20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das “Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung”. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt (“Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung”). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

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Das Lunar Gateway soll die erste internationale Raumstation rund um den Mond sein und im Rahmen des Artemis-Programms der NASA die am weitesten entfernten bemannten Weltraummissionen unterstützen, die je unternommen wurden. | Foto: NASA, ESA Standard Licence

Bei der NASA mitzuarbeiten, ist wohl der Traum vieler heimischer SpaceTechs. Zwei davon haben es bereits geschafft – nämlich der heimische Tech-Experte TTTech sowie der Luftfahrt-Experte Beyond Gravity. Sie sollen gemeinsam ein Modul für einen neuen NASA-Außenposten liefern, der Astronaut:innen auf dem Weg zum Mond als Unterkunft dienen soll.

Das neue NASA-Wohnmodul heißt HALO. Es wird als “lebenswichtige Einrichtung” klassifiziert und soll sowohl Lagerräume als auch Kommunikations- und Andockmöglichkeiten für Astronaut:innen bieten.

Technologie von TTTech und Beyond Gravity

Bei HALO – kurz für “Habitation and Logistics Outpost” – wird auch österreichische Technologie seine Finger im Spiel haben. Am 20. Februar wird das in der italienischen Stadt Turin gefertigte HALO-Modul in die USA geliefert. TTTech und Beyond Gravity, beide sind in Wien sitzende Technologie- bzw. Luftfahrtspezialisten, liefern dafür eine modulare Produktplattform.

Die Lieferung markiert einen wichtigen Meilenstein im NASA-Mondprogramm “Artemis”, heißt es per Aussendung, sowie in der Entwicklung des “Gateways”, des ersten menschlichen Außenpostens im Mond-Orbit.

Heimische Technologie für kritische Infrastruktur

“Wir freuen uns sehr über diesen Meilenstein im HALO-Programm und auf die nächsten Schritte. Unser Equipment, das unter anderem für die Steuerung der sicherheitskritischen Funktionen des gesamten HALO-Moduls verantwortlich ist, wird in den kommenden Monaten in die USA geliefert und dort in Arizona in HALO integriert werden”, werden Christian Fidi von TTTech und Kurt Kober von Beyond Gravity Austria in einer Aussendung zitiert.

Geliefert werden die Komponenten TTEthernet in Kombination mit einzelnen Computing-Plattformen. Auch für das im Anschluss zu bauende Schwestermodul “Lunar I Hab” wird auf die heimische Technologie zurückgegriffen.

“Wir sind der dritte große Partner für die US-Amerikaner”

Das Modul “TTEthernet” ermögliche Echtzeitkommunikation sowie die Übermittlung kritischer und nicht kritischer Nachrichten in einem gemeinsamen Netzwerk, heißt es. Laut eigenen Angaben wird die dafür notwendige Hardware in Wien entworfen und hergestellt.

„Technologie aus Österreich ist ein wichtiger Teil der heutigen internationalen bemannten Raumfahrt. Das zeigt welchen Stellenwert österreichische Raumfahrtechnologie international hat,“ sagt Christian Fidi, der als Leiter der Luft- und Raumfahrtsparte bei TTTech tätig ist. Neben Thales Alenia Space und Airbus sei TTTech der “dritte große Partner der US-Amerikaner für die ersten beiden Gateway-Module”, heißt es weiter.

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