04.09.2019

6 Tipps für Early-Stage-Startups vom refurbed-Co-Founder

Die Bewerbungsphase für den nächsten Durchgang des Startup Live Mini-Early-Stage-Accelerators in Wien ist offen. Zu holen gibt es u.a. 10.000 Euro Investment von Pioneers Ventures (startup300-Gruppe). refurbed-Co-Founder Peter Windischhofer gibt potenziellen Teilnehmern sechs Tipps für die Bewerbung.
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Startup Live: Tipps von refurbed-Founder Peter Windischhofer
(c) refurbed: Peter Windischhofer

Aller Anfang ist schwer – das ist eine alte Weisheit, die gerade bei Startups nahezu immer zutrifft. Dafür gibt es hierzulande auch ein entsprechendes Support-Angebot. Einen Fixplatz nimmt dabei seit vielen Jahren in Wien Startup Live ein – inzwischen eine Marke der startup300-Gruppe.

+++ Von Prostitutions-Blockchain bis zum jüngsten Startup-Gründer +++

Startup Live: 54 Stunden-Mini-Early-Stage-Accelerator

Von 18. bis 20. Oktober 2019 haben Early Stage Startups – diesmal im Wiener Talent Garden (im Teilbesitz der startup300-Gruppe) – wieder die Möglichkeit, sich im Startup Live Mini-Early-Stage-Accelerator wertvollen Input zu holen. Gerade einmal 54 Stunden dauert das Programm, in dem die (werdenden) Jungunternehmen im Business Modeling und Pitching von Mentoren und Experten aus der Szene bzw. von der startup300-Gruppe gecoacht werden.

10.000 Euro Pioneers Ventures (startup300-Gruppe)-Investment

Dabei gibt es für die vielversprechendsten Ideen auch finanziell etwas zu holen. Pioneers Ventures (startup300-Gruppe) vergibt anhand einer Jury-Entscheidung von Vertretern der startup300-Gruppen-Unternehmen startup300, Pioneers Ventures und capital300, 10.000 Euro Investment sowie „andere nützliche Preise für die Gründung“.

(c) Tamás Künsztler: Impression vom letzten Startup Live Vienna
(c) Tamás Künsztler: Impression vom letzten Startup Live Vienna

6 Tipps vom refurbed-Gründer

Bis 4. Oktober können sich Interessenten bewerben. Vorab gibt Peter Windischhofer, Gründer des Startups refurbed (an dem die startup300-Gruppe über Pioneers Ventures II mit 1,7 Prozent beteiligt ist), der vor zwei Jahren selbst bei Startup Live angetreten ist, sechs Tipps für Bewerber:


1. Löse ein tatsächliches Problem

Unzählige Gründer arbeiten ewig an ihrer Idee, ohne damit jemals ein Problem ihrer Kunden zu lösen. Fakt ist, kein Problem = kein Business = kein Startup.

2. Stelle sicher, dass es einen Markt für deine Idee gibt

Als Gründer ist es wichtig, deine (potentiellen) Kunden zu verstehen und deinen Markt im Überblick zu haben. Ist der Markt überhaupt groß genug um damit Geld zu verdienen?

3. Kenne deine Konkurrenz und hebe dich davon ab

Mit der Marktrecherche einhergehend ist es auch wichtig, Zeit in eine grobe Konkurrenzanalyse zu investieren – hier hilft oft schon eine kurze Google-Suche. Gibt es ähnliche Mitbewerber am Markt? Wie lösen potentielle Kunden derzeit das Problem? Und viel wichtiger: wie hebst du dich mit deiner Idee davon ab?

4. Idee mit Tech-Fokus

Das Programm von Startup Live ist speziell auf innovative und Technologie-orientierte Businessideen ausgerichtet. Erfahrene Startup-Founder aus der Szene unterstützen dich im Laufe des Programms als Mentoren, um dein Business-Model unter die Lupe zu nehmen und zu hinterfragen.

5. Skalierbares Geschäftsmodell

Eine Galerie im 7. Bezirk kann ein gutes Business sein, allerdings fehlt es da an der Möglichkeit zu wachsen. Bei Startup Live geht es darum, innovative und skalierbare Business-Modelle weiterzuentwickeln. Verdeutliche daher bereits in der Bewerbung, welches Wachstumspotential in deiner Idee steckt.

6. Last but not least: Team ist key

Single Founder haben es schwerer. Stelle sicher, dass du ein komplementäres Team hast oder zumindest einen guten Überblick darüber wer dir fehlt. Startup Live kann dich bei der Suche unterstützen.

⇒ Hier geht’s zur Bewerbung

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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