05.01.2017

Startup-Paket: Die Förderprogramme sind gestartet

Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung das Startup-Paket. Mit dem ersten Jänner 2017 tritt ein Großteil der Maßnahmen in Kraft. So startet beispielsweise eine Reihe von Förderprogrammen. Wir erklären euch alles Wissenswerte.
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(c) fotolia.com - bluedesign: Schon bald könnten sich die Förderanträge häufen.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte. In der heimischen Gründer-Szene sorgte das für großes Aufsehen. Das Startup-Paket umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte im Juli 2016, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.
Das soll auch die österreichische Wirtschaft ankurbeln. Ziel ist es, mit dem Geld neue Arbeitsplätze zu schaffen und bis ins Jahr 2020 insgesamt 50.000 neue Gründungen auszulösen.

Zeit, einen Förderantrag zu stellen

Neben diversen anderen Punkten inkludiert das Startup-Paket unterschiedliche Förderprogramme. Mit Jahresbeginn 2017 sollen diese nun umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass seit 1. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden können.

aws Lohnnebenkostenförderung und aws Risikokapitalprämie

Mit der Lohnnebenkostenförderung bekommen innovative und wachstumsstarke Startups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder geschaffen haben, jene Lohnnebenkosten ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Risikokapitalprämie richtet sich an Investoren, die ihr Geld in innovative Startups stecken wollen. Die Startups können dazu um die „aws Startup Qualifikation“ ansuchen. Bei einem Einstieg in ein qualifiziertes Startup erhalten die Investoren einen staatlichen Zuschuss.

Wie so oft stehen Antragsteller an diesem Punkt aber vor der Frage nach der Definition. Ab wann ist mein Unternehmen denn nun aus Regierungssicht ein Startup, ein innovatives noch dazu?

Die Startup-Definition der Bundesregierung

Ein Startup ist ein Unternehmen,

  • dessen Gründung maximal fünf Jahre („aws Lohnnebenkostenförderung“) zurückliegt bzw. das seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch nicht länger als sieben Jahre („aws Risikokapitalprämie“) gewerblich tätig ist und
  • welches die Kriterien eines kleinen Unternehmens nach EU-Definition erfüllt
  • mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ ist und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweist oder erwarten lässt

Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt für den österreichischen Markt ein grundlegend neues Produkt oder eine grundlegend neue Dienstleistung. Dies verschafft ihm eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition.
  • Liegt eine Produkt- oder Dienstleistungsweiterentwicklung vor? Ein Unternehmen entwickelt bestehende Produkte oder Dienstleistungen substanziell weiter, stiftet zusätzlichen Kundennutzen und sichert sich dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition. Routinemäßige Upgrades stellen keine Innovation im Sinne dieses Kriteriums dar.
  • Liegt eine Prozessinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt neuartige Geschäftsmodelle bzw. wendet Produktionsmethoden oder logistische Verfahren an, die den Branchenstandard übertreffen und dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition begründen.
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor.
Redaktionstipps

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat das Unternehmen bereits Beteiligungskapital erhalten? Ein Unternehmen hat in den zwei Jahren vor der geplanten Antragstellung Beteiligungskapital von einem unabhängigen Dritten erhalten, welcher dadurch ein substanzielles Risiko eingegangen ist.
  • Plant das Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren zumindest fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen und wird damit ein durchschnittliches Arbeitsplatzwachstum von zumindest 10 % pro Jahr erzielen.
  • Plant das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mindestens 50 % pro Jahr zu erzielen.

erp-Kredite

Mit dem ersten Jänner wurde die Obergrenze für einen aws erp-Kredit von 7,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro angehoben.
Mit dem aws erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche und kleine Unternehmen jeder Branche. Der aws erp-Gründunskleinkredit bietet Gründern besonders attraktive Konditionen. Zusätzlich wurde das Zuhählungsentgelt auf 0,5 Prozent der Kreditsummer herabgesetzt.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen Fördermöglichkeiten wurden weitere Initiativen, wie etwa das aws IP.Coaching zur Entwicklung und Implementierung der IP-Strategie von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Auch für mittelständische Unternehmen, bei denen es sich nicht um Startups handelt, wurden Föderprogramme gestartet. Mehr dazu.

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© Reploid Group AG / Fabian Fallend

Das Welser Insekten-Scaleup Reploid treibt seinen nächsten Kapitalmarkt-Schritt voran: Wie die Reploid Group AG per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgab, bereitet der Vorstand einen Umstieg der Aktie in den amtlichen Handel, Segment prime market, der Wiener Börse für Sommer 2027 vor. Aktuell notiert das Papier im Vienna MTF (Multilateral Trading Facility), Segment direct market plus, und wird einmal täglich in einer Auktion gehandelt.

Erst Fließhandel, dann prime market

Als Zwischenschritt soll die Aktie voraussichtlich schon im Oktober 2026 vom Auktionshandel in den durchgehenden Fließhandel des direct market plus wechseln. Der spätere Umstieg in den prime market setzt die IFRS-Konzernberichterstattung voraus; der erste IFRS-Abschluss soll für das Geschäftsjahr 2026 erstellt werden.

Mehr Streubesitz für mehr Liquidität

Um die Handelbarkeit der bislang wenig liquiden Aktie zu verbessern, soll zudem die Hauptversammlung am 14. September 2026 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 beschließen (brutkasten berichtete). Mittelfristig will Reploid den Streubesitz über Kapitalerhöhungen ausbauen, parallel dazu soll weiteres Wachstum auch über Wandelschuldverschreibungen und/oder Sachkapitalerhöhungen finanziert werden. Letztere sollen laut Mitteilung auch als Akquisitionswährung dienen.

Das Management habe zuletzt mit mehreren potenziellen Übernahmezielen gesprochen, am wahrscheinlichsten seien Zukäufe bei Mitbewerbern sowie entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere in der Pet-Food-Industrie, einem Feld, in dem Reploid bereits mit der Premium Food Group kooperiert (brutkasten berichtete). Für die Wandelschuldverschreibungen soll eine Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 9 und 10 der Hauptversammlung genutzt werden.

Öffentliches Aktien-Angebot in nächsten Jahren geplant

„Ein erstmaliges öffentliches Angebot von Reploid-Aktien, das heißt ein IPO, ist für die nächsten Jahre geplant“, heißt es in der Aussendung. Das Unternehmen hatte zuletzt unter anderem mit einer Millionenfinanzierung letztes Jahr (brutkasten berichtete) und vor wenigen Tagen mit seinem Jahresbericht 2025 (brutkasten berichtete) für Schlagzeilen gesorgt.

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