31.07.2025
INVESTMENT BAROMETER

Startup-Investments im ersten Halbjahr: „Es entsteht ein gefährliches Vakuum“

Mit dem "Start-up Investment Barometer" geben EY und invest.austria weitere Einblicke zu den Investment-Runden für österreichische Startups im ersten Halbjahr.
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invest.austria-Geschäftsführerin Daniela Haunstein | (c) invest.austria
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Während man sich beim großen Nachbarn Deutschland zuletzt über ein (endlich) wieder steigendes Investment-Volumen für Startups im ersten Halbjahr freuen konnte, herrschte in Österreich angesichts der Halbjahresstatistik Ernüchterung bis Alarmismus. Wie brutkasten berichtete, kam EY in seiner Analyse auf ein Gesamtvolumen von 110 Millionen Euro und damit auf einen Einbruch um ganze 64 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Es ist der niedrigste Halbjahreswert seit 2019.

Im gemeinsam mit invest.austria herausgegeben „EY Start-up Investment Barometer“ (im Gegensatz zum bereits erschienenen „EY Start-up Barometer“) werden jetzt noch konkretere Zahlen zu den Investmentrunden geliefert. Der Fokus liegt dabei auf der Herkunft der Investor:innen in den Kapitalrunden.

„Wir riskieren, dass gute Ideen scheitern, bevor sie skalieren können, oder abwandern.“

Ein Hauptergebnis: Sowohl heimische Investor:innen, die klassischerweise bei Frühphasen-Finanzierungen dominieren, als auch internationale Investor:innen, die bei Spätphasen-Finanzierungen die entscheidende Rolle spielen, investierten zuletzt weniger. „Wenn sich internationale Investor:innen aus der Wachstumsphase und heimische Kapitalgeber:innen aus der Frühphase gleichzeitig zurückziehen, entsteht ein gefährliches Vakuum“, kommentiert Daniela Haunstein, Managing Director von invest.austria. „Wir riskieren, dass gute Ideen scheitern, bevor sie skalieren können, oder abwandern.“

Haustein wiederholt bei dieser Gelegenheit die bekannten politischen Forderungen nach Maßnahmen wie dem im Regierungsprogramm verankerten Dachfonds und dem aktuell nicht geplanten Beteiligungsfreibetrag. „Wer will, dass mehr in Innovation investiert wird, muss auch steuerliche Anreize setzen, damit vorhandes Kapital dorthin fließt. Besonders Frühphaseninvestments sind riskant, arbeitsintensiv und stehen im Wettbewerb mit sichereren Anlageformen. Was uns fehlt, ist aber nicht die Risikofreude – sondern ein System, das sie belohnt“, so die invest.austria-Geschäftsführerin.

Österreichische Investor:innen dominieren insgesamt nur knapp

Doch nun zu den Zahlen: Bei den nur zwölf erfassten Pre-Seed-Deals im ersten Halbjahr lag der Anteil österreichischer Investor:innen durchschnittlich bei 50 Prozent, bei den 15 Seed-Finanzierungsrunden bei 60 Prozent. Bei Series-A- und Series-B-Deals lag hingegen der Anteil ausländischer Investor:innen bei 67 beziehungsweise 75 Prozent.

Der Anteil der rein internationalen Investments ist über alle Phasen hinweg zwar gestiegen, aber bei einem rückläufigen Volumen. In der Vergleichsperiode 2024 lag er bei elf Prozent, im ersten Halbjahr 2025 bei fast einem Fünftel (19 Prozent) – das entspricht einem Gegenwert von 21 Millionen Euro und einem Rückgang um rund 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (34 Millionen Euro).

Und noch einmal in absoluten Zahlen: Im ersten Halbjahr 2025 waren laut EY insgesamt mindestens 185 Investor:innen an Finanzierungsrunden beteiligt. Davon hatten 105 ihren Hauptsitz in Österreich, das entspricht einem Anteil von 57 Prozent. Die aktivsten internationalen Kapitalgeber:innen kamen mit Abstand aus Deutschland (34), gefolgt von Großbritannien (9) sowie der Schweiz und den USA (beide 7).

Starke Unterschiede zwischen den Branchen

Auch der Branchen-Vergleich weist einige Auffälligkeiten auf: Am höchsten war im ersten Halbjahr 2025 der Anteil an Inlandsinvestor:innen im Bereich Hardware, wo alle fünf an den drei Finanzierungsrunden beteiligten Kapitalgeber:innen ihren Hauptsitz in Österreich haben. An zweiter Stelle folgt der Bereich PropTech, wo an den vier Finanzierungsrunden von 16 beteiligten Investor:innen immerhin 14 ihren Hauptsitz in Österreich haben. Eine Finanzierungsrunde fand hier ohne Beteiligung österreichischer Geldgeber:innen statt. Ebenfalls überdurchschnittlich hoch lag die Quote der Inlandsinvestor:innen mit 64 Prozent im Bereich Health: Hier waren an sieben der acht gezählten Abschlüsse Inlandsinvestor:innen beteiligt. Besonders niedrig war die Quote an Inlandsinvestor:innen mit nur 20 Prozent im Bereich ClimateTech/GreenTech/CleanTech.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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