20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das “Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung”. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt (“Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung”). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

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“Das zehnjährige Jubiläum des Programms zeigt, wie wichtig die ersten Schritte für Gründer:innen sind und dass sie genau dort Unterstützung benötigen. Wir sind stolz darauf, dass wir bald in die nächsten beiden Calls starten, die von einer Neuerung geprägt sind (Anm.: englischsprachiger Call für Personen jeden Alters; deutschsprachiger Call für 18- bis 30-jährige Gründer:innen). Wir haben das Programm erweitert, um einer breiteren Zielgruppe den Zugang zu Gründungswissen und finanzieller Unterstützung zu ermöglichen. Damit fördern wir aktiv noch mehr junge Talente auf ihrem Weg zum Unternehmenserfolg, der für den Wirtschaftsstandort in Sachen Forschung und Innovation wichtig ist”, sagt aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.

Die weiteren Finalisten 2024

Ellion aus Wien befasst sich mit der Herstellung von innovativen Sportartikeln. Mit ihrem neuesten Piece, Tourelly, verfolgen sie das Ziel, den einfachsten Klick im Radsport zu liefern. Die patentierte Konstruktion ermöglicht es, von 360° und somit ohne Einstiegsseitenvorgaben in das Pedal einzuklicken. Durch das Design lässt es sich mit dem passenden Gegenstück am Schuh verbinden.

Greenpertise setzt sich mit der Komplexität der Nachhaltigkeitsvorschriften auseinander, die in den letzten zehn Jahren immer mehr zugenommen haben. Das Unternehmen bietet ein Spektrum an Nachhaltigkeitsexpert:innen auf Abruf an einem Ort. Die Vision ist es, das vertrauenswürdigste Ökosystem für private Märkte in Europa zu werden. Ihre Matching-Lösung mit hochqualifizierten Nachhaltigkeitssolopreneuren soll vor allem privaten KMU zugutekommen. Durch ihre Karriereentwicklungsprogramme im Bereich der Nachhaltigkeit will das Wiener Startup zudem eine integrative und engagierte Gemeinschaft von hochqualifizierten Expert:innen aufbauen.

Omni.farm aus Wien möchte jedem Haushalt ermöglichen, Lebensmittel in relevanten Mengen selbst anzubauen. Gemüse, Kräuter und diverse Beeren lassen sich mit dem omni.planter ernten – auf kleinstem Raum und das ganze Jahr über. Dabei ist der omni.planter mit mehreren Innovationen ausgestattet, welche die Pflanzen zum Sprießen bringen sollen. Neben frischen Zutaten für eine gesunde Küche liefert er zudem Einsparungen von Plastikmüll und setzt ein Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung, so der Claim.

Das technikgetriebene Team bei susteam entwickelt eine KI-Plattform, die dem Gastgewerbe – Hotels, Restaurants und Caterings – helfen will, ESG-Vorschriften einzuhalten und ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu steigern. In der Pilotphase umfasst die Plattform aus Wien eine automatische Berichterstattungssoftware, mit der die Kund:innen automatisch anpassbare Nachhaltigkeitsberichte erstellen können, die den UN- und EU-Standards entsprechen. Das demnächst erscheinende ESG-Dashboard soll außerdem einen detaillierten Einblick in die Nachhaltigkeitsleistungen der Kund:innen geben und datengestützte Verbesserungsvorschläge liefern.

Wendy by Strommer Strudler & K59 aus Podersdorf am See, Burgenland, hat sich der Kleinwindkraft verschrieben: Mit ihrer Windturbine bieten sie Betrieben und Haushalten die Möglichkeit, autark und nachhaltig ihren eigenen Strom zu erzeugen. Durch ihre vertikale Bauweise und ihr patentiertes Klappensystem, ist die Turbine nicht nur geräuscharm und windrichtungsunabhängig, sondern erreicht auch, eigenen Angaben nach, einen um bis zu 20 Prozent höheren Energieertrag als andere Kleinwindkraftanlagen.

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