29.11.2023

Startup-Österreich im Europa-Vergleich: Gefangen im Durchschnitt

Der jährliche "State of European Tech"-Report von Atomico bringt unter anderem einen internationalen Vergleich im Bereich Startup-Funding. Österreich sticht dabei weder in die eine noch in die andere Richtung heraus.
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Europa Österreich Startup-Vergleich Flaggen Fahnen
(c) Benjamin Kaufmann via Unsplash

Im Journalismus hat man im Umgang mit internationalen Rankings im Normalfall zwei Möglichkeiten: Entweder man streicht das Positive heraus, oder das Negative. Der diesjährige “State of European Tech”-Report von Atomico (hier der gesamte Report) lässt hier aber wenig Spielraum. Denn in den Länderrankings, die hauptsächlich die Funding-Situation von Startups in den europäischen Ländern betreffen, schneidet Österreich sehr durchschnittlich ab.

Weder ab vom Schuss noch Top-Player

Positiv ausgedrückt könnte man also konstatieren: Österreich ist in keinem der untersuchten Bereiche im Europa-Vergleich ab vom Schuss. Negativ ausgedrückt muss man festhalten: Das Land gehört in keinem Bereich zu den Top-Playern. Aber nun zu den Zahlen:

Investiertes Kapital: Platz 13

Im Ranking des in diesem Jahr in Startups und Scaleups investierten Kapitals, liegt Österreich mit knapp unter einer halben Milliarde US-Dollar (der genaue Wert wird im Report nicht angeführt) auf dem 13. Platz. An der Spitze stehen wenig überraschend das Vereinigte Königreich mit 12,5 Milliarden vor Frankreich und Deutschland (beide um die acht Milliarden). Auf den Plätzen folgen dann aber einige Länder, die in der Bevölkerungsgröße mit Österreich vergleichbar sind, etwa Schweden auf Rang 5 oder die Schweiz auf Rang 6. Auch Norwegen, Dänemark, Belgien und Irland landen noch vor der Alpenrepublik.

Anzahl der Startups: Platz 17

Bei der absoluten Anzahl der erfassten Startups liegt Österreich auf Rang 17. Klar, dass hier die großen Länder vorne sind. Doch auch hier sind einige in der Bevölkerung vergleichbare Länder deutlich vor Österreich, etwa die Schweiz auf Rang 7, Schweden auf Rang 8 oder Belgien auf Rang 9. Auch Dänemark, Portugal, Irand, Finnland, Tschechien und Norwegen landen vor Österreich.

Anzahl der Startups mit Investment pro Kopf: Platz 19

Noch deutlicher wird der relative Vorsprung ähnlich großer oder kleinerer Länder im Ranking der Pro-Kopf-Anzahl von Startups, die bereits ein Investment erhalten haben. Hier liegt Österreich auf Platz 19. Spitzenreiter sind Estland, Island und Luxemburg. Dafür schneidet Deutschland noch um zwei Plätze schlechter als Österreich ab.

Unicorn-Rankings: zweimal Platz 16

Im Unicorn-Ranking schließlich geht Atomico relativ großzügig von sechs heimischen Milliarden-Scaleups aus. Nach absoluter Anzahl landet das Land damit auf Platz 16. Denselben Rang erreicht Österreich auch in der Anzahl von Unicorns pro Kopf – dieses Ranking wird von Estland, Schweden und der Schweiz angeführt.

Ein Lichtblick: Platz 4 bei Steigerung des Anteils am europäischen Investment-Kuchen

Einen Lichtblick gibt es allerdings im “State of European Tech”-Report von Atomico für Österreich: Im Vergleich zum Zeitraum 2018 bis 2020 konnte das Land von 2021 bis 2023 seinen Anteil am insgesamt in Europa in Startups investierten Kapital spürbar steigern. Nur die Niederlande, Norwegen und Estland verzeichnen eine noch größere Steigerung des Anteils.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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