20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt („Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

+++ Die 3 wichtigsten Gründe, warum Startups insolvent werden +++

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Proxima Fusion
© Screenshot.

Die Finanzierungsrunde wurde von XTX Ventures und East X Ventures angeführt, mit RWE und Google als strategische Investoren. Zudem schlossen sich KfW Capital, SPRIND und Burda Principal Investments der 411-Millionen-Runde an, neben wiederkehrenden Investoren wie Plural, UVC Partners, Balderton, Cherry Ventures, DST Global Partners, Brevan Howard Macro Venture, Lightspeed, DTCF, redalpine, Leitmotif, Elaia, CDP Venture Capital, Bayern Kapital und dem EIC Fund.

Proxima Fusion: Kapital für Alpha

Konkret konnte der deutsche Energiekonzern RWE wenige Monate nachdem jener eine Partnerschaftsvereinbarung mit Proxima über den Bau des ersten Stellarator-Fusionskraftwerks auf dem Gelände eines ehemaligen Kernspaltungskraftwerks im bayerischen Gundremmingen unterzeichnet hatte, als Investor gewonnen werden. Die Investition von Google indes unterstreiche „das anhaltende Interesse an der Kernfusion als potenzieller langfristiger Quelle für reichlich vorhandene, kohlenstofffreie und grundlastfähige Energie“, verlautbart das Unternehmen per offiziellem Statement.

Die Finanzierung soll nun den nötigen Rückhalt für den Bau von Alpha, Proximas Nettoenergie-Stellarator-Demonstrator in der Nähe von München, bieten. Alpha bilde die „entscheidende Brücke zwischen jahrzehntelanger Fusionsforschung und der kommerziellen Nutzung“, heißt es weiter.

Unter der Leitung von Proxima, in Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern, dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und RWE, soll das Projekt nun Schlüsseltechnologien validieren und die Entwicklung des weltweit ersten Fusionskraftwerks (Anfang der 30er Jahre) beschleunigen.

„Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China“

„Europa liefert sich ein Wettrennen mit den Vereinigten Staaten und China um das erste Fusionskraftwerk. Die Finanzierung von Proxima zeigt, dass Europa nicht nur bahnbrechende Technologien erfinden, sondern auch global wettbewerbsfähige Unternehmen darum herum aufbauen kann. Die Investoren erkennen sowohl die Dringlichkeit als auch die Chance dessen, was wir tun, und unterstützen uns dabei, ein Energietechnologieunternehmen von generationenübergreifender Bedeutung aufzubauen“, sagt Francesco Sciortino, Mitbegründer und CEO von Proxima Fusion. Somit hat sich Proxima in weniger als drei Jahren mehr als 650 Millionen Euro gesichert, darunter 95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln.

Team soll wachsen

Mit dem frischen Kapital wird Proxima die Fertigstellung seiner Stellarator-Modellspule gezielt vorantreiben. Zu den weiteren Schwerpunkten zählen der Ausbau der HTS-Kabel- und Magnetproduktion (Hochtemperatursupraleiter) sowie die Weiterentwicklung der spezialisierten Konstruktions- und Fertigungssysteme. Um diese Ziele zu erreichen, wird das Münchner Unternehmen zudem sein Team personell deutlich verstärken.

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