26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Die Gründer von Klartext AI vlnr.: Daniel Toth, Ruben Hetfleisch und Felix Krause | (c) Klartext AI
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Bereits seit etwas mehr als einem Jahr sind barrierefreie Dokumente durch das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für öffentliche Institutionen, Bildungseinrichtungen sowie Banken und Versicherungen verpflichtend. Die Anforderungen sind dabei klar geregelt, der manuelle Aufwand, bestehende Dokumente barrierefrei umzugestalten, hoch. Bei einem 80-seitigen Dokument seien das etwa zwei Arbeitstage, heißt es vom Wiener Unternehmen Klartext AI (brutkasten berichtete bereits). Mit dem Venture doclarity hat man – basierend auf einem Forschungsprojekt – eine KI-Lösung für genau den Zweck geschaffen. Sie erstellt Dateien im Format PDF/UA, das die Nutzung von Screenreadern ermöglicht.

Unterstützung von oberster politischer Ebene

Und diese Lösung wird bereits in der noch bis September laufenden kostenlosen Early-Access-Phase gut angenommen. Schon mehr als 70 öffentliche Institutionen bzw. andere vom Gesetz betroffene Organisationen würden das Tool nutzen, sagt Co-Founder Ruben Hetfleisch gegenüber brutkasten. Namen dürfe man aktuell noch keine nennen. Klar ist aber, dass das Startup auch auf oberster politischer Ebene bereits aufgeschlagen ist: Das Bundeskanzleramt unterstütze die Entwicklung im Rahmen des letzten Public AI Hackathons und Innovationsminister Peter Hanke besuchte das Unternehmen jüngst für einen Pressetermin.

„Ohne die Unterstützung von öffentlicher Seite, von der FFG über die AI Factory Austria bis zur Wirtschaftsagentur Wien, wären wir heute nicht da, wo wir sind – dafür sind wir wirklich dankbar“, sagt Hetfleisch. Vor einem Jahr hatte man eine FFG-Förderung erhalten, zuletzt kam nun eine durch die Wirtschaftsagentur Wien in Höhe von 75.000 Euro hinzu. „In der AI Factory nutzen wir Rechenressourcen für unsere Agents, bekommen Mentoring im Business Development und Unterstützung bei der Evaluierung der Software“, sagt der Gründer.

Internationalisierung ab 2027 geplant

„Ein junges Wiener Team entwickelt hier eine Lösung, die Menschen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglicht. Das ist gelebte Barrierefreiheit und damit ein Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft“, kommentierte Minister Hanke im Rahmen seines Besuchs. „Genau deshalb haben wir dieses Projekt über die FFG-Initiative ‚Expedition Zukunft‘ gefördert und begleiten es seit April auch über die AI Factory Austria weiter.“

Minister Peter Hanke mit dem Team von Klartext AI | (c) Domnanovich

Im September soll nun die Early-Access-Phase enden und die aktuellen Nutzer damit zu regulären Kunden werden. „Mit 2027 ist dann eine verstärkte Internationalisierung geplant, nachdem der nationale Markt abgedeckt wurde“, sagt Hetfleisch. Dafür könnte auch ein Investment zum Thema werden. Und auch beim ersten Venture doclarity soll es für Klartext AI nicht bleiben. Ein weiteres Venture im Finanz-Bereich sei bereits in Arbeit, verrät der Gründer – mehr könne man aber erst im Herbst dazu sagen.

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