20.07.2017

Neovoltaic: Wie kann es nach dem Insolvenz-Antrag weitergehen?

Die Neovoltaic ist der jüngste Fall in der österreichischen Startup-Landschaft: Die Insolvenz wurde beantragt. Wie geht es nun weiter?
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(c) fotolia.com - Yingko

Unterm Strich rund 2,5 Millionen Euro Schulden und Zahlungsunfähigkeit – mit dieser Nachricht sorgte das steirische Startup Neovoltaic heute für lange Gesichter in der österreichischen Startup-Szene. Rund 470 Gläubiger müssen nun um ihr Geld beziehungsweise einen Teil ihres Geldes bangen. Die Zahl ist auch deswegen so hoch, weil Neovoltaic erst voriges Jahr über die Plattform Conda eine Crowdinvesting-Kampagne in Form von Nachrangdarlehen abgeschlossen hatte. 348 Investoren hatten dabei über 700.000 Euro in das Unternehmen eingebracht. Wie sich nun herausstellt, wohl ein verfehltes Investment. Denn Nachrangdarlehen werden, wie der Name erahnen lässt, im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Forderungen behandelt. Dem Brutkasten liegt dazu eine erste Info-Mail von Conda an die Neovoltaic-Investoren vor, in der über mögliche Folgen des Insolvenz-Antrags informiert wird.

+++ Neovoltaic meldet Insolvenz an +++

Insolvenz-Antrag bedeutet noch nicht das Ende

Eines ist dabei klar: Noch ist das Ende keineswegs besiegelt, auch nicht für die Conda-Investoren. Es gibt die Chance und seitens der Neovoltaic-Führung und der Aktionäre (das steirische Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft) auch die Hoffnung auf eine Sanierung. Wenn diese gelingt, bleiben die Forderungen aller Gläubiger in vollem Umfang aufrecht. Ob es zum Versuch einer Sanierung kommt, ist gegenwärtig, nach dem Einbringen des Insolvenz-Antrags, aber noch nicht klar. Denn wenn eine Firma einen solchen Antrag einbringt, bedeutet das vorerst nur eines: Sie gibt offiziell bekannt, dass sie zahlungsunfähig ist. Sie teilt also mit, dass sie den offenen Forderungen nicht nachkommen kann.

Insolvenz-Verwalter übernimmt Verwaltung des Vermögens

Doch was passiert dann? Zunächst wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, in diesem Fall der Grazer Anwalt Norbert Scherbaum. Er verwaltet für die gesamte Dauer des Verfahrens – in der Regel mehrere Monate – das Vermögen des insolventen Unternehmens. Der Unternehmens-Führung wird also mit Start des Verfahrens die Verfügung über die Finanzmittel gänzlich entzogen. (Es gibt eine Ausnahme, das „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“. Dazu muss das Unternehmen bereits mit bzw. vor dem Insolvenz-Antrag einen Sanierungsplan vorlegen, mit dem es innerhalb von zwei Jahren 30 Prozent seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen kann. Diesem Plan muss auch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.)

+++ Neovoltaic-Insolvenz: Erste Stellungnahmen +++

Reichen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten?

Bevor nun das Verfahren richtig beginnt, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob das Vermögen im Unternehmen ausreicht, um überhaupt einmal die Verfahrenskosten zu decken. Hier geht es unter anderem um das Honorar des Insolvenzverwalters und eine Reihe notwendiger Auslagen. Das ist die erste große Hürde. Denn wenn die Mittel selbst dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen. Das ist insofern der worst Case, als das Unternehmen dann unabwendbar geschlossen wird. Für die Gläubiger ist in diesem Fall wenig bis gar nichts zu holen. Die Conda-Investoren würden in diesem Fall mit ihren Nachrangdarlehen wohl sicher durch die Finger schauen.

Best Case: Die Sanierung

Wenn nun das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht, entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Unternehmen verwertet, oder es wird eine Sanierung angestrebt („Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung“). Welche Option das Gericht wählt, hängt dabei natürlich von der Einschätzung ab, ob ein Sanierungsplan erfolgversprechend ist. Dazu gibt es ein klares Kriterium: Bei einer Sanierung müssen zumindest 20 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden. Es liegt dann natürlich nicht allein in der Hand des Gerichts: Auch die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan mehrheitlich zustimmen. Bei erfolgreicher Sanierung besteht das Unternehmen weiter, langfristig erhalten alle Gläubiger ihr Geld. Im Falle von Neovoltaic wären das auch die Conda-Investoren mit ihren Nachrangdarlehen – der best Case.

Verwertung: Das Problem mit dem Nachrang

Bei Möglichkeit zwei, einer Verwertung, wird das Vermögen des Unternehmens liquidiert. Dabei wird zunächst versucht das insolvente Unternehmen möglichst ganz zu verkaufen. Gelingt das nicht, wird sämtliches Kapital (also auch Immobilien, Maschinen, etc.) bestmöglich zu verfügbarem Geld gemacht. Für Konkurrenz-Unternehmen bietet dieser Fall häufig die Chance auf besondere Schnäppchen. Mit dem Erlös der Liquidation werden dann die Gläubigerforderungen nach ihrer Rangfolge bedient. Für Conda-Investoren hat das wohl nichts Gutes zu bedeuten. Denn die Mittel aus der Liquidation müssen erstmal die Forderungen aller anderen (Groß-)Gläubiger decken, bevor sie zum Zug kommen.

+++ Die 3 wichtigsten Gründe, warum Startups insolvent werden +++

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Airgapnet
© Airgapnet/Canva - Markus Roth, Co-Founder Airgapnet.

Mit der Gründung der Airgapnet GmbH entstand in Oberösterreich ein neues Cybersecurity-Startup mit dem Ziel, Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen, die selbst modernste Sicherheitslösungen umgehen können.

Airgapnet: Mit Gründung gleich Kapital

Gegründet wurde es von Markus Roth, Sergey Shelenkov, Florian Mihalits und Peter Ziehesberger, die langjährige Erfahrung aus den Bereichen IT-Sicherheit, Netzwerktechnik, Elektronikentwicklung, Softwareentwicklung und Unternehmensführung mit sich bringen.

Zeitgleich mit der Unternehmensgründung konnte Airgapnet sich ein siebenstelliges Investment sichern. Das Kapital wird in die Skalierung der Produktion, den Ausbau der Produktentwicklung, den Aufbau internationaler Vertriebspartnerschaften sowie die Weiterentwicklung der patentierten Technologie investiert. Angaben zum Investor wurden auf Wunsch der beteiligten Parteien nicht veröffentlicht.

Physische Trennung von Netzwerkverbindungen

Das Neuhofener Unternehmen baut auf einer patentierten Technologie auf, die einen anderen Ansatz verfolgt als klassische Cybersecurity-Lösungen, heißt es. Während Firewalls, Endpoint-Protection und andere Sicherheitsprodukte versuchen, Angriffe zu erkennen und zu filtern, setzt Airgapnet auf die physische Trennung von Netzwerkverbindungen.

Künstliche Intelligenz ermöglicht es heutzutage Angreifern, Schwachstellen automatisiert zu analysieren, Angriffe zu personalisieren und Sicherheitsmechanismen effizienter zu umgehen. Besonders kritisch seien sogenannte Zero-Day-Exploits. Dabei handelt es sich um bislang unbekannte Sicherheitslücken, z. B. in Firewalls, für die noch keine Sicherheitsupdates oder Schutzmaßnahmen existieren. Wenn eine solche Schwachstelle entdeckt wird, hätten Unternehmen oft keine Möglichkeit, sich unmittelbar zu schützen: „Die Anzahl neuer Schwachstellen steigt rasant. Gleichzeitig verkürzt KI die Zeit zwischen dem Finden einer Schwachstelle und ihrer aktiven Ausnutzung drastisch. Unternehmen stehen dadurch vor einer völlig neuen Herausforderung“, erklärt Mitgründer und Geschäftsführer Markus Roth. Auch der zukünftige Einsatz von Quantencomputern verlangt bereits im Vorfeld die Erstellung neuer Sicherheitskonzepte.

Das Firewall-Problem

Eine Firewall sei letztlich ein intelligenter Filter, so die Founder weiter. Sie entscheidet anhand von Regeln, welche Datenpakete passieren dürfen und welche nicht. Doch jede Firewall basiert auf Software und Regeln. Fehlerhafte Konfigurationen, unbekannte Schwachstellen, kompromittierte Zugangsdaten oder Zero-Day-Exploits können dazu führen, dass Angreifer diese Schutzschicht überwinden.

„Selbst die besten Firewalls bieten daher niemals einen 100-prozentigen Schutz über einen beliebigen Zeitraum hinweg. Genau deshalb verfolgen viele Sicherheitsexperten sowie militärische Einrichtungen seit Jahren das Prinzip des sogenannten Air-Gappings, also der physischen Trennung kritischer Systeme“, liest man in der Aussendung.

In diesem Sinne trennen die von Airgapnet entwickelten Systeme Netzwerkverbindungen physisch voneinander und verbinden sie nur dann, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Das Unternehmen bezeichnet diesen Ansatz als „Online when needed“ statt „Always online“. Dadurch würde vor allem die Angriffsfläche reduziert.

Airgapnet mit neuer Ebene

Die Technologie wurde insbesondere für Unternehmen entwickelt, für die IT-Sicherheit wesentlich ist, um damit unter anderem Backup-Systeme, industrielle Steuerungen, Fernwartungszugänge und Internetzugänge zu schützen. Die Gründer sehen sich dabei als Teil einer neuen Generation europäischer Cybersecurity-Unternehmen, die auf technologische Unabhängigkeit, physische Sicherheit und praktikable Lösungen setzen.

© Airgapnet – Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer.

„Die Cybersecurity-Branche konzentriert sich seit Jahrzehnten darauf, Angriffe zu erkennen. Wir ergänzen diesen Ansatz um eine weitere Ebene: Wenn eine Verbindung nicht existiert, ist ein Angriff auf sie chancenlos“, erklärt Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer. „Genau diese Einfachheit macht unsere Technologie so wirkungsvoll.“

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