17.11.2021

Startup-Politik: Die ewige Enttäuschung

Die meisten politischen Forderungen der heimischen Startup-Community sind so alt wie die Szene selbst. Ein neues Gründer:innen-Paket soll bald kommen. Die Erwartungen sind mitunter nicht hoch.
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Nationalrat - Startup-Politik
© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wenn heimische Organisationen aus dem Startup-Umfeld gemeinsam Forderungen an die Politik stellen, erleben aufmerksame Beobachter:innen regelmäßig ein Déjà Vu. So auch im Mai dieses Jahrs, als Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), Junge Wirtschaft (JW) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zwar erstmals in dieser Konstellation, aber doch zum Großteil wieder die bekannten Punkte zur Startup-Politik vorbrachten. Was viele vorsichtshalber nicht öffentlich sagen, brachte Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann vor Kurzem im brutkasten-Interview auf den Punkt: “Ich bin schwer enttäuscht, was die Regierungen in den letzten fünf Jahren auf die Wege gebracht haben. Das war mehr oder weniger nichts”.

Gute Noten in 3 von 34 Punkten

Den Versuch einer Quantifizierung der heimischen Startup-Politik wagte – ebenfalls im Mai – AustrianStartups mit seinem “Policy Dashboard”. In diesem wird der Fortschritt bei Forderungen aus einem der Vorgänger des oben erwähnten Papiers aus 2019 beurteilt. Das Ergebnis: Die Bewertung “gute Weiterentwicklung” erreichten nur drei von 34 Themen. Immerhin 14 Punkte kategorisierte AustrianStartups mit “zurzeit im Gespräch / etwas Fortschritt”. Acht Forderungen fielen in die Kategorie “im Regierungsprogramm / Wille zur Veränderung bekannt gegeben aber noch wenig umgesetzt”. Bei neun wurde “keine Veränderung” attestiert. Das Bild ist einmal mehr: Es wird zwar immer wieder etwas angekündigt, zur Umsetzung kommt es aber selten.


Und was sind die großen Forderungen in der Startup-Politik? Der aktuelle Forderungskatalog aus fokussiert auf fünf Punkte:

  1. Eine unbürokratische Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung, um Schlüsselkräfte inzentivieren zu können.
  2. Eine neue Rechtsform für Startups, in der etwa die Übertragung von Anteilen und Kapitalerhöhungen vereinfacht werden.
  3. Ein Beteiligungsfreibetrag, konkret eine Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in.
  4. Die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds, der neues Eigenkapital verdoppelt – ähnlich wie der ausgelaufene Covid-Startup-Hilfsfonds aus 2020.
  5. Ein Dachfonds, der dank breiter Risiko-Streuung Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen für Startup-Investments aktivieren soll.

Henrike Brandstötter | (c) NEOS

Sehr ähnlich hören sich auch die Vorstellungen der NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter an. Die genannten Forderungen bezeichnet sie gegenüber dem brutkasten als “richtig und wichtig”. Lediglich beim Dachfonds bremst sie: “Zuvor müssen wir jedoch noch den massiven Reformstau abarbeiten, um den Finanzierungsmarkt in Österreich anzukurbeln”. Den Private Equity Markt in Österreich hält Brandstötter für “völlig unterentwickelt”. Neben neuen Rahmenbedingungen für Beteiligungsfonds – konkret ein Modell nach Luxemburger Vorbild, dem Investitionsfreibetrag und der Mitarbeiterbeteiligung bringt sie auch Steuersenkungen, insbesondere bei den Lohnnebenkosten und einen Bürokratie-Abbau, vor allem beim Verfahren für die Rot-Weiß-Rot Karte vor. “Die Regierung kennt die Vorschläge alle, tut aber viel zu wenig”, attestiert die Mandatarin.

Startup-Politik: Reizthema Rot-Weiß-Rot-Karte

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte spricht Brandstötter eines der großen Reizthemen der Startup-Szene an. Hansi Hansmann nimmt sich auch hier kein Blatt vor den Mund: “Dieses Thema haben wir schon tausendmal durchgenudelt – es ist mir wirklich peinlich, dass ich über die Rot-Weiß-Rot-Karte reden muss. Das ist so grauslich geregelt, das ist unglaublich. Sehr gute Startups, die sehr gute Leute aus dem nicht-europäischen Ausland holen wollen, können das nicht, obwohl sie ihnen jedes Gehalt zahlen würden”. Zu den “sehr guten Startups”, die der Business Angel anspricht, gehört wohl auch Österreichs erstes Unicorn Bitpanda. Dessen Gründer Eric Demuth hat bei dem Thema inzwischen gänzlich resigniert: “Nachdem wir es Jahre lang versucht haben, haben wir aufgegeben”, sagte er kürzlich im brutkasten-Talk.

Petra Oberrauner | (c) SPÖ
Petra Oberrauner | (c) SPÖ

Etwas anders gelagert sind die Vorstellungen von SPÖ Digitalisierungs- und Innovationssprecherin Petra Oberrauner zum Thema. “Die Rot-Weiß-Rot Karte sollte aus unserer Sicht dahin gehend vereinfacht werden, dass sie wirklich nur bei Schlüsselkräften sowie Hoch- und Höchstqualifizierten zur Anwendung gelangt”, kommentiert sie auf Anfrage des brutkasten. Generell sieht sie die Forderungen der Szene skeptischer: “Mitarbeiter:innenbeteiligungen können einen angemessenen Lohn nicht ersetzen. Als zusätzlicher Anreiz sind sie jedoch eine gute Idee”, meint sie. Und zu Beteiligungsfreibetrag und Eigenkapital-Fonds sagt Oberrauner: “Bei diesen Instrumenten stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich Lenkungswirkungen entfalten können, oder bloße Steuergeschenke wären. Letzteres würden wir jedenfalls ablehnen”. Stattdessen führt die Abgeordenete die unter SPÖ-Kanzler Christian Kern geplante und dann nicht umgesetzte Risikokapitalprämie ins Treffen.

Der Idee des Dachfonds kann sie etwas abgewinnen. Generell haben aus Sicht der SPÖ-Mandatarin aber etwas andere Dinge höchste Priorität für die heimischen Startups: “Zu den relevanten Themen zähle ich unter anderem den flächendeckenden Breitbandausbau und Projekte zur Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, mit denen Startup-Gründungen erleichtert werden können. Hier sind dringend mehr finanzielle Mittel und politischer Umsetzungswillen nötig. Relevant sind auch die Fragen, wie wir Österreich interessanter für Investitionen machen und wie wir mehr qualifizierte Fachkräfte ausbilden können”. Für letzteres habe die SPÖ mit der Aufwertung der Lehre und dem Qualifizierungsgeld Neu im September Lösungsvorschläge eingebracht.

Wenig Optimismus beim Gründer:innen-Paket

Und wie geht es seitens der Regierung im Bereich Startup-Politik weiter? Nachdem Startups zur Enttäuschung der Szene in der angekündigten Steuerreform keine gesonderte Berücksichtigung gefunden haben, soll ein neues “Gründer:innen-Paket” das Bild bald gerade rücken. Als Kooperation zwischen Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Justizministerium soll dieses jedenfalls die geforderte neue Gesellschaftsform (FlexKap) und eine auf Startups zugeschnittene Form der Mitarbeiterbeteiligung beinhalten. Zudem sollen einige bereits im Regierungsprogramm angekündigte Punkte umgesetzt werden – dort war übrigens etwa von einem Dachfonds-ähnlichen Modell die Rede. Ob das Thema Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte angegangen wird, ist noch nicht durchgesickert.

Die Erwartungshaltung darin ist nicht nur bei NEOS-Mandatarin Brandstötter niedrig: “Ich werde mir diese Pakete – wenn sie endliche geliefert werden – genau ansehen”, sagt sie. Hansi Hansmann kommentiert lapidar: “„Ich erwarte mir auch jetzt nicht viel”. Warum, sagt er an anderer Stelle im Interview: “Es ist der Politik leider nicht klar, dass es sich bei Startups nicht um eine kleine Nische handelt”.


Anmerkung des Redakteurs: Anfragen an die Büros von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Innovationsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sowie an FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer blieben trotz Nachhakens über Wochen hinweg unbeantwortet.


Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 “Generations”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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