26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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datum.coffee
Das Gründerteam von datum.coffee: Christoph Konheisner (links) und Nikolaus Potapow (rechts). Foto: datum.coffee

Es gibt Dinge, die im Jahr 2026 einfach zusammengehören: das Rennrad und der Espresso danach. Beide sind vom Nischenhobby zum Lifestyle-Statement aufgestiegen, beide haben ihre eigene Fachsprache und Preisklassen nach oben offen. Doch während das Rennrad losfährt, sobald man aufsteigt, ist guter Kaffee zu Hause bisher eine Wissenschaft für sich. Specialty Coffee boomt, aber in der eigenen Küche bleibt oft nur die Wahl zwischen komplexen Siebträgermaschinen mit unzähligen Einstellungen und Vollautomaten, die geschmacklich enttäuschen. Genau hier setzt das Innsbrucker Startup datum.coffee an.

„Wir machen Kaffee in Siebträgerqualität, aber ohne, dass du 1.000 Einstellungen machen musst, jedes Mal, wenn du die Kaffeebohne wechselst“, bringt es Mitgründer Nikolaus Potapow auf den Punkt. Gemeinsam mit Christoph Konheisner hat er 2025 datum.coffee gegründet. Kennengelernt haben sich die beiden Industriedesigner vor rund zehn Jahren an einer HTL. Seither kamen sie vom Thema nicht mehr los. Nach Jahren bei Haushaltsgeräte- und Kaffeemaschinenherstellern beschlossen sie vor zweieinhalb Jahren, die Sache grundlegend neu anzugehen.

Foto statt Fummelei

Kern des Konzepts ist ein offenes Kaffee-Ökosystem aus Espressomaschine, Mühle und digitaler Rezeptplattform. Nutzer:innen fotografieren die Verpackung ihrer Kaffeebohnen, den Rest erledigt das System. Die passenden Parameter (Mahlgrad, Brühdruck, Temperatur, Kaffeemenge, Flow) sind als Rezept auf der Plattform hinterlegt und werden per Bluetooth auf die Geräte gespielt. So sitzt laut den Gründern schon der erste Espresso. Mühle und Maschine kommunizieren dabei miteinander und optimieren die Extraktion in Echtzeit.

(c) datum.coffee

Die Rezepte stammen einerseits von Partner-Röstereien, andererseits aus der Community. Siebträgerqualität heißt für das Team: gleicher Siebdurchmesser, gleicher Druck, gleiche Temperatur wie bei klassischen Maschinen. Über offene Schnittstellen sollen sich künftig auch andere Hersteller einklinken. So positioniert sich datum.coffee als universelle Schnittstelle zwischen Röstereien, Kaffeeliebhaber:innen und ihren Maschinen.

Mit High-End-Boliden wie einer La Marzocco will man bewusst nicht konkurrieren. Die Zielgruppe sind vielmehr jene, die sich bisher nicht an eine Siebträgermaschine herangetraut haben, ohne die Nerds auszuschließen: Wer will, kann dank verbauter Sensoren jeden Parameter selbst justieren.

Aufgeteilt haben sich die beiden Gründer entlang ihrer Stärken: Konheisner verantwortet die technische Entwicklung, Potapow Marketing und Kommunikation. „Design entsteht viel im gemeinsamen Austausch“, betont Konheisner. Vom Standort Innsbruck zeigt er sich überzeugt. Das Ökosystem sei „klein und fein“, man kenne rasch jede:n im Netzwerk. Aktuell laufen Community-Aufbau und Social-Media-Kampagnen parallel zur Produktentwicklung.

Prototypen, Patente und ein YouTube-Ritterschlag

Datum.coffee steckt noch in der Entwicklung, ist aber weiter als viele Hardware-Startups: Aktuell läuft die dritte, voll funktionsfähige Prototypen-Generation, bereits mit Röstereien und Kund:innen erprobt. Vier Patentanmeldungen sowie Marken- und Design-IP von den USA bis Singapur sichern die Idee ab. Partner-Röstereien in Österreich und Deutschland sind an Bord, Förderungen von über 200.000 Euro (aus dem Boost.Up!-Programm von Startup Tirol sowie einer größeren Landesförderung gemeinsam mit der Universität Innsbruck und Maschinenbau Grissemann Kufstein) fließen in die serienreife Entwicklung.

Auch Fachpublikum wurde bereits aufmerksam: Der Basler Kaffee-YouTube-Kanal „Kaffeemacher“, einer der reichweitenstärksten im deutschsprachigen Raum, kürte datum.coffee nach Angaben des Startups zum „Highlight der World of Coffee Brüssel 2026“. Zudem planen die Gründer für Ende 2026 eine Kickstarter-Kampagne. Preislich zielt das Bundle aus Maschine und Mühle im Vorverkauf auf 1.000 bis 1.500 Euro, also dort, wo Einsteiger-Siebträger und Mittelklasse-Vollautomaten liegen. Woher der Name? „Es ist Zeit für Veränderung in der Kaffeewelt“, sagt Potapow.

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