26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
/artikel/startup-paket-brunner-und-zadic-stellen-rechtsreform-flexkapg-und-mitarbeiterbeteiligung-vor
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

Deine ungelesenen Artikel:
26.05.2026

Strategischer Neuzugang: Ehemaliger myflexbox-Co-CEO Lukas Wieser steigt als Head of Growth bei teamecho ein

Nachdem Lukas Wieser mit seinem Team myflexbox zum Marktführer im DACH-Raum für offene Paketabholstationen skalierte, begleitet er jetzt teamecho in die nächste Wachstumsphase. Das Linzer HR-Tech-Unternehmen für Organizational Development & Performance erweitert seine Plattform derzeit um den Bereich Personalentwicklung.
/artikel/strategischer-neuzugang-ehemaliger-myflexbox-co-ceo-lukas-wieser-steigt-als-head-of-growth-bei-teamecho-ein
26.05.2026

Strategischer Neuzugang: Ehemaliger myflexbox-Co-CEO Lukas Wieser steigt als Head of Growth bei teamecho ein

Nachdem Lukas Wieser mit seinem Team myflexbox zum Marktführer im DACH-Raum für offene Paketabholstationen skalierte, begleitet er jetzt teamecho in die nächste Wachstumsphase. Das Linzer HR-Tech-Unternehmen für Organizational Development & Performance erweitert seine Plattform derzeit um den Bereich Personalentwicklung.
/artikel/strategischer-neuzugang-ehemaliger-myflexbox-co-ceo-lukas-wieser-steigt-als-head-of-growth-bei-teamecho-ein
Die Gründer von teamEcho stehen vor einem Neon Schild mit der Aufschrift teamEcho und begrüßen Lukas Wieser
teamecho-Führungsteam, (v.l.n.r). Jacqueline Petr (Head of Customer Success), David Schellander (Co-CEO), Lukas Wieser (Head of Growth), Markus Koblmüller (Co-CEO), Iris Pöchtrager (Head of Product) (© teamecho)

Mit der Einführung des neuen 360-Grad-Feedback-Moduls schlägt teamecho das nächste Kapitel seiner Unternehmensentwicklung auf. Dass Lukas Wieser genau in dieser Phase an Bord kommt, ist laut eigenen Angaben ein strategisch zentraler Schritt.

Erfahrung in Skalierung & Unternehmensaufbau

Als Gründer und ehemaliger Co-CEO von myflexbox ist Wieser mit dem Aufbau eines skalierenden Unternehmens bereits vertraut. Bei teamecho ist er als Interim Head of Growth für den Unternehmensaufbau, B2B-Sales, Go-to-Market, strategische Positionierung und skalierbare Wachstumsstrukturen zuständig. „Ich habe in den vergangenen Jahren erlebt, wie entscheidend es ist, Kontext, Bedürfnisse und Dynamiken in Organisationen zu verstehen, um starke Teams erfolgreich zu führen und weiterzuentwickeln – gerade in Veränderungsphasen“, sagt Wieser.

„Nachhaltige Performance entsteht nicht allein durch Prozesse oder Technologie, sondern durch wirksame Führung, gesunde Teams und klare Orientierung“, erklärt Markus Koblmüller, Geschäftsführer und Mitgründer von teamecho. Gemeinsam mit David Schellander hat Koblmüller das Unternehmen gegründet und leitet es auch.

Feedbackplattform mit Sitz in Linz

Das Linzer HR-Tech-Unternehmen teamecho unterstützt Organisationen seit 2015 dabei, ihre Unternehmenskultur datenbasiert und messbar zu optimieren. Mit einer umfassenden Feedbackplattform werden Faktoren wie Arbeitsklima, Führung und Zusammenarbeit transparent gemacht. Teamecho ist bereits für innovative KI-Funktionen bekannt. Jetzt erweitert das Unternehmen sein Angebot um ein 360-Grad-Feedback. Unternehmen können damit strukturierte Rückmeldungen aus unterschiedlichen Perspektiven einholen – etwa von Führungskräften, Kolleg:innen und Mitarbeitenden.

„Mit unserem intelligenten Algorithmus, KI-gestützten Key Insights und dem neuen 360-Grad-Feedback verbinden wir kontinuierliches Organisationsfeedback mit konkreter Entwicklung. So helfen wir Unternehmen dabei, Führung, Zusammenarbeit und Performance gezielt weiterzuentwickeln“, so Markus Koblmüller.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor