26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

“Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich”, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte “Unternehmenswert-Anteile” auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten “Anwaltsurkunde” eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. “Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert”, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: “Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.” Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer “Anwaltsurkunde” kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

“Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.”

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. “Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet”, so der RPCK-Gründer abschließend.

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(c) Wendy Windenergy - Das Team von Wendy Windenergy.

Wendy Windenergy, ein EnergyTech-Startup von Michael und Andreas Strommer, entwickelt vertikale Kleinwindkraftanlagen. Angesiedelt in Podersdorf am Neusiedlersee will man rund um Geschäftsführer Michael Strudler und René Grandits damit auf die steigende Nachfrage nach dezentraler Energieversorgung antworten.

Wendy Windenergy: Patentiertes Klappsystem

Vor allem für Kleinwindkraftanlagen gäbe es – angesichts steigender Energiepreise – in Österreich und Deutschland großes Potenzial zur Installation auf gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden. Denn, gerade in ländlichen Regionen oder bei schwankender Sonneneinstrahlung wird der Bedarf an dezentralen Energielösungen immer größer. Die platzsparenden und geräuscharmen Systeme des Startups sollen Photovoltaikanlagen ergänzen und eine stabile Energieversorgung sicherstellen. Das patentierte Klappensystem sorge für eine um 20 Prozent höhere Energieeffizienz im Vergleich zu herkömmlichen Modellen.

“Mit Wendy schließen wir die Lücke, die durch geringe Sonneneinstrahlung entsteht, und schaffen eine nachhaltige Energiequelle für verschiedenste Anwendungen”, erklärt Strudler. Dabei brauchen die Anlagen weniger Platz, seien robust gegenüber extremen Wetterbedingungen und würden sich besonders für ländliche Regionen eignen. “Mit ihrem Beitrag zur CO₂-Reduktion und zur Stabilisierung der Energieversorgung sind sie ein Schlüsselbaustein für eine nachhaltige Energiezukunft”, heißt es per Aussendung.

Regulatorische Herausforderungen

Allerdings ist der Weg zur Markteinführung von Kleinwindkraftanlagen von regulatorischen Herausforderungen geprägt. Unterschiedliche baurechtliche Auflagen in den Bundesländern würden derzeit die flächendeckende Nutzung erschweren. “Wendy setzt sich aktiv dafür ein, diese Hürden zu überwinden, und plädiert für eine Vereinheitlichung der Vorschriften, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen”, heißt es weiter.

Wendy Windenergy hat bereits im Vorjahr ein Partnerprogramm zur Installation seiner vertikalen Kleinwindkraftanlagen gestartet. Im Rahmen dessen können Unternehmen und Betriebe die Kleinwindkraftanlagen testen und optimieren. Nach einer individuellen Windmessung vor Ort erhalten Testkunden eine Serienvariante der Anlage, um diese unter realen Bedingungen einzusetzen. Dieses Programm dient nicht nur der Weiterentwicklung der Technologie, sondern soll auch eine direkte Verbindung zu potenziellen Nutzerinnen und Nutzern schaffen.

Etwa wird in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer bereits die Anwendung der Anlagen in mobilen, autarken Energiesystemen getestet. Eine Containerlösung kombiniert Windkraft, Photovoltaik und Energiespeicher in einer transportablen Einheit, die speziell für abgelegene oder temporäre Standorte entwickelt wurde.

Von FH Wiener Neustadt unterstützt

Das StartUp-Center der FH Wiener Neustadt begleitet Wendy mit gezielter Unterstützung und stellt dem Team Ressourcen und Netzwerke zur Verfügung: “Es sind Projekte wie Wendy, die nicht nur durch ihre Technologie und ihren Unternehmergeist beeindrucken, sondern auch einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten können – und genau das fördern wir mit Leidenschaft”, erklärt Thomas Wally, Leiter des StartUp-Centers der FHWN.

Das Startup Burgenland-Startup selbst hat mit seiner Technologie sowohl bei der aws First Pitch Night als auch beim i2b Businessplan Wettbewerb 2024 Erfolge feiern können, wo es etwa den Sonderpreis GreenTech (2.000 Euro) und eine weitere Platzierung im Bereich Technologie (1.000 Euro) erhalten hat. Strudler abschließend: “Wir wollen mit Wendy die Kleinwindkraftanlage für jedermann erschaffen und unseren Kundinnen und Kunden ermöglichen, ihren Teil zur Energiewende beizutragen.” Ab 2026 sollen diese Systeme regulär in Österreich und Deutschland verfügbar sein.

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