05.01.2017

Startup-Paket: Die Förderprogramme sind gestartet

Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung das Startup-Paket. Mit dem ersten Jänner 2017 tritt ein Großteil der Maßnahmen in Kraft. So startet beispielsweise eine Reihe von Förderprogrammen. Wir erklären euch alles Wissenswerte.
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(c) fotolia.com - bluedesign: Schon bald könnten sich die Förderanträge häufen.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte. In der heimischen Gründer-Szene sorgte das für großes Aufsehen. Das Startup-Paket umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte im Juli 2016, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.
Das soll auch die österreichische Wirtschaft ankurbeln. Ziel ist es, mit dem Geld neue Arbeitsplätze zu schaffen und bis ins Jahr 2020 insgesamt 50.000 neue Gründungen auszulösen.

Zeit, einen Förderantrag zu stellen

Neben diversen anderen Punkten inkludiert das Startup-Paket unterschiedliche Förderprogramme. Mit Jahresbeginn 2017 sollen diese nun umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass seit 1. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden können.

aws Lohnnebenkostenförderung und aws Risikokapitalprämie

Mit der Lohnnebenkostenförderung bekommen innovative und wachstumsstarke Startups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder geschaffen haben, jene Lohnnebenkosten ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Risikokapitalprämie richtet sich an Investoren, die ihr Geld in innovative Startups stecken wollen. Die Startups können dazu um die „aws Startup Qualifikation“ ansuchen. Bei einem Einstieg in ein qualifiziertes Startup erhalten die Investoren einen staatlichen Zuschuss.

Wie so oft stehen Antragsteller an diesem Punkt aber vor der Frage nach der Definition. Ab wann ist mein Unternehmen denn nun aus Regierungssicht ein Startup, ein innovatives noch dazu?

Die Startup-Definition der Bundesregierung

Ein Startup ist ein Unternehmen,

  • dessen Gründung maximal fünf Jahre („aws Lohnnebenkostenförderung“) zurückliegt bzw. das seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch nicht länger als sieben Jahre („aws Risikokapitalprämie“) gewerblich tätig ist und
  • welches die Kriterien eines kleinen Unternehmens nach EU-Definition erfüllt
  • mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ ist und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweist oder erwarten lässt

Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt für den österreichischen Markt ein grundlegend neues Produkt oder eine grundlegend neue Dienstleistung. Dies verschafft ihm eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition.
  • Liegt eine Produkt- oder Dienstleistungsweiterentwicklung vor? Ein Unternehmen entwickelt bestehende Produkte oder Dienstleistungen substanziell weiter, stiftet zusätzlichen Kundennutzen und sichert sich dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition. Routinemäßige Upgrades stellen keine Innovation im Sinne dieses Kriteriums dar.
  • Liegt eine Prozessinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt neuartige Geschäftsmodelle bzw. wendet Produktionsmethoden oder logistische Verfahren an, die den Branchenstandard übertreffen und dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition begründen.
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor.
Redaktionstipps

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat das Unternehmen bereits Beteiligungskapital erhalten? Ein Unternehmen hat in den zwei Jahren vor der geplanten Antragstellung Beteiligungskapital von einem unabhängigen Dritten erhalten, welcher dadurch ein substanzielles Risiko eingegangen ist.
  • Plant das Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren zumindest fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen und wird damit ein durchschnittliches Arbeitsplatzwachstum von zumindest 10 % pro Jahr erzielen.
  • Plant das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mindestens 50 % pro Jahr zu erzielen.

erp-Kredite

Mit dem ersten Jänner wurde die Obergrenze für einen aws erp-Kredit von 7,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro angehoben.
Mit dem aws erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche und kleine Unternehmen jeder Branche. Der aws erp-Gründunskleinkredit bietet Gründern besonders attraktive Konditionen. Zusätzlich wurde das Zuhählungsentgelt auf 0,5 Prozent der Kreditsummer herabgesetzt.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen Fördermöglichkeiten wurden weitere Initiativen, wie etwa das aws IP.Coaching zur Entwicklung und Implementierung der IP-Strategie von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Auch für mittelständische Unternehmen, bei denen es sich nicht um Startups handelt, wurden Föderprogramme gestartet. Mehr dazu.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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