12.05.2020

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

Welche bilanziellen Details müssen bei der Beantragung des Startup-Corona-Hilfsfonds beachtet werden? Die Experten von Ecovis bieten einen nützlichen Überblick.
/artikel/startup-hilfspaket-bilanz
Verträge Beratung für Startups
(c) fotolia / Freedomz

Vor kurzem hat das Austria Wirtschaftsservice (aws) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gemäß dem Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16.4.2020 von der Bundesregierung vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. In diesem Gastbeitrag gehen die Experten von Ecovis auf die bilanziellen Aspekte des Startup-Hilfspakets ein.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

d.) Steuerliche Aspekte

3. Ausblick


1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

Gegenstand der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität, unter der Bedingung, dass in das Unternehmen frisches Eigenkapital durch Investoren von mindestens TEUR 10 eingebracht wird, welches durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (bis zu einem Betrag von maximal TEUR 800) in gleicher Höhe verdoppelt wird.

Die Fördermittel sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten für folgende Punkte zu verwenden:

  • Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden können
  • Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen.

Die Förderungsmittel können für die Finanzierung laufender Kosten (zB Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten, Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden. Personalkosten werden jedoch nur bis zu jener Höhe anerkannt, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektiv-, dienstvertraglichen bzw in Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.

Die folgenden Kosten können nicht gefördert werden:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind
  • Nicht-betriebliche Kosten (zB Privatanteile)

Hinsichtlich den näheren Details zum Zuschuss (zB Anspruchsberechtigte, Höhe der Förderung, Antragstellung, etc…) verweisen wir auf unseren Newsletter vom 9.5.2020.[1]

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Bei aufschiebend bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die Rückzahlungsverpflichtung von dem Eintritt einer oder mehrerer bei der Gewährung festgelegten Bedingung(en) abhängig. Anfänglich ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung in einen rückzahlbaren Zuschuss wandelt.

Der aws-Zuschuss auf Basis des Covid-Start-up-Hilfsfonds ist unter folgenden Bedingungen zurückzuzahlen:

  • Die Verpflichtung zur Rückzahlung besteht für 10 Jahre und entsteht mit dem Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn (Jahresüberschuss) anfällt. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils 6 Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Jahr zumindest 50% des jährlichen Gewinns (höhere Rückzahlungen zulässig).
  • Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung.

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

Die bilanziellen Darstellung des Zuschusses ist grundsätzlich von der Art der Verwendung abhängig (maßgebend ist, dass der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist).

Bei der Verwendung des Zuschuss zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen ist folgendes bei der Bilanzierung zu berücksichtigen:

  • Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalles ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots nicht zulässig.
  • Wird ein Zuschuss zur Abdeckung von entsprechend präzisierten Aufwendungen für künftige Perioden gewährt, so ist der hierzu bereits vereinnahmte Betrag als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.

Abgesehen davon sollte die Förderung sowie die mögliche Rückzahlungsverpflichtung im Anhang erläutert werden (sofern noch keine Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme bilanziell erfasst wurde).

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen.

Ist der Bedingungseintritt wahrscheinlich, ist bereits eine Rückstellung zu passivieren. Sofern auf Basis eines vorliegenden Finanz- bzw Businessplans von vornherein innerhalb von 10 Jahren mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, wird bereits im Zeitpunkt der Zuschussgewährung aufgrund des im UGB vorherrschenden Vorsichtsprinzips eine Rückstellung zu bilanzieren sein (die gegebenenfalls noch martküblich abzuzinsen wäre; für steuerliche Zwecke ist eine Abzinsung mit 3,5% gemäß § 9 Abs 5 EStG zu beachten[2]).

Tritt bei Aufwandszuschüssen eine Rückzahlungspflicht ein, ist die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe aufwandswirksam zu erfassen.

d.) Steuerliche Aspekte

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde die Steuerfreiheit für folgende öffentliche Zuwendungen ab dem 1.3.2020 gesetzlich normiert:

  • COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zB Zahlungen iZm der Kurzarbeit)
  • Härtefallfonds
  • Corona-Krisenfonds
  • vergleichbare Zuwendungen von Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden

Der aws-Zuschuss ist daher nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr. Sofern die Rückzahlung in Folgeperioden eintritt, kann im Hinblick auf die seinerzeit vorgenommenen Kürzungen des abzugsfähigen Aufwandes die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

3. Ausblick

Neben dem Covid-Start-up-Hilfsfonds wird es auch einen Venture Capital Fonds zur Mobilisierung von Risikokapital geben. Da die finale Umsetzung des Venture Capital Fonds noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen.


[1]     Siehe https://www.ecovis.com/at/aktuelles/steuern-recht/.

[2]     Zur Rückstellung siehe auch EStR 2000, Rz 2571.


Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
30.09.2024

Kooperation als Innovationstreiber – eine Lösung für KMU

KMU sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft – laut KMU Forschung Austria sind 99,7 Prozent aller Unternehmen in der Republik Klein- und Mittelbetriebe. In Zahlen sind das mehr als 582.000 Firmen, die rund 2,5 Millionen Personen beschäftigen und einen Umsatz von 611 Milliarden Euro erwirtschaften. Dennoch gibt es bei Innovationsthemen einige Hürden und Schwierigkeiten – aber auch eine kooperative Lösung dafür.
/artikel/kooperation-als-innovationstreiber-eine-loesung-fuer-kmu
30.09.2024

Kooperation als Innovationstreiber – eine Lösung für KMU

KMU sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft – laut KMU Forschung Austria sind 99,7 Prozent aller Unternehmen in der Republik Klein- und Mittelbetriebe. In Zahlen sind das mehr als 582.000 Firmen, die rund 2,5 Millionen Personen beschäftigen und einen Umsatz von 611 Milliarden Euro erwirtschaften. Dennoch gibt es bei Innovationsthemen einige Hürden und Schwierigkeiten – aber auch eine kooperative Lösung dafür.
/artikel/kooperation-als-innovationstreiber-eine-loesung-fuer-kmu
ACR
(c) ACR/ Alice Schnür-Wala/ Schweig-Fotodesign: OFI / PYERIN - (v.l.) Martin Weigl-Kuska, Holzforschung Austria, Sonja Sheikh, ACR-Geschäftsführerin und Elisabeth Mertl, Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik.

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

In einer sich stetig wandelnden (Wirtschafts-)Welt gibt es für heimische KMU trotz ihres hohen Stellenwerts einige finanzielle Hemmschwellen, die es zu bewältigen gilt – vor allem, wenn man im internationalen Wettbewerb zukunftsfit bleiben möchte. Viele kleine und mittlere Unternehmen können die heutige Forschungsarbeit nicht mehr selbst bewältigen, da ihnen die Ressourcen und spezialisiertes Know-how fehlen.

Ein möglicher Lösungsansatz für diese Problematik findet sich im Begriff Kooperationspartner: Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation bieten für KMU diverse Vorteile. Neben fehlenden Ressourcen, eigene Forschungsabteilungen ins Leben zu rufen, erweist sich nämlich auch das Monitoring aktueller Trends und Entwicklungen, um daraus Erkenntnisse zu ziehen, als zeitintensiv – und kann ebenso personell kaum von den Betrieben gestemmt werden. Daher braucht es in einem Umfeld, das Innovation und Entwicklung gefühlt im Stundentakt hervorbringt, Infrastruktur und Vernetzung, um bestehen zu können.

Außeruniversitäre Forschungsinstitute als Partner

Solche erfolgreich abgewickelten Innovationsprozesse finden sich bei Austrian Cooperative Research (ACR) wieder. Insgesamt verfügt das Forschungsnetzwerk als Innovationspartner für kleine und mittlere Unternehmen über 19 Institute, die eine Vielzahl von Wissensbereichen abdecken; darunter nachhaltiges Bauen, Werkstoffe, Umwelttechnik und erneuerbare Energien, Lebensmittelqualität und -sicherheit, Digitalisierung sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

„Mit den ACR-Instituten stehen KMU und Startups verlässliche Forschungspartner zur Seite, die sie von der ersten Projektidee bis zur Markteinführung mit einem guten Verständnis für ihre technologischen Problemstellungen, umfassendem Know-how und modernster Infrastruktur unterstützen“, erklärt ACR-Geschäftsführerin Sonja Sheikh. „Langjährige Expertise, Anwendungsorientierung und Marktnähe sorgen für maßgeschneiderte Lösungen mit langfristigem Mehrwert für die gesamte Branche.“

So geschehen etwa bei Sihga, einem Unternehmen für Befestigungstechnik: Es begann mit einem Artikel, den Holzbau-Meister und Chief Product Officer (CPO) Johann Gruber im Magazin „Nature“ entdeckte.

Dort legten Forscher der University Maryland (USA) dar, wie es gelungen ist, Holz so stark zu verdichten, dass mechanische Eigenschaften erzielt werden konnten, die „höher waren als bei Stahl und Aluminium“.

„Sihga ist dann hellhörig geworden“, erinnert sich Martin Weigl-Kuska, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft beim ACR-Institut Holzforschung Austria, „und dachte sich, damit könnte man im Holzbau eine neuerliche Revolution schaffen – denn wenn sowohl Baustoff als auch Verbindungselemente aus Holz bestünden, könnte man bei der CO2- Einsparung und auch beim Rückbau und Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft weitere Fortschritte erzielen.“

Anwendungslücke zu weit

Allerdings stieg niemand der US-Autoren der Studie auf den Vorschlag einer Unternehmenskooperation ein, weil ihnen der „Gap zur Anwendung“ zu groß war. Also fanden Sihga und das ACR-Institut zusammen. „Wir sind gemeinsam den ‚Nature‘- Artikel durchgegangen und haben einen Weg gefunden, an die Ergebnisse anzuknüpfen“, beschreibt Weigl-Kuska einen der ersten Schritte dieser Kooperation. „Es ist uns tatsächlich gelungen, den Prozess zu reproduzieren und Prototypen von Holzverbindern zu entwickeln, die hochverdichtet sind“, so der Forscher.

Über 1.500 abgewickelte Projekte 2023 und Standardisierung

Dies ist nur ein Beispiel von vielen Kooperationsprojekten zwischen ACR- Instituten und kleinen bzw. mittleren Betrieben. Insgesamt machen KMU 76 Prozent der Kunden aus, die Austrian Cooperative Research in seinem Portfolio führt. Allein 2023 leisteten die Institute neben der Abwicklung von 1.500 Forschungsprojekten 32.800 Stunden an gemeinnütziger Arbeit für die Wirtschaft, etwa in Form von Normungsarbeit.

Normen und Standards sind ein oft unterschätzter Bereich im Innovationsprozess. Sie regeln nicht nur Produkteigenschaften und sorgen für Sicherheit und Vergleichbarkeit, sie können auch Innovationsprozesse anregen. Die ACR- Institute beteiligen sich aktiv in Standardisierungsprozessen und wissen dadurch nicht nur über aktuelle Entwicklungen und Trends Bescheid – sie bringen Forschungserkenntnisse in die Normungsgremien ein, vertreten die Interessen der KMU und der Forschung und bringen das Wissen wieder in die Unternehmen.

Zudem erkennen sie auch, wo Standards fehlen, regen diese an oder entwickeln neue Testmethoden; wie etwa Biotechnologin Elisabeth Mertl, die seit 2011 beim ACR-Institut OFI tätig ist.

Die 32-Jährige hat sich auf Mikrbiologie und Zellkulturen spezialisiert. In ihrer Forschungsarbeit entwickelte sie In-vitro-Testmethoden, damit Hersteller von Medizinprodukten für ihre Zulassungsverfahren auf Tierversuche verzichten können.

„Unser Ziel war es, dass Hersteller von Medizinprodukten für ihre Geräte und Materialien eine Zulassung bekommen, ohne auf Tierversuche zurück- zugreifen, die noch in den Regelwerken verankert sind“, sagt Mertl. Dieses Ziel hat die Biologin mit ihrem Team erreicht und die Testmethode als Norm etabliert.

Mittlerweile besteht die sogenannte „Probenliste“ des OFI aus 1.300 verschiedenen Produkten, die nicht mehr durch mühsame Tierversuchsreihen gehen müssen. Auch Sheikh bestätigt abschließend:

„Das Alltagsgeschäft bindet in der Regel nahezu alle zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen in KMU. So bleiben kaum Kapazitäten, um auch ein- mal über den Tellerrand zu blicken. Umso wichtiger sind erfahrene Kooperationspartner wie die ACR-Institute, die KMU gezielt an Innovationen heranführen.“

Info Block

Seit seiner Gründung 1954 unterstützt Austrian Cooperative Research kleine und mittlere Unternehmen, Innovationen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Von den 10.200 Kunden im Jahr 2023 waren 76 Prozent KMU, die für 77 Prozent der erledigten Aufträge (gesamt 22.700) sorgten. ACR verfügt über 744 Beschäftigte, wobei 41 Prozent davon Frauen sind. Im letzten Jahr konnte man einen Umsatz von 74 Millionen Euro erwirtschaften.

Sichere dir das brutkasten-Magazin in digitaler Form!
Trag dich hier ein und du bekommst das aktuelle brutkasten-Magazin als PDF zugeschickt und kannst sofort alle Artikel lesen! Du erhältst mit der Anmeldung künftig auch Zugang für unseren Startup-Newsletter, den wir drei Mal pro Woche verschicken. Du kannst dich jederzeit unkompliziert wieder abmelden.
Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte