den sog. Finanzierungsrunden handelt es sich strukturell um ordentliche Kapitalerhöhungen bei der Start-up GmbH. Die Kapitalerhöhung ist mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrags der Start-up GmbH verbunden und bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 50 Abs 1 und 52 Abs 1 GmbHG), sofern im Gesellschaftsvertrag keine höhere Mehrheit dafür vorgesehen ist.

Anlässlich des Einstiegs der Investoren in die Start-up GmbH wird eine Bewertung des Start-ups vorgenommen und die Höhe der Beteiligung festgelegt, die der Investor für sein Investment erhält. Bei der Bewertung des Start-ups ist das Gründerteam insbesondere in einer frühen Unternehmensphase ein wichtiger Bewertungsfaktor.

Die Beteiligung an einem Start-up wird aus Investorensicht regelmäßig als eine „Investition in Köpfe“ gesehen, weshalb Investoren ein Interesse haben, dass das Gründerteam, welches auch die Geschäftsführung des Start-ups bildet und die Managementaufgaben verantwortet, möglichst lange an Board bleibt und an der Entwicklung des Unternehmens weiterarbeitet. Diesem Interesse kann durch verschiedene vertragliche Mechanismen Rechnung getragen werden.

Call-Optionen und Vesting-Regelungen in der Gesellschaftervereinbarung

Spätestens zum Zeitpunkt des Einstiegs von Investoren in die Start-up GmbH wird eine Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, welche die Rechtsbeziehungen einerseits zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern und andererseits zwischen den Gesellschaftern untereinander regelt. Die Gesellschaftervereinbarung gehört bei Start-up Investments zum Standardrepertoire und wird regelmäßig bereits anlässlich der Start-up Gründung abgeschlossen.

Um einen möglichst langen Verbleib sowie eine aktive Mitwirkung des Gründerteams im Unternehmen abzusichern, werden in der Gesellschaftervereinbarung festgelegte Fallgruppen, die mittelbar oder unmittelbar zu einer Beendigung der Managementtätigkeit der Gründer führen („Leaver-Fälle“), mit dem Verlust der Beteiligung der Gründer an der Gesellschaft sanktioniert.

Dazu wird den Mitgesellschaftern eine mit dem Eintritt eines Leaver-Falles aufschiebend bedingte Call-Option (Übertragungsangebot) auf den Erwerb der Beteiligung des/der ausscheidenden geschäftsführenden Gründungsgesellschafter/s eingeräumt. Bei Eintritt eines Leaver-Falles sind die Mitgesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Beteiligung zueinander berechtigt, die Beteiligung des aus der Gesellschaft ausscheidenden Gründers zu erwerben.

Durch eine sog. Vesting-Regelung wird die Call-Option näher ausgestaltet. Diese sieht vor, dass dem Gründer in regelmäßigen Intervallen über einen gewissen Zeitraum und/oder bei Erreichen festgelegter Milestones ein bestimmter Prozentanteil seiner Beteiligung anwächst und damit nicht mehr der Call-Option unterliegt, sondern dem Gründer unwiderruflich zugesprochen wird.

Als Vesting-Periode wird üblicherweise ein Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren vereinbart. Sobald die gesamte Beteiligung gevestet (angewachsen) ist, unterliegt sie nicht mehr der Call-Option. Je nach Reife des Start-ups kann auch ein bestimmter Anteil der Beteiligung der Gründer als vorab gevestet von der Call-Option ausgenommen sein.

Unterscheidung: Good Leaver vs Bad Leaver

Die in der Gesellschaftervereinbarung definierten Leaver-Fälle unterscheiden werden anhand der Ursache für die Beendigung der Tätigkeit voneinander unterschieden: Bei persönlichen, schweren Verfehlungen oder etwa auch der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags aus wichtigem Grund liegt ein „Bad Leaver“ Fall vor. Ist die weitere Mitwirkung hingegen etwa infolge von Arbeitsunfähigkeit, Eigenkündigung des Anstellungsvertrags durch den geschäftsführenden Gründer oder Tod nicht mehr möglich, handelt es sich um einen „Good Leaver“ Fall.

Diese Unterscheidung spielt insbesondere bei der Reichweite des Beteiligungsverlustes infolge der Ausübung der Call-Option und bei der Höhe des bei Ausübung der Call-Option zu zahlenden Kaufpreises eine Rolle. Bei einem Good Leaver ist die bereits gevestete Beteiligung in der Regel „gesichert“ und unterliegt nicht mehr der Call-Option. Der nicht gevesteten Anteil wird hingegen den anderen Gesellschaftern zum Verkehrswert abgetreten.

Bei einem Bad Leaver ist häufig vereinbart, dass auch der gevesteten Anteil (teilweise oder zur Gänze) abgetreten wird und der Kaufpreis dafür unter dem Verkehrswert liegt. Die Vesting-Regelung kann auch eine sog. Cliff-Periode von zumeist einem Jahr vorsehen, vor deren Ablauf jeder Leaver-Fall (Good Leaver und Bad Leaver) zum vollständigen Verlust der Beteiligung führt.

Rechtliche Problemstellungen beim Vesting

In der Praxis haben sich unterschiedliche Gestaltungsvarianten gebildet, die je nach Verhandlungsposition gründer- oder investorenfreundlicher ausgestaltet sind.

Vesting-/Leaver-Regelungen, die über die Ausübung von Call-Optionen zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters führen, können allerdings rechtlich problematisch sein, wenn kein sachlicher Grund für den Ausschluss vorliegt. Nach der herrschenden Rechtsauffassung wird ein allgemeines und voraussetzungsloses, einseitiges Beendigungsrecht durch die anderen Gesellschafter als sittenwidrige Beeinträchtigung der Stellung des betroffenen Gesellschafters abgelehnt.

Im Hinblick auf die für den Erfolg des Start-ups wesentliche Bedeutung der Managementtätigkeit der Start-up Gründer, die auch für die Investmententscheidung der Investoren ausschlaggebend war, kann die Beendigung der Managementtätigkeit als sachlicher Grund dafür gesehen werden, dem betroffenen Gründer die Gesellschaftsbeteiligung zu entziehen.

Deckt eine Leaver-Regelung allerdings jede Beendigungsform der Managementtätigkeit ab, so ist davon auch die freie und an keinen Grund anknüpfende Abberufung des Geschäftsführers nach § 16 Abs 1 GmbHG – in der Regel als Good Leaver Fall – erfasst. Damit wird der Verlust der partiellen Gesellschafterstellung (nämlich im Ausmaß des nicht gevesteten Teils) aber in das freie Ermessen der anderen Gesellschafter gestellt. Das könnte insbesondere zu Beginn der Vesting-Periode unzulässig sein, weil zu diesem Zeitpunkt der überwiegende Teil der Beteiligung noch nicht gevestet ist.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass ein zu niedriger Kaufpreis für die Ausübung der Call-Option (jedenfalls wenn er unter 50% des Verkehrswerts liegt), eine zu lange Geltungsdauer der Vesting-Klausel oder eine zu lange Cliff-Periode sittenwidrig und damit ebenfalls unzulässig sein können.

Vor dem Hintergrund der angeführten Problemstellungen empfiehlt es sich, derartige Klauseln vor deren Implementierung rechtlich prüfen zu lassen.


Über den Autor

Andrei Demian ist Rechtsanwalt bei LeitnerLaw Rechtsanwälte in Wien und auf Corporate/M&A, Venture Capital und Start-ups spezialisiert.

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Florian Haas (EY) und Daniela Haunstein (invest.austria) | Foto: EY & invest.austria

„Internationale Investor:innen sind zurück – und zwar nicht nur symbolisch, sondern mit substanziellen Tickets“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Nach dem „Start-up-Barometer“ vor zwei Wochen (brutkasten berichtete) veröffentlichte EY nun gemeinsam mit invest.austria auch das „Start-up Investment Barometer“ für das erste Halbjahr, das noch detailliertere Zahlen zu den Investor:innen der Finanzierungsrunden liefert.

„Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine massive Verschiebung: 2025 wurde der Markt noch stark von heimischen und gemischten Investor:innengruppen getragen, 2026 kommt der Großteil des Kapitals wieder aus rein internationalen Runden. Das ist ein starkes Vertrauenssignal für die Qualität österreichischer Startups und für die internationale Wahrnehmung des Standorts“, erklärt Haas.

64 Prozent des Investment-Volumens aus dem Ausland

Wie bereits im „Start-up Barometer“ zu lesen, verzeichnete der österreichische Venture-Capital-Markt in den ersten sechs Monaten des Jahres eine deutliche Erholung: Das Gesamtfinanzierungsvolumen stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 329 Prozent auf 472 Millionen Euro an, während die Zahl der Finanzierungsrunden mit 97 Abschlüssen einen neuen historischen Höchstwert erreichte.

Die detaillierte Analyse der Investorendaten zeigt nun, dass dieser Aufschwung in erster Linie durch ausländisches Kapital getragen wird. So flossen im ersten Halbjahr 2026 mindestens 300 Millionen Euro beziehungsweise 64 Prozent der Gesamtsumme von rein internationalen Investor:innengruppen nach Österreich – im ersten Halbjahr 2025 waren es lediglich rund 21 Millionen Euro beziehungsweise 27 Prozent gewesen. Der Anteil rein österreichischer Investorengruppen am Investitionsvolumen sank im selben Zeitraum von 17 auf nur noch fünf Prozent.

„Je größer die Finanzierungsrunde, desto internationaler wird die Kapitalbasis“

Trotz des gestiegenen Anteils an internationalem Kapital bilden inländische Investor:innen weiterhin das quantitative Fundament des österreichischen Ökosystems. Heimische Geldgeber waren an mindestens 61 der 97 registrierten Finanzierungsrunden (63 Prozent) beteiligt. Zudem wurden 39 Abschlüsse (40 Prozent) ausschließlich von österreichischen Kapitalgeber:innen finanziert. Auch personell stellen heimische Akteure die stärkste Gruppe: Von den mindestens 230 namentlich bekannten Investor:innen haben 116 (50 Prozent) ihren Hauptsitz in Österreich, gefolgt von Deutschland mit 49 (21 Prozent) und der Schweiz mit elf Geldgeber:innen.

Doch die Studie kommt einmal mehr zum Ergebnis: Mit steigenden Finanzierungssummen nimmt die Präsenz österreichischer Investor:innen kontinuierlich ab. Bei kleineren Deals bis zu einer Million Euro stellen sie noch 74 Prozent aller beteiligten Geldgeber:innen, bei mittelgroßen Runden (1,1 bis zehn Millionen Euro) sinkt der Wert auf 36 Prozent und bei Großfinanzierungen über zehn Millionen Euro liegt der heimische Anteil bei lediglich rund 13 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 lag dieser Anteil bei Deals über zehn Millionen Euro noch bei rund 80 Prozent. In der aktuellen Berichtsperiode kamen sieben der zehn größten Finanzierungsrunden ohne jegliche Beteiligung österreichischer Investor:innen zustande.

Daniela Haunstein, Managing Director von invest.austria, ordnet diese Abhängigkeit ein: „Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass internationales Kapital wieder bereit ist, größere Wachstumsfinanzierungen in Österreich zu begleiten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ein wichtiges Signal für den Standort. Gleichzeitig macht die Analyse aber auch sichtbar, dass Österreich bei großen Finanzierungsrunden weiterhin stark von ausländischem Kapital abhängig ist. Um langfristig mehr Wertschöpfung, Wachstum und Skalierung im Inland zu ermöglichen, müssen wir zusätzliche heimische Kapitalquellen erschließen.“ Gerade institutionelle Investor:innen wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen würden dabei eine zentrale Rolle spielen. Deshalb sei die rasche und ambitionierte Umsetzung des angekündigten Dachfonds ein wichtiger Schritt, um privates Kapital stärker für Innovation und Unternehmertum zu mobilisieren.

„Flywheel-Effekt“

Diese ausgeprägte Abhängigkeit von ausländischen Kapitalgebern bei großen Runden birgt laut invest.austria langfristige Nachteile für das Ökosystem, die sich insbesondere bei Unternehmensverkäufen bemerkbar machen. Im ersten Halbjahr 2026 stachen neben den Finanzierungsrunden auch erfolgreiche Exits wie jener des oberösterreichischen Haustier-Tracking-Spezialisten Tractive oder die Übernahme des Linzer AI-Startups Emmi AI hervor.

Daniela Haunstein warnt jedoch davor, die Wertschöpfung solcher Exits ins Ausland zu verlieren, falls heimische Geldgeber bei der Skalierung außen vor bleiben: „Internationale Investor:innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch Netzwerke, Erfahrung und Marktzugang. Österreichische Startups profitieren davon enorm. Gleichzeitig sollte es unser Ziel sein, künftig mehr dieser Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit heimischen Investor:innen darzustellen. Warum das so wichtig ist, zeigt sich ganz besonders im Exit-Fall: Wenn Aushängeschilder wie Tractive oder zuletzt Emmi AI erfolgreich verkauft werden, fließt das Geld nur dann in unseren Kreislauf zurück, wenn heimische Geldgeber:innen an Bord waren.“ Diese würden das freigewordene Kapital durch neue Investments wieder in das System zurückspielen – ein „Flywheel-Effekt“, der in anderen Startup-Nationen längst als Erfolgsmotor diene. „Je stärker unsere heimische Investor:innenlandschaft also wird, desto mehr Wertschöpfung und Know-how können wir durch diesen Kreislauf langfristig im Land halten“, so Haunstein.

Künstliche Intelligenz etabliert sich als zweitstärkster Sektor

Neben der Herkunft des Kapitals zeigt die Studie klare thematische Schwerpunkte im Verhalten der Investor:innen, wobei Künstliche Intelligenz (AI) eine herausragende Rolle einnimmt. Im ersten Halbjahr 2026 flossen insgesamt 93 Millionen Euro an österreichische Startups mit einem KI-Schwerpunkt. Dies entspricht dem zweithöchsten je in einem Halbjahr registrierten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2023 – nur im ersten Halbjahr 2024 lag die Summe mit 117 Millionen Euro noch höher. Insgesamt entfielen 30 der 97 Finanzierungsrunden (31 Prozent) auf Unternehmen mit KI-Bezug.

Laut Florian Haas investieren Kapitalgeber in diesem Segment zunehmend zielgerichteter: „Künstliche Intelligenz ist der zentrale Innovationstreiber in nahezu allen Branchen. Investor:innen investieren heute nicht mehr nur in die Technologie selbst, sondern vor allem in konkrete Anwendungsfälle mit skalierbaren Geschäftsmodellen. Österreichische Startups können hier mit starken Lösungen in Bereichen wie Health, Cybersecurity, Enterprise Software oder Industrial Tech punkten“.

Die internationale Sichtbarkeit heimischer Entwicklungen werde zudem durch den Emmi-AI-Exit bestärkt: „Die erfolgreiche Übernahme von Emmi AI durch Mistral hat international für viel Aufmerksamkeit gesorgt und zeigt, dass Österreich im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur innovative Technologien hervorbringt, sondern Unternehmen mit internationaler Relevanz aufbauen kann. Solche Erfolgsgeschichten schaffen Sichtbarkeit, stärken das Vertrauen von Investor:innen und setzen wichtige Signale für die nächste Generation von AI-Gründer:innen“, so Haas.

Nachhaltigkeit: „Kapitalintensive und größere Wachstumstickets“

Ein noch größeres Finanzierungsvolumen als der KI-Bereich konnte das Querschnittsthema Nachhaltigkeit (Sustainability) für sich verbuchen. Mit insgesamt 170 Millionen Euro floss im ersten Halbjahr 2026 mehr als jeder dritte investierte Euro (36 Prozent) in Startups mit Nachhaltigkeitsbezug. Dies stellt laut der Studie den mit Abstand höchsten Betrag seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 2022 dar.

Gleichzeitig steht diesem Rekordvolumen eine vergleichsweise geringe Anzahl an Transaktionen gegenüber: Lediglich 14 der 97 Finanzierungsrunden (14 Prozent) entfielen auf diesen Bereich. Florian Haas erklärt dieses Phänomen mit den spezifischen technologischen Anforderungen des Sektors: „Im Nachhaltigkeitsbereich beobachten wir, dass Investor:innen sehr gezielt in Unternehmen investieren, die bereits eine gewisse Größenordnung erreicht haben und Lösungen für zentrale Transformationsherausforderungen entwickeln. Themen wie nachhaltiges Bauen, Energie, Batterietechnologie oder Dekarbonisierung sind häufig kapitalintensiv und erfordern größere Wachstumstickets.“ Entsprechend konzentriere sich ein erheblicher Teil des verfügbaren Kapitals auf vergleichsweise wenige Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial und internationaler Relevanz.

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