24.01.2019

Welser Startup Nogis übernimmt eigenen Logistikpartner

Nogis produziert Fernseher, die aufgrund fehlender Rundfunktechnologie als Monitore gelten und somit GIS-frei sind. Nun vermeldet das Unternehmen die Übernahme des bisherigen Logistikpartners Lalotra. Der brutkasten sprach mit den Gründern Thomas Höffinger und Andreas Hackl über das zweite Standbein und inwiefern ihre Erfahrung in dem Bereich anderen Startups helfen kann.
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Nogis, Logistik, Gis, GIS
c) Nogis - Nogis eröffnet mit dem Kauf des bisherigen Logistikpartners ein zweites Standbein.

Das oberösterreichische Startup Nogis von Andreas Hackl und Thomas Höffinger wurde gegründet, um der Rundfunkgebühr den Kampf anzusagen (der brutkasten berichtete). Nun lässt uns das Unternehmen wissen, dass sie den bisherigen Logistikpartner Lalotra übernehmen.

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Nogis: neues Geschäftsfeld

„Unser Logistikpartner hat im Spätsommer den Betrieb eingestellt und wir haben uns auf die Suche nach Ersatz gemacht“, sagt Gründer Thomas Höffinger. „Wir waren mit den Alternativen jedoch unzufrieden und haben uns dafür entschieden, den Logistikbetrieb samt Mitarbeiter zu übernehmen.“ Der Gedanke dahinter: Nogis möchte andere Startups und Webshopbetreiber in Zukunft als Fulfillment-Partner unterstützen und sich selbst ein neues Geschäftsfeld eröffnen.

Komplettsystem für Startups

„Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass für junge Startups jede Kleinigkeit in Sachen Logistik viel Zeit und Aufwand kostet. Geschäftsführer sollten sich jedoch auf ihr Kernprodukt konzentrieren und Zeit in Entwicklung und Marketing stecken. Deshalb wollen wir für andere Startups ein Komplettsystem, von der Warenannahme bis zur Warenlieferung, anbieten“, sagt Höffinger.

„Step by Step“ in Richtung Logistik

Das Hauptgeschäft bleibt weiterhin die Entwicklung der Monitore, man möchte jedoch jetzt „Step by Step“ den Weg in Richtung Logistikunternehmen gehen, so der Founder. „Wir sind ja vom Gesetz abhängig und wissen nicht, ob es die GIS in 30 Jahren noch geben wird.“ Das noch junge und neue Geschäftsfeld konnte indessen bereits mit einem prominenten Kunden, Intersport Österreich, besetzt werden. In Zukunft möchte man sich aber primär Startups zur Verfügung stellen, wie beide Gründer betonen.

Für heuer Überraschungen geplant

„Wir sind sehr dankbar für den Erfolg, den wir mit Nogis haben. Wir wissen aber auch, dass so eine Entwicklung nur mit einem zufriedenen Team und verlässlichen Lieferanten möglich ist“, sagt Andreas Hackl, der andeutet, dass für heuer die Erweiterung des Produktportfolios, der Launch einer Logistiklösung und weitere „Überraschungen des Unternehmens“ anstehen.

Top-Seller ausverkauft

Was das Kerngeschäft – den Verkauf der Monitore (bisher über 4.000 abgesetzte Stück) – betrifft, geben die beiden Gründer zu, dass sie von der Nachfrage in der Weihnachtszeit „überrollt“ wurden. „Unser Lager wurde ‚geplündert‘ und unser Top-Seller-Produkt, der 55-Zoll-Monitor, ist aktuell nicht mehr erhältlich“, sagt Höffinger. „In vier Wochen werden jedoch weitere 1.500 Geräte wieder verfügbar sein“. Die restlichen drei Produktvarianten sind weiterhin erhältlich.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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