23.12.2025
JAHRESRÜCKBLICK

Das waren die größten Startup-Investments im Jahr 2025

Ein Blick auf die größten österreichischen Startup-Investments 2025 zeigt: Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Investitionsvolumen deutlich eingebrochen. Die brutkasten-Redaktion hat die größten Runden des Jahres für euch zusammengefasst.
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Die drei größten Investments des Landes gingen heuer an refurbed, enspired und Emmi AI. | © refurbed, enspired, obs

Disclaimer: Die Darstellungen zählen die Investments, die der brutkasten-Redaktion bekannt sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Redaktion bemüht sich darum, Investments in österreichische Startups zu verfolgen, darüber zu berichten und diese aufzubereiten.


Die brutkasten-Redaktion dokumentierte im Jahr 2025 insgesamt 92 Investmentrunden. Addiert man all diese Investmentsummen und setzt bei nicht exakt bezifferten Runden jeweils die Untergrenze an (z.B. „siebenstelliges Investment“ = eine Million Euro), wurden in Österreich laut unserer Auswertung heuer mindestens 214 Millionen Euro in Startups investiert.

Eine exakte Ermittlung oder auch nur eine belastbare Schätzung des Gesamtvolumens aller in Österreich 2025 getätigten Startup-Investments ist jedoch aus zwei Gründen nicht möglich: Zum einen werden nicht alle Investmentrunden öffentlich kommuniziert, zum anderen fehlen häufig konkrete Angaben zur Höhe der Investments oder es werden lediglich vage Größenordnungen wie „sechsstellig“ oder „in Millionenhöhe“ genannt.

Im Vergleich zum Vorjahr fallen die aktuellen Zahlen deutlich ernüchternd aus. Laut unserer Auswertung belief sich das investierte Kapital im vergangenen Jahr auf eine halbe Milliarde Euro als Mindest-Gesamtvolumen. Insgesamt gab es 2024 demnach 104 von uns dokumentierte Investments (zur brutkasten-Analyse 2024).

Zwei der größten Investments im Oktober 2025

Das Wiener Scaleup refurbed sicherte sich im Oktober eine Finanzierungsrunde über 50 Millionen Euro und damit die höchste Summe des Jahres. Angeführt wurde die Runde von Alex Zubillaga, einem US-Investor, der unter anderem in Spotify und Wallapop investiert hat. Auch die spanische Riberas-Familie, bekannt als Investor von Vinted, beteiligte sich. Bestehende Anteilseigner von refurbed, darunter Speedinvest, Evli Growth Partners, Bonsai, Almaz und C4 Ventures, waren ebenfalls an der Runde beteiligt (brutkasten berichtete).

Im selben Monat holte sich ein weiteres Startup aus Wien ein achtstelliges Investment. Genauer gesagt raiste enspired 15,1 Millionen Euro. Damit erweiterte das Energy-Startup seine Series-B auf insgesamt über 40 Millionen Euro. Die Runde bringt Future Energy Ventures als neuen Partner an Bord, zusammen mit erneuerten Zusagen von Zouk Capital, EnBW New Ventures, Banpu NEXT, PUSH VC und 360 Capital (brutkasten berichtete).

Top 5: Höchste Investments 2025

Das drittgrößte Investment in Österreich wurde im ersten Halbjahr getätigt. Das KI-Startup Emmi AI rund um CEO Dennis Just erhielt im April ein Seed-Investment über 15 Millionen Euro. Die Runde wurde angeführt von 3VC, Speedinvest, Serena und PUSH VC (brutkasten berichtete).

Die vierthöchste Summe konnte sich heuer das Eisenstädter IoT-Scaleup Mavoco in einer Series-A-Runde mit elf Millionen Euro sichern (brutkasten berichtete). Das fünfte achtstellige Investment dieses Jahr ging an Hololight für seine XR-Pixel-Streaming-Technologie. In einer Series-C-Runde holte sich das Innsbrucker Scaleup neues Kapital in Höhe von 10 Millionen Euro (brutkasten berichtete).

Größenordnung

Die im Jahr 2025 getätigten Investments lagen laut unserer Auswertung überwiegend im Millionenbereich (39 Fälle). Es folgen Finanzierungsrunden im sechsstelligen Bereich mit insgesamt 31 Transaktionen. Achtstellige Investments, also Finanzierungen im zweistelligen Millionenbereich, waren mit lediglich fünf Fällen (Anm.: werden oben genannt) deutlich seltener.

Anmerkung der Redaktion: Das Grazer Startup Easelink erhielt heuer vom European Innovation Council (EIC) eine Förderung in Höhe von 11,5 Millionen Euro (brutkasten berichtete). Diese Summe wurde in der vorliegenden Erhebung nicht berücksichtigt, da ausschließlich Investments und keine Förderungen erfasst wurden.

Bundesland

Auffällig (aber nicht unerwartet) ist zudem, dass der Großteil der Investments in Startups mit Sitz in Wien floss. Insgesamt wurden dort 52 Investmentrunden gezählt. Auf Platz zwei folgt die Steiermark mit elf Investments.

Gendergap

Beim Geschlechterverhältnis der Gründungsteams zeigt sich erneut der sogenannte „Gender Investment Gap“. Auch 2025 floss in unserer Erhebung der Großteil des Kapitals (65,2 Prozent) in Startups mit rein männlichen Gründungsteams. Gemischtgeschlechtliche Teams schlossen demnach 13 Prozent der Investmentrunden ab.

Lediglich zwei Startups mit einer Frau an der Spitze konnten laut unserer Auswertung im Jahr 2025 ein Investment abschließen. Dazu zählen die Gründerinnen von Neworn und Howie, wobei Letztere 2025 zweimal frisches Kapital holen konnte (brutkasten berichtete).

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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