22.12.2023

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

Gastbeitrag. Die Expert:innen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ecovis beleuchten alle wichtigen Neuerungen rund um die FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung.
/artikel/startup-paket-was-bei-flexco-und-mitarbeiterbeteiligung-ab-1-jaenner-2024-zu-beachten-ist
FlexCo Aws netidee
(c) AdobeStock

Vor kurzem wurde die Regierungsvorlage zum Startup-Förderungsgesetz und zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG 2023) im Nationalrat beschlossen. Zukünftig soll die neue Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Startups bieten. Weiters sieht das Gesetz ein neues Besteuerungsregime für Mitarbeiterbeteiligungen vor, wodurch der Dry-Income-Thematik entgegengewirkt werden soll. Diese Gesetze sollen vor allem den speziellen Bedürfnissen von Startups gerecht werden und eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Die neuen Regelungen kommen ab 1.1.2024 zur Anwendung. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die neuen Regelungen gegeben.

Flexible Kapitalgesellschaft

Die Regierungsvorlage sieht die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform vor. Die sogenannte Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (FlexCo) kann als hybride Form einer GmbH und AG gesehen werden. Das neu zu schaffende Flexible Kapitalgesellschaftsgesetz (FlexKapGG) baut auf dem GmbHG auf. Zusätzlich werden auch Bestimmungen aus dem Aktiengesetz (AktG) übernommen, wie beispielsweise in Hinblick auf Kapitalmaßnahmen.

a.) Gründung einer FlexCo

Eine FlexCo kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Um die GründerInnen finanziell zu entlasten, wird das Stammkapital der FlexCo auf EUR 10.000 gesenkt, wovon zumindest EUR 5.000 einbezahlt werden müssen. Analog dazu kommt es zu einer Verminderung der Mindestkörperschaftsteuer, welche sich am Stammkapital bemisst, auf EUR 500. Die Stammeinlage je Gesellschafter wurde ebenfalls gesenkt – diese beträgt bei der FlexCo einen Euro statt den bisher im GmbHG vorgesehenen 70 Euro.

Bei der Gründung können die Vorteile einer vereinfachten Gründung gem. § 9a GmbH genützt werden. Dabei muss der Gesellschaftsvertrag nur aus dem Mindestinhalt bestehen und die Gründung und Anmeldung zu Eintragung im Firmenbuch ist in elektronischer Form möglich und sieht keinen Notariatsakt vor. Die Gesellschaft muss den Rechtsformzusatz „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ (kurz „FlexKapG“ oder „FlexCo“) führen.

b.) Unternehmenswert-Anteile

Als weitere Beteiligungsform wird es neben den klassischen Geschäftsanteilen auch sogenannte Unternehmenswert-Anteile geben. Durch die Gewährung solcher Anteile sind die Anteilseigner am Bilanzgewinn und Liquidationserlös beteiligt, können jedoch nicht an der Willensbildung der Gesellschaft mitwirken (da es sich um stimmrechtslose Anteile handelt).

Diese Anteilsklasse muss im Gesellschaftsvertrag gesondert geregelt werden. Der Anteil darf nicht mehr als 25 Prozent des Stammkapitals ausmachen. Die Stammeinlage jedes Beteiligten muss mindestens EUR 0,01 betragen und ist sofort zu leisten. Eine namentliche Nennung im Firmenbuch ist nicht vorgesehen – alle Anteile dieser Anteilsklasse werden summiert in einem Anteilsbuch dargestellt. Bei Gericht ist das Anteilsbuch (Namens- und Anteilsliste) jährlich abzugeben, die in die Urkundensammlung aufgenommen aber nicht veröffentlicht wird.

Für Unternehmenswertbeteiligte ist ein Mitverkaufsrecht vorgesehen, welches sicherstellen soll, dass die Unternehmenswertbeteiligten an einem durch die Gründungsgesellschafter erzielten Veräußerungserlös partizipieren.

Die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen soll möglichst einfach und kostengünstig gehalten werden, weshalb hierfür nur die einfache Schriftform ohne Notariatsakt vorgesehen ist.

c.) Sonstige Aspekte

Um mehr Flexibilität für Anteilseigner zu schaffen, sieht das FlexKapGG auch die Möglichkeit zum Erwerb eigener Anteile vor. Der Erwerb und die Veräußerung sind in den meisten Fällen an einen Beschluss der Generalversammlung gebunden.

Weiters stehen im Bereich der FlexCo auch zusätzliche Kapitalmaßnahmen zur Verfügung
(z. B. genehmigte oder bedingte Kapitalerhöhung)

Abgesehen davon ist bei der FlexCo die Anteilsübertragung mittels (Privat-)Urkunde einfacher ausschließlich durch Notar oder Rechtsanwalt möglich (den Notar oder Rechtsanwalt treffen spezifische – in der Urkunde zu dokumentierende – Belehrungs-, Prüfungs- und Identifizierungspflichten).

Mitarbeiterbeteiligung (Neu)

Der zweite Teil des Startup-Pakets beinhaltet eine neue abgabenrechtliche Begünstigung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen. Die verbilligte oder unentgeltliche Gewährung einer Beteiligung am Startup an einen Mitarbeiter, stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Dadurch kann es im Zeitpunkt der Anteilsgewährung ohne Cash-Zufluss unter Umständen zu hohen Steuerbeträgen und Lohnabgaben kommen (Dry-Income), obwohl Beteiligungen an Startups zu diesem Zeitpunkt oftmals einem entsprechenden Werthaltigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Um das steuerliche Risiko zu minimieren, wurden bisher verschiedene Modelle angedacht (z.B. Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz).

Um dieser Dry-Income-Problematik entgegenzuwirken, sollen ein neues steuerliches Mitarbeiterbeteiligungsmodell mit aufgeschobener Besteuerung vorgesehen werden. Dadurch sollen Startups gefördert werden, die gerade zu Beginn mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben und aufgrund dessen die benötigten hochqualifizierten Mitarbeiter nicht entsprechend entlohnt werden können.

a.) Voraussetzungen

Um die neue Mitarbeiterbeteiligung in Anspruch nehmen zu können, müssen auf Ebene des Startups die folgenden Anforderungen erfüllt werden (bezogen auf das dem Zeitpunkt der Abgabe der Anteile vorangegangene Wirtschaftsjahr):

  • Umsatzerlöse bis 40 Mio Euro.
  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Keine Einbindung in einen Konzernabschluss
  • Konzerngesellschaften als Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der Anteile (Kapital & Stimmrechte)

In Hinblick auf die Mitarbeiter ist zu beachten, dass nur steuerliche Dienstnehmer und keine freien Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer erfasst sind. Die Anteile können an einen einzelnen oder an mehrere Mitarbeiter gewährt werden, wobei dies aus sachlichen bzw betriebsbezogenen Gründen erfolgen muss. Dies könnten beispielsweise besondere Kompetenzen oder die langjährige Erfahrung eines Mitarbeiters darstellen.

Soweit der Mitarbeiter im Zeitpunkt der Abgabe der Anteile unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) eine Beteiligung am Startup iHv über zehn Prozent hält, oder in den Jahren vor der Abgabe der Anteile zu einem Zeitpunkt mehr als zehn Prozent gehalten hat, soll die Regelung daher nicht mehr gelten. Wird im Rahmen der unentgeltlichen Abgabe erstmals eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers von mehr als zehn Prozent erreicht, liegt eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung weiterhin insoweit vor, als die Anteile diese Zehn-Prozent-Grenze nicht übersteigen.

Unter das neuen Besteuerungsregime fallen zB Aktien, Zwischenscheine, GmbH-Anteile, Substanzgenussrechte sowie Unternehmenswert-Anteile gem § 9 FlexKapGG. Die Anteilsgewährung muss dabei unentgeltlich erfolgen, wobei die Abgabe gegen eine Gegenleistung bis zur Höhe der auf den abgegebenen Anteil entfallenden Nominale für die Anwendung dieser Bestimmung als unentgeltliche Abgabe gilt. Die Anteilsgewährung an einen Mitarbeiter kann entweder durch das Startup selbst oder einen Gesellschafter erfolgen.

Eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung soll weiters nur vorliegen, wenn die Anteile innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Gründung des Unternehmens abgegeben werden.

Daneben ist vorgesehen, dass die Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich sein wird (Vinkulierung).

b.) Besteuerungsproblem

Im Rahmen der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung kommt es grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Gewährung der Startup-Mitarbeiterbeteiligung (Startup-Exit als Haupttatbestand).

Daneben kommt es ebenfalls zu einer Besteuerung, wenn einer der folgenden Ersatztatbestände
Eintritt:

  • Beendigung des Dienstverhältnisses (die Beendigung kann bei gewährten GmbH-Anteilen problematisch sein, aber gilt nicht für Anteile, die keine Stimmrechte und kein generelles Recht auf Anfechtung oder Nichtigerklärung von Gesellschafterbeschlüssen vorsehen [zB Unternehmenswert-Anteile, Substanzgenussrechte], sofern das Startup bei den stimmrechtslosen Anteilen die spätere Besteuerung sicherstellt)
  • Aufhebung der Vinkulierung
  • Liquidation der Gesellschaft
  • Tod des Dienstnehmers
  • Wegzug des Startups

Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung stellt der Veräußerungserlös bzw. in den o.a. Fällen eines Ersatztatbestandes der gemeine Wert im maßgeblichen Zeitpunkt dar.

Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung ist, dass ein Dienstverhältnis von mindestens zwei Jahren und eine Behaltedauer der Anteile von drei Jahren vorliegen. Der Fristlauf beginnt dabei ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anteilsgewährung, wobei es bei sukzessiver Anteilsgewährung für alle Anteile genügt, wenn die Frist für erste Anteilstranche erfüllt ist. Werden die Fristen nicht erfüllt (z.B. beim Exit ist die 3-Jahresfrist nicht erfüllt), erfolgt die Besteuerung zwar aufgeschoben, aber vollständig zum progressiven ESt-Tarif. Abgesehen davon ist zu berücksichtigen, dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Behaltedauer nicht maßgeblich ist und bei dem Tod des Mitarbeiters beide Fristen nicht zur Anwendung gelangen.

Die Besteuerung erfolgt mit folgendem begünstigten pauschalen Regime:

AngabenArbeitseinkünfte mit SondersteuersatzArbeitseinkünfte mit progressivem ESt-Tarif
Einkommensteuerzu 75 Prozent mit Sondersteuersatz
iHv 27,5 Prozent
zu 25 Prozent mit progressiven EStTarif
Lohnnebenkostenkeine LohnnebenkostenLohnnebenkosten (zB KommSt,
DB, DZ, DGA [für Wien], MVK)
Sozialversicherungaufgeschobene
Sozialversicherung auf
Dienstverhältnis beschränkt
(BMGL bei Veräußerung =
Veräußerungserlös, sonstige
Zufluss-Ereignisse = monatliche
HBGL)
aufgeschobene
Sozialversicherung auf
Dienstverhältnis beschränkt
(BMGL bei Veräußerung =
Veräußerungserlös, sonstige
Zufluss-Ereignisse = monatliche
HBGL)

Durch die neue Mitarbeiterbeteiligung soll eine attraktive Möglichkeit geschaffen werden, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen zu können, wodurch auch Startups und Gründern die Suche nach hochqualifizierten Mitarbeitern erleichtert werden soll. Daher ist die neue Startup Mitarbeiterbeteiligung ein wesentlicher Baustein für ein funktionierendes österreichische Startup Ecosystem und wurde auch schon lange von der Startup-Community gefordert. Mit der neuen Regelung hat man StartupMitarbeiterbeteiligung aus steuerlicher Sicht auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage gestellt. Die dry-income Problematik versucht die neue Regelung in den Griff zu bekommen, in dem man die „Steuer“ erst dann bezahlt, wenn der tatsächliche Exit erfolgt. Ersatztatbestände verwässern diese Zielsetzung jedoch.

Aufgrund der Ausgestaltung der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung, ist die Anwendung jedoch nicht ganz einfach (z.B. zahlreiche Anwendungsvoraussetzungen, Mischrechnung bzgl der Besteuerung, etc…). Grob berechnet kommt bei Mitarbeitern mit einer ESt-Progression bis zu 50 Prozent ungefähr eine Steuerbelastung von rd. 35 Prozent als Ergebnis der gemischten Besteuerung zusammen (inkl Lohnnebenkosten).

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt noch abzuwarten. Abgesehen davon bestehen noch verschiedenste Detailfragen iZm der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung, die noch zu klären sind.


Deine ungelesenen Artikel:
08.07.2026

472 Millionen: Gesamtfinanzierungsvolumen steigt im ersten Halbjahr um 329 Prozent – Wien dominiert

Im ersten Halbjahr 2026 erlebte die österreichische Startup-Szene einen deutlichen Aufschwung bei Risikokapitalfinanzierungen. Das Gesamtfinanzierungsvolumen stieg gegenüber der Vorjahresperiode sprunghaft an und auch die Zahl der registrierten Runden erreichte einen neuen Höchstwert. Dies geht aus dem aktuellen EY Start-up-Barometer für Österreich hervor.
/artikel/472-millionen-gesamtfinanzierungsvolumen-steigt-im-ersten-halbjahr-um-329-prozent-wien-dominiert
08.07.2026

472 Millionen: Gesamtfinanzierungsvolumen steigt im ersten Halbjahr um 329 Prozent – Wien dominiert

Im ersten Halbjahr 2026 erlebte die österreichische Startup-Szene einen deutlichen Aufschwung bei Risikokapitalfinanzierungen. Das Gesamtfinanzierungsvolumen stieg gegenüber der Vorjahresperiode sprunghaft an und auch die Zahl der registrierten Runden erreichte einen neuen Höchstwert. Dies geht aus dem aktuellen EY Start-up-Barometer für Österreich hervor.
/artikel/472-millionen-gesamtfinanzierungsvolumen-steigt-im-ersten-halbjahr-um-329-prozent-wien-dominiert
Startup Barometer, EY
© Envato/MorphoBio

Nach einem Rückgang im Vorjahr auf 110 Millionen Euro verzeichnete das erste Halbjahr 2026 ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 472 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 362 Millionen Euro beziehungsweise 329 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025, so die zentrale Erkenntnis des EY Start-up Barometer 2026.

Höchstes Volumen in einem ersten Halbjahr seit 2022

„Nach mehreren herausfordernden Jahren sehen wir erstmals wieder eine breite Bewegung in die richtige Richtung. Das jüngste Halbjahr war nicht nur aufgrund einzelner Großfinanzierungen erfolgreich, sondern weil sich zahlreiche positive Entwicklungen gleichzeitig beobachten lassen: mehr Finanzierungsrunden, deutlich größere Tickets, mehr internationale Investor:innen und wieder mehr Zuversicht im Markt. Das österreichische Startup-Ökosystem zeigt damit eindrucksvoll, dass es trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nichts von seiner Innovationskraft verloren hat“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich.

Mit den heurigen Ergebnissen wurde das höchste Volumen in einem ersten Halbjahr seit dem Rekordwert von 2022 erzielt, als 884 Millionen Euro investiert worden waren. Parallel dazu stieg die Zahl der Finanzierungsrunden um 19 Abschlüsse von 78 auf insgesamt 97 an, was einem Plus von 24 Prozent entspricht.

Getragen von der hohen Anzahl an Abschlüssen markiert das jüngste Halbjahr damit in Bezug auf das Finanzierungsvolumen das dritterfolgreichste erste Halbjahr der österreichischen Startup-Historie, ordnet der Barometer die Ergebnisse ein.

Somit belebe sich der österreichische Venture-Capital-Markt nach einer längeren Schwächephase wieder deutlich: Laut EY werden Fonds zunehmend aktiver, die Investitionsbereitschaft steigt und größere Finanzierungsrunden kehren zurück. Österreich habe die Talsohle später erreicht als andere europäische Märkte, profitiere nun aber umso stärker von der Erholung. Gleichzeitig seien heimische Startups heute fokussierter, kapitaleffizienter und internationaler aufgestellt. Erfolgreiche Exits sowie der Dachfonds könnten diesen positiven Trend zusätzlich verstärken, auch wenn Haas vor einer Goldgräberstimmung warnt: „Die vergangenen Jahre haben Spuren hinterlassen und viele Startups mussten lernen, deutlich kapitaleffizienter zu arbeiten. Diese Entwicklung ist jedoch nicht negativ. Viele Unternehmen sind heute robuster, fokussierter und nachhaltiger aufgestellt als noch vor wenigen Jahren.“

Zwei 100-Mio.-Deals

Mit den erwähnten 97 Abschlüssen markiert das Halbjahr nicht nur eine Erholung, sondern sogar einen neuen historischen Höchstwert bei der Anzahl der registrierten Deals. Verantwortlich für das hohe Investitionsvolumen waren maßgeblich zwei Groß-Investments in der Größenordnung von jeweils 100 Millionen Euro.

„Vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar“

Im März 2026 sicherte sich das Startup Gropyus 100 Millionen Euro, gefolgt von Waterdrop, das im Mai einen Deal im exakt gleichen Umfang verbuchte. Dahinter folgen der Batterie-Technologie-Spezialist Aviloo (30 Millionen Euro), das Raumfahrtunternehmen Enpulsion (22,5 Millionen Euro), die Fitness-Plattform Reps (20,2 Millionen Euro) sowie das Wiener HealthTech-Scaleup nyra health (20 Millionen Euro). Getrieben durch diese Abschlüsse stieg die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde auf rund 6,3 Millionen Euro an und erreichte damit den höchsten Wert in einem ersten Halbjahr seit 2022.

Die durchschnittliche Finanzierungssumme schwankte im Zeitraum von 2020 bis 2026 zwischen Werten von zwei Millionen Euro und 12,8 Millionen Euro. In den ersten Halbjahren der Jahre von 2021 bis 2024 lag die durchschnittliche Höhe einer Finanzierungsrunde jeweils klar über der Vier-Millionen-Euro-Marke. Im ersten Halbjahr 2025 war dieser Wert erstmals seit 2020 wieder unterschritten worden. Im jüngsten Halbjahr ist er, auch dank der beiden Groß-Deals, mit einem Wert von 6,3 Millionen Euro, nun wieder deutlich übertroffen worden, konkretisiert der Bericht.

Und ergänzt: „Dass gleich zwei Unternehmen Finanzierungen in dreistelliger Millionenhöhe abschließen konnten, wäre noch vor wenigen Quartalen kaum vorstellbar gewesen. Solche Abschlüsse erhöhen die internationale Sichtbarkeit des österreichischen Standorts erheblich“, so Haas. „Die Rückkehr großer Finanzierungsrunden ist ein wichtiges Signal, weil sie zeigt, dass Investor:innen wieder bereit sind, Wachstum in größerem Umfang zu finanzieren. Gerade Scaleups benötigen substanzielle Kapitalbeträge, um internationale Märkte zu erschließen und globale Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen.“

Auch die Zahl der Abschlüsse mit einem Volumen von mehr als zehn Millionen Euro kletterte deutlich von lediglich zwei im Vorjahreszeitraum auf neun an. Die Anzahl der kleineren Deals mit einem Umfang von bis zu einer Million Euro blieb indes mit 37 Abschlüssen stabil.

Dachfonds wichtiger Schritt

Parallel zur verbesserten Marktentwicklung gibt es auch positive wirtschaftspolitische Signale. Insbesondere die Umsetzung des Dachfonds wird innerhalb des österreichischen Innovationsökosystems als wichtiger Schritt gesehen.

„Der Dachfonds ist weit mehr als ein einzelnes Förderinstrument. Er sendet ein wichtiges Signal an nationale und internationale Investor:innen, dass Österreich Innovation, Unternehmertum und Wachstum aktiv unterstützen möchte. Solche Signale sind im internationalen Wettbewerb um Kapital von enormer Bedeutung“, sagt Haas. Entscheidend sei nun jedoch die konkrete Umsetzung: „Wenn es gelingt, zusätzliches privates Kapital zu mobilisieren und Finanzierungslücken in der Wachstumsphase zu schließen, kann daraus ein echter Hebel für den Standort entstehen. Jetzt kommt es darauf an, den positiven politischen Willen rasch in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.“

Darüber hinaus brauche Österreich weiterhin bessere Rahmenbedingungen für institutionelles Venture Capital, attraktivere Mitarbeitendenbeteiligungsmodelle sowie zusätzliche Maßnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals.

Der Sektor-Blick

Dank der beiden erwähnten Mega-Deals verzeichneten die Sektoren E-Commerce und PropTech die höchsten Kapitalzuflüsse. Dem Bereich E-Commerce flossen insgesamt 122 Millionen Euro zu, während Startups aus dem PropTech-Segment 107 Millionen Euro erhielten. Dahinter folgten der Sektor Software & Analytics mit 58 Millionen Euro sowie der Gesundheitsbereich (Health) mit 56 Millionen Euro.

Bei der reinen Anzahl der Abschlüsse zeigte sich jedoch ein anderes Bild: Hier lag der Bereich Software & Analytics mit 30 Finanzierungsrunden erneut unangefochten an der Spitze. Auf dem zweiten Platz folgte der Sektor Health mit 19 Runden, während E-Commerce und Energy mit acht respektive sieben Deals die Ränge drei und vier belegten – PropTech fällt bei dieser Betrachtung auf Platz acht zurück. Der stärkste Rückgang an Finanzierungsrunden wurde im Bereich AdTech (minus vier Deals) registriert.

Exits fallen auf

Neben den zahlreichen Finanzierungsrunden sorgten im ersten Halbjahr 2026 auch erfolgreiche Exits wie jene von Tractive und Emmi AI für positive Impulse im österreichischen Startup-Ökosystem. Laut EY sind solche Exits mindestens ebenso wichtig wie neue Investments, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Startups unterstreichen, attraktive Renditen für Investor:innen ermöglichen und als Vorbilder für neue Gründer:innen dienen. Gleichzeitig fließen Erfahrung, Netzwerke und Kapital aus erfolgreichen Exits häufig wieder in das heimische Ökosystem zurück.

„Fast alle erfolgreichen internationalen Startup-Standorte zeichnen sich durch einen funktionierenden Kreislauf aus Gründungen, Wachstum, Exits und Reinvestitionen aus. Je mehr erfolgreiche Exits wir sehen, desto stärker wird dieser Kreislauf auch in Österreich“, so Haas.

Wien das Startup-Zentrum

Laut dem Startup-Barometer bleibt die Bundeshauptstadt weiterhin das Zentrum der heimischen Startup-Szene: Acht der zwölf größten Abschlüsse des Halbjahres stammten von Wiener Unternehmen. Mit 55 Finanzierungsrunden entfielen 57 Prozent aller österreichischen Deals auf Wiener Startups.

Auch beim Investitionsvolumen dominierte Wien: Rund drei Viertel des investierten Kapitals, konkret 76 Prozent beziehungsweise 360 Millionen Euro, flossen in die Hauptstadt.

Auf dem geteilten zweiten Platz bei der Anzahl der Deals folgten die Steiermark und Oberösterreich mit jeweils 13 Finanzierungsrunden.

Beim Finanzierungsvolumen belegte hingegen Niederösterreich mit 53 Millionen Euro und einem Marktanteil von elf Prozent den zweiten Platz, gefolgt von Tirol, das sich mit 23 Millionen Euro einen volumenbezogenen Marktanteil von fünf Prozent und damit den dritten Rang sicherte.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was bei FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung ab 1. Jänner 2024 zu beachten ist