01.08.2024
NEUGRÜNDUNG

Startup-House-Gründer Manuel Gahn launcht Social-Fitness-App cheerin‘

Eine neue App soll den Markt für Fitness-Apps revolutionieren: cheerin', gegründet von Manuel Gahn, soll es einfacher machen, die Fitness-Fortschritte von Freund:innen zu bejubeln.
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Cheerin Social Fitness App Manuel Gahn
Das Team von cheerin' rund um CEO Manuel Gahn (2.v.l.o.) (c) cheerin'

Fitness-Apps wie Runtastic waren vor einigen Jahren die großen Sterne am Startup-Himmel. Im Jahr 2023 hatte der Markt für Fitness-Apps weltweit einen Wert von 1,69 Milliarden US-Dollar, bis 2030 sollen es 7,55 Milliarden US-Dollar werden. Expert:innen rechnen mit einer Wachstumsrate zwischen 17 und 24 Prozent bis dahin.

Der Markt ist allerdings recht kleinteilig, für beinahe jede Sportart gibt es mittlerweile eigene Apps, die einzelne Communitys ansprechen wollen. Auch abseits von körperlichem Training gibt es immer mehr Angebote, die sich zum Beispiel Ernährung oder psychischer Gesundheit widmen.

cheerin‘ macht Bewegung zu „sozialem Event“

Gegen diese Kleinteiligkeit soll die neue App cheerin‘ wirken, die am 1. August offiziell gelauncht wird. Der Clou: Hier können mehr als dreißig andere Apps und Wearables synchronisiert werden. Für Nutzer:innen ist es dadurch möglich, den Fortschritt ihrer Freund:innen zu verfolgen, ohne selbst jede einzelne App installiert zu haben. Auf brutkasten-Anfrage erklärt cheerin‘, dass man dabei kaum mit diesen anderen Apps konkurriere. Die detaillierten Trainingsresultate würden weiterhin nur dort ersichtlich sein. cheerin‘ biete „einen Mehrwert, indem diese Trainingsresultate mit persönlichem Content wie Bildern und in Zukunft auch Videos untermalt werden“. Bei anderen Apps fehle auch „die Möglichkeit des Engagements und Motivation“, wie sie cheerin‘ habe.

CEO von cheerin‘ ist Startup-House-Gründer Manuel Gahn. Mit der App will er „Bewegung zu einem sozialen Event“ machen. Ein aktiver Lebensstil solle zu einem gemeinschaftlichen Erlebnis werden. Ähnliche Pläne dafür hatte Gahn bereits 2021. Damals sprach er im brutkasten-Talk über sein Social-Network-Projekt Sparcs. Er spekulierte damals bereits in der Pre-Launch-Phase von einem „möglichen Unicorn“. Sparcs vereinte mehrere Projekte aus dem Bereich Fitness. Hinter cheerin‘ steckt aber nun ein neues Team.

Mit anderen Fitness-Apps kompatibel

Mit 1. August launcht cheerin‘ nun offiziell. Entwickelt wurde die App von Thrive Life. Dort hält neben Manuel Gahn auch Robin Görlich Unternehmensanteile. Gahn sagt über das Ziel von cheerin‘: „Unsere Vision bei cheerin‘ ist es, die Art und Weise, wie Menschen ihre Gesundheit und Fitness wahrnehmen, zu verändern. Ziel ist es, dass Nutzer nicht nur körperlich aktiver werden, sondern auch stärkere soziale Verbindungen aufbauen und so ihre mentale Gesundheit fördern.“

Aber was macht die App nun konkret? Der wichtigste Punkt: Sie ist mit anderen Apps wie Strava, Apple Health, Garmin oder Oura kompatibel. Dadurch lassen sich Fortschritte automatisch Plattform-übergreifend teilen. Die Fitness- und Gesundheitsaktivitäten der Freund:innen werden in Echtzeit geteilt, was auch spontane gemeinsame Trainingssessions möglich macht. Der wöchentliche oder monatliche Fortschritt kann danach visualisiert und wiederum geteilt werden. Das Ziel sei, „bestehende Freundschaften durch gemeinsame Aktivitäten zu vertiefen, an den Fitnessreisen von Freunden teilzuhaben und neue Kontakte mit ähnlichen Interessen zu knüpfen“.

Wie andere Social Apps ist cheerin‘ zunächst kostenlos. Monetarisiert soll sie in Zukunft durch Partnerschaften mit Gyms und Studios bzw. mit einer eigenen Activewear-Brand werden.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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