01.07.2025
STATISTIK

Startup-Investments in Österreich: Bescheidenes erstes Halbjahr 2025

Eine Auswertung der Investment-Runden in Österreich, über die brutkasten berichtete, zeigt einen massiven Rückgang beim investierten Volumen.
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Nur Emmi AI (l.) und Mavoco (r.) konnten im ersten Halbjahr achtstellige Finanzierungsrunden abschließen | (c) Emmi AI / Mavoco
Nur Emmi AI (l.) und Mavoco (r.) konnten im ersten Halbjahr achtstellige Finanzierungsrunden abschließen | (c) Emmi AI / Mavoco

„2024 war ein Jahr des Rückgangs – sowohl im Investitionsvolumen, als auch in der Anzahl der Runden“, schrieb brutkasten Ende des Vorjahrs zur Veröffentlichung des EY „Start-up Barometer“. Selbiger ist für das erste Halbjahr 2025 in den kommenden Tagen zu erwarten. Und er dürfte die nächste Hiobsbotschaft bringen. Das legt eine Auswertung jener Investmentrunden für Österreichische Startups und Scaleups nahe, über die brutkasten in den ersten sechs Monaten des Jahres berichtete.

Genau 55 Investmentrunden in Österreich wurden von brutkasten im ersten Halbjahr erfasst – ganz genau so viele wie im ersten Halbjahr 2024. Eine genaue Feststellung oder auch nur eine qualifizierte Schätzung des Gesamtvolumens dieser Finanzierungsrunden, wie sie etwa von EY halbjährlich vorgenommen wird, ist auf Basis der brutkasten-Berichte aus zumindest zwei Gründen nicht möglich: Erstens werden nicht alle Investment-Runden medial kommuniziert, zweitens werden häufig keine oder nur vage Angaben zur Investment-Höhe gemacht, etwa „sechsstellig“ oder „in Millionenhöhe“.

Vermutlich massiver Einbruch beim Gesamtvolumen

Somit kann auf Basis der brutkasten-Berichte nur eine grobe Größenordnung ermittelt werden. Eine sehr vorsichtige Berechnung – nicht bezifferte „sechsstellige“ Investments werden mit 100.000 Euro angenommen, „siebenstellige“ mit einer Million Euro – ergibt für die von brutkasten erfassten Investmentrunden ein Gesamtvolumen von knapp unter 100 Millionen Euro. Die tatsächlich investierte Summe liegt also mit großer Sicherheit über 100 Millionen Euro. Da gerade bei den größten Investment-Runden aber konkrete Summen bekannt sind, ist nicht von einem eklatant höheren Gesamtbetrag auszugehen.

Das würde einen massiven Einbruch im Vergleich zum Vorjahr bedeuten. Im ersten Halbjahr 2024 kam EY in seiner Kalkulation auf ein Gesamtvolumen von 298 Millionen Euro, wie brutkasten berichtete. Mehr als zwei Drittel dieser Summe entfielen dabei auf die fünf größten Investments in diesem Halbjahr. Und die waren allesamt größer als das höchste Investment, das brutkasten nun im ersten Halbjahr 2025 erfasste. Besonders herausstechend waren vor einem Jahr die Investments für Storyblok (80 Mio. US-Dollar) und Prewave (63 Mio. Euro). Diesen Jahr blieben derartige Mega-Runden über 50 Millionen Euro bislang zur Gänze aus.

Siebenstellige Investments überwiegen

Das größte Investment konnte sich im April Emmi AI mit 15 Millionen Euro sichern, gefolgt von Mavoco im Februar mit elf Millionen Euro und Quantum Industries im März mit zehn Millionen US-Dollar (9,5 Millionen Euro). Es folgt eine Reihe größerer siebenstelliger Investments. Generell kommen siebenstellige Investments in diesem Jahr mit 47,3 Prozent auf den größten Anteil unter den 55 von brutkasten erfassten Finanzierungsrunden.

Der investmentstärkste Monat war laut brutkasten-Auswertung der Februar mit 14 erfassten Finanzierungsrunden, gefolgt vom März mit zehn und dem Mai mit neun.

„Gender Investment Gap“ zeichnet sich klar ab

Beim Geschlechterverhältnis der Gründungsteams zeigt sich einmal mehr der „Gender Investment Gap“. Mehr als zwei Drittel aller erfassten Finanzierungsrunden gingen demnach an Gründungsteams aus mehreren Männern, gefolgt von 16,4 Prozent an männliche Einzelgründer. Gemischtgeschlechtliche Teams schlossen 14,5 Prozent der Runden ab, zudem scheint eine einzige Einzelgründerin in der Statistik auf – Ewa Lenart mit dem PropTech-Startup Howie. Reines Frauenteam mit Investment gab es in diesem Halbjahr kein einziges.

Ein zu erwartend ungleiches Verhältnis gibt es auch bei der Verteilung der 55 Investmentrunden über die Bundesländer. Mehr als 60 Prozent der Finanzierungsrunden – konkret 34 – im ersten Halbjahr gingen demnach an Startups in Wien, gefolgt von Oberösterreich und der Steiermark mit je fünf erfassten Kapitalrunden. Die beiden größten Investmentrunden – für Emmi AI aus Linz und Mavoco aus Eisenstadt – waren dafür im ersten Halbjahr nicht in der Bundeshauptstadt zu finden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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