05.01.2017

Startup-Paket: Die Förderprogramme sind gestartet

Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung das Startup-Paket. Mit dem ersten Jänner 2017 tritt ein Großteil der Maßnahmen in Kraft. So startet beispielsweise eine Reihe von Förderprogrammen. Wir erklären euch alles Wissenswerte.
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(c) fotolia.com - bluedesign: Schon bald könnten sich die Förderanträge häufen.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte. In der heimischen Gründer-Szene sorgte das für großes Aufsehen. Das Startup-Paket umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte im Juli 2016, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.
Das soll auch die österreichische Wirtschaft ankurbeln. Ziel ist es, mit dem Geld neue Arbeitsplätze zu schaffen und bis ins Jahr 2020 insgesamt 50.000 neue Gründungen auszulösen.

Zeit, einen Förderantrag zu stellen

Neben diversen anderen Punkten inkludiert das Startup-Paket unterschiedliche Förderprogramme. Mit Jahresbeginn 2017 sollen diese nun umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass seit 1. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden können.

aws Lohnnebenkostenförderung und aws Risikokapitalprämie

Mit der Lohnnebenkostenförderung bekommen innovative und wachstumsstarke Startups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder geschaffen haben, jene Lohnnebenkosten ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Risikokapitalprämie richtet sich an Investoren, die ihr Geld in innovative Startups stecken wollen. Die Startups können dazu um die „aws Startup Qualifikation“ ansuchen. Bei einem Einstieg in ein qualifiziertes Startup erhalten die Investoren einen staatlichen Zuschuss.

Wie so oft stehen Antragsteller an diesem Punkt aber vor der Frage nach der Definition. Ab wann ist mein Unternehmen denn nun aus Regierungssicht ein Startup, ein innovatives noch dazu?

Die Startup-Definition der Bundesregierung

Ein Startup ist ein Unternehmen,

  • dessen Gründung maximal fünf Jahre („aws Lohnnebenkostenförderung“) zurückliegt bzw. das seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch nicht länger als sieben Jahre („aws Risikokapitalprämie“) gewerblich tätig ist und
  • welches die Kriterien eines kleinen Unternehmens nach EU-Definition erfüllt
  • mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ ist und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweist oder erwarten lässt

Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt für den österreichischen Markt ein grundlegend neues Produkt oder eine grundlegend neue Dienstleistung. Dies verschafft ihm eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition.
  • Liegt eine Produkt- oder Dienstleistungsweiterentwicklung vor? Ein Unternehmen entwickelt bestehende Produkte oder Dienstleistungen substanziell weiter, stiftet zusätzlichen Kundennutzen und sichert sich dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition. Routinemäßige Upgrades stellen keine Innovation im Sinne dieses Kriteriums dar.
  • Liegt eine Prozessinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt neuartige Geschäftsmodelle bzw. wendet Produktionsmethoden oder logistische Verfahren an, die den Branchenstandard übertreffen und dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition begründen.
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor.
Redaktionstipps

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat das Unternehmen bereits Beteiligungskapital erhalten? Ein Unternehmen hat in den zwei Jahren vor der geplanten Antragstellung Beteiligungskapital von einem unabhängigen Dritten erhalten, welcher dadurch ein substanzielles Risiko eingegangen ist.
  • Plant das Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren zumindest fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen und wird damit ein durchschnittliches Arbeitsplatzwachstum von zumindest 10 % pro Jahr erzielen.
  • Plant das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mindestens 50 % pro Jahr zu erzielen.

erp-Kredite

Mit dem ersten Jänner wurde die Obergrenze für einen aws erp-Kredit von 7,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro angehoben.
Mit dem aws erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche und kleine Unternehmen jeder Branche. Der aws erp-Gründunskleinkredit bietet Gründern besonders attraktive Konditionen. Zusätzlich wurde das Zuhählungsentgelt auf 0,5 Prozent der Kreditsummer herabgesetzt.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen Fördermöglichkeiten wurden weitere Initiativen, wie etwa das aws IP.Coaching zur Entwicklung und Implementierung der IP-Strategie von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Auch für mittelständische Unternehmen, bei denen es sich nicht um Startups handelt, wurden Föderprogramme gestartet. Mehr dazu.

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v.l. Georg Kopetz, Co-Founder und CEO von TTTech, sowie Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP | (c) NXP Semiconductors und Robert Fritz

Im Jahr 2022 sorgte TTTech mit einem Investment von 250 Millionen Euro durch Audi und Aptiv für Aufsehen und erreichte damit Unicorn-Status (brutkasten berichtete). Nun macht das Wiener Technologieunternehmen erneut Schlagzeilen: Der niederländische Chiphersteller NXP hat eine verbindliche Vereinbarung zum Erwerb von 100 Prozent der Aktien von TTTech Auto abgeschlossen, einschließlich des 35,8-prozentigen Anteils von TTTech. “Die All-Cash Transaktion wird mit 625 Millionen US-Dollar bewertet”, wie es in einer Aussendung am Dienstag heißt.

TTTech Auto wurde 2018 ausgegründet

Nach einer Entwicklungsphase zusammen mit dem Gründungsgesellschafter Audi wurde TTTech Auto 2018 als Automobiltechnologieunternehmen ausgegründet. Infineon, Samsung und Aptiv kamen als Gesellschafter hinzu, während TTTech Kernaktionär des Unternehmens blieb. 

Die Akquisition durch NXP soll nun eine nahtlose Integration der weltweit anerkannten Sicherheitssoftware-Expertise von TTTech Auto (MotionWise) in die sogenannte “NXP CoreRide Plattform von NXP” ermöglichen, wie es vom Wiener Unternehmen heißt. Zur Einordnung: NXP ist in über 30 Ländern vertreten und erzielte 2023 einen Umsatz von 13,28 Milliarden US-Dollar. NXP zählt somit zu den größten Chipherstellern für Autos.

“NXP und TTTech teilen die Vision, sichere und zuverlässige Systeme anzubieten. Dieser Schritt wird großartige neue Möglichkeiten eröffnen, den Übergang zu softwaredefinierten Fahrzeugen in der Automobilindustrie zu beschleunigen, und wir machen nun einen entscheidenden Schritt, der unsere Technologieführerschaft und unsere Ingenieursressourcen in Europa weiter stärken wird“ so Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP.

Kapital soll reinvestiert werden

Ein Teil der Einnahmen aus dem Verkauf der Aktien soll in bestehende und neue Märkte investiert werden. Ziel ist es, die sicheren Netzwerk- und Steuerungslösungen von TTTech schneller voranzubringen. Diese Lösungen sollen in immer mehr intelligenten und autonomen Maschinen eingesetzt werden. Solche Maschinen finden sich in den Bereichen Off-Highway, Luft- und Raumfahrt, Robotik und Energie.

“Diese Akquisition erlaubt es NXP und TTTech Auto sich bei der Gestaltung der Zukunft der software-definierten Fahrzeuge (SDVs) sich nunmehr gemeinsam auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Die Kernunternehmen der TTTech Gruppe werden ihr Portfolio an autonomen und intelligenten digitalen Lösungen für verschiedene Anwendungen wie robotische Maschinen, die Transformation des Energiesektors sowie in Luft- und Raumfahrtsystemen sehr aktiv weiterentwickeln”, so Georg Kopetz, Mitgründer und CEO von TTTech.


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