26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Bildunterschrift: V. l. n. r.: Jonathan Grothaus (CEO & Founder myflexbox), Martin Trittler (CFO DeinFach), Lukas Beckedorff (CEO DeinFach) und Peter Klima (CTO & Founder myflexbox) | (c) myflexbox

Der Salzburger Paketstationen-Anbieter myflexbox und DeinFach, eine Tochter der Deutschen Post AG, schließen sich zusammen. Das gaben die DHL Group und myflexbox am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Die anbieteroffenen Automatennetze der beiden Unternehmen sollen künftig unter der Marke myflexbox geführt werden. Die Marke DeinFach wird schrittweise in myflexbox überführt.

Laut Aussendung betreibt myflexbox rund 3.000 Paketstationen in Deutschland und Österreich. Sie ergänzen das deutsche Automatennetz aus rund 19.000 DHL-Packstationen, Poststationen und DeinFach-Automaten. Nach Angaben der Unternehmen entsteht damit das mit Abstand größte anbieteroffene Paketstationsnetz im deutschsprachigen Raum. Das Modell, Stationen für verschiedene Paketdienstleister bereitzustellen, soll erhalten bleiben.

Verkauf an die DHL-Gruppe

Wie der Deal rechtlich und wirtschaftlich ausgestaltet ist, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dort ist von einem Zusammenschluss die Rede, Angaben zu Anteilen, Kaufpreis und künftiger Führung fehlen.

Laut einem Bericht von salzburg.ORF.at wird myflexbox an die DHL-Gruppe verkauft. Der Kauf erfolge über die DHL-Tochter AZL GmbH, die bisher die Marke DeinFach betreibt. Verkäufer sei Star Capital, zum Kaufpreis gebe es keine Angaben.

brutkasten hat bei der Deutschen Post AG zur Deal-Struktur angefragt. Bis zum Erscheinen dieses Artikels gab es keine Rückmeldung.

50.000 Paketautomaten bis 2030

Die Deutsche Post AG verbindet mit dem Schritt ein Ausbauziel. Bis 2030 will sie Verbraucher:innen in Deutschland insgesamt rund 50.000 Paketautomaten zur Verfügung stellen. Mehr als die Hälfte davon sollen anbieteroffene myflexbox-Stationen sein. Langfristig soll die große Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Paketstation in fünf bis zehn Gehminuten erreichen.

„Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstations-Netzwerks auf eine neue Ebene“, wird myflexbox-CEO und Founder Jonathan Grothaus in der Aussendung zitiert. DeinFach-Geschäftsführer Lukas Beckedorff erklärt, man nutze bestehende Standorte, erschließe zusätzliche und verkürze damit die Wege für Verbraucher:innen.

Gegründet bei der Salzburg AG

myflexbox wurde 2018 als Corporate-Startup der Salzburg AG gegründet und 2022 ausgegründet. Im Februar 2023 holte das Unternehmen 75 Millionen Euro vom Star IV Fonds, der von Star Capital Partnership LLP verwaltet wird (brutkasten berichtete). Seither stand es im Mehrheitsbesitz eines Investorenkonsortiums.

Zuletzt ist das Unternehmen stark gewachsen. Im September 2025 betrieb myflexbox fast 1.400 Paketstationen in Deutschland und Österreich, davon 660 in Österreich (brutkasten berichtete). Mit den nun genannten rund 3.000 Stationen hat sich das Netz in etwa einem Jahr mehr als verdoppelt.

Mitgründer und Ex-Co-CEO Lukas Wieser ist seit Mai 2026 als Interim Head of Growth beim Linzer HR-Tech teamecho tätig (brutkasten berichtete).

Post und DPD als Partner in Österreich

In Österreich zählen unter anderem die Österreichische Post und DPD zu den Logistikpartnern. Die Post mietet seit 2024 Abholfächer in den myflexbox-Stationen (brutkasten berichtete). DPD sicherte sich im Vorjahr rund 9.000 Fächer und damit fast ein Viertel der hierzulande verfügbaren Fächer. Wie sich der Deal mit einer Tochter der Deutschen Post AG auf diese Partnerschaften auswirkt, lässt die Aussendung offen.

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