08.05.2019

Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck kündigte heute, Mittwoch, im Rahmen des Ministerrats weitere Maßnahmen ihrer "Startup-Initiative" an. In einem Hintergrundgespräch hat sie dem brutkasten nähere Details zur Initiative genannt – unter anderem zur geplanten Neueinrichtung eines Digitalisierungs- und Wachstumsfonds sowie der "Startup-Lehre".
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Startup-Initiative
(c) Martin Pacher / der brutkasten

Im Jänner diesen Jahres kündigte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach eine „Startup-Initiative“ an, um Österreich als Gründerland im internationalen Wettbewerb zu stärken (der brutkasten berichtete). Die „Startup-Initiative“ soll heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren. In einem Hintergrund-Interview hat Scharmböck dem brutkasten die genauen Details erläutert. Teil der Initiative ist unter anderem die Schaffung eines Digitalsierungs- und Wachstumsfonds und neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups.

Digitalisierungs- und Wachstumsfonds

Eine der wichtigsten Säulen der Startup-Initiative umfasst die Stärkung der Risikokapitalfinanzierung für Startups, die im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf hat. Konkret soll dies über die Schaffung eines neuen Digitalisierungs- und Wachstumfonds erfolgen, der ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen soll. Laut Schramböck soll der Fonds in der aws angesiedelt sein, wobei er den Gründer- und aws Mittelstandsfonds ersetzen wird.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt dabei über ein Public-Private-Partnership-Modell. Hierfür steuert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) rund 50 Millionen Euro bei, wobei 50 Millionen Euro aus der Wirtschaft hinzukommen sollen.

Das Investitionsvolumen soll sich laut der Ministerin in weiterer Folge durch Beteiligungen von Investoren auf bis zu 600 Millionen Euro erhöhen. „Business Angels und Investoren haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an den einzelnen Projekten zu beteiligen. Dadurch werden wir ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro für unseren Digitalisierungs- und Wachstumsfonds bekommen“, so Schramböck.

Ein von Venture-Capital-Firmen oftmals geforderter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert, werde noch diskutiert. Dazu heißt es: „Das Thema ‚Fund of Funds‘ sei noch nicht abgeschlossen.“

„Startup-Lehre“

Im Rahmen der „Startup-Initiative“ sollen laut Schramböck zudem neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups geschaffen werden – auch „Startup-Lehre“ genannt. Hierfür soll es Startups ermöglicht werden, über Ausbildungsverbünde mit Startup-Hubs gemeinsam Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden. Als Beispiel nennt die Ministerin die neu geschaffenen Lehrlingsausbildungen in den Bereichen Coding oder E-Commerce.

(c) Martin Pacher / der brutkasten: Margarete Schramböck im Hintergrundgespräch mit dem brutkasten

Die Ausbildungsverbünde sollen die Zusammenarbeit mehrerer Startups bei der Aufnahme von neuen Lehrlingen ermöglichen, wobei sich die Startups anschließend die Kosten der Lehrstelle teilen. Hierfür möchte das BMDW über die bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Lehrlingsstellen zusätzliche Beratungsleistungen anbieten, um das neue Programm künftig zu pushen.

Kredite für Wachstumsfinanzierung

Ein weiterer Punkt der „Startup-Initiative“ umfasst die Stärkung von Garantien für Gründer, die ihr Startup über Bankkredite finanzieren. Wie Schramböck betont, seien Gründer des öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass sie vor der Bank keine ausreichenden Sicherheiten für die Kreditfinanzierung vorweisen können. Zudem würden Kreditbeurteilungen für Startups seitens der Banken aufgrund des hohen Transaktionsaufwands bei vergleichsweise geringem Kreditvolumen immer häufiger gemieden, so die Ministerin.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll das Garantien-System in Zusammenarbeit mit der aws weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen sich Gründer vorab von der aws die nötigen Garantien holen können, um bei Kreditverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu haben: „Im Moment ist es so, dass Banken oftmals Ansuchen für Kredite schon sehr früh ablehnen und sich Gründer erst im nächsten Schritt zur aws wenden, um sich die nötigen Garantien zu holen. Wir wollen den Spieß umdrehen, indem sie erster zur aws kommen und dann mit den ausreichenden Garantien gestärkt zur Bank gehen.“ Hierfür sollen finanzielle Mittel in der Höhe von rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Einführung von regulatorischen Sandboxes

Eine weitere Maßnahme, die allerdings schon länger bekannt ist, umfasst die Schaffung von regulatorischen Sandboxes, in denen die Startups mit ihrer Technologie experimentieren können. Derzeit werde deren Einführung geprüft, sowie ein Umsetzungskonzept und mögliche Anwendungsfelder erarbeitet, so Schramböck. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung eines ersten Pilotprojektes des Bundesministeriums für Finanzen für FinTechs sei derzeit in Begutachtung. Weitere Modelle, wie im Bereich des autonomen Fahrens, könnten folgen.

+++ Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten +++

Um künftige Anwendungsfelder für Regulatory Sandboxes zu erarbeiten, möchte Schramböck insbesondere auf Inputs von Startups setzen: „Wir laden Startups und andere Entscheidungsträger dazu ein, uns Inputs zu liefern, wo wir regulatorische Sandboxes schaffen können.“

Maßnahmen im Zuge der Steuerreform

Als weitere Maßnahmen zur Stärkung Österreichs als Gründerland nannte Schramböck die steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteilung, die Senkung der Körperschaftssteuer sowie die Anhebung des Gewinnfreibetrags von derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro, über die insbesondere auch EPU entlastet werden sollen. Zudem soll es für Eigentümer, die selbst im eigenen Startup mitforschen, über die Forschungsprämie finanzielle Erleichterungen geben.


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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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