16.04.2020

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
/artikel/startup-hilfspaket-alle-wichtigen-fragen
Startup-Hilfspaket
(c) BKA / Wenzel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat am Donnerstagvormittag das Startup-Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Business Angel Michael Altrichter wird zudem als Startup-Beauftragter ins Wirtschaftsministerium bestellt.

In einem Hintergrund Q&A mit dem brutkasten erläutern Schramböck und Altrichter die Details rund um das Startup-Corona-Hilfspaket und gehen auf den Aufgabenbereich des neu geschaffenen Startup-Beauftragten ein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Tages:

 

Wie wird der Covid-Startup-Hilfsfonds abgewickelt?

Der Covid-Startup-Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 50 Millionen Euro Kapital von privaten Investoren. Das privat investierte Kapital wird dabei durch Zuschüsse des Staates verdoppelt. Der Fonds versteht sich laut Schramböck als „Paarlauf“ zwischen privaten Investoren und dem Staat. „Jeder Euro der investiert wird, bekommt einen zusätzlichen Euro hinzu“, so Schramböck

Wie hoch ist der Investionsrahmen beim Covid-Startup-Hilfsfonds?

Der Investitionsrahmen reicht von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall, beispielsweise im Falle eines Exits, rückzahlbar.

Ab wann steht der Covid-Startup-Hilfsfonds zur Verfügung?

Sofern ein Investor bereitsteht, können Gründer laut Schramböck den Fonds schon ab nächster Woche nutzen. Das Ansuchen wird online über die aws möglich sein.

Welche Voraussetzung wird es geben?

Den Fonds können nur jene Startups nutzen deren Unternehmensgründung maximal fünf Jahre zurückliegt. Laut Schramböck soll hierfür die gängige Startup-Definition herangezogen werden, die bereits beim Lohnebenkostenzuschuss zur Anwendung kommt. Weiters soll ein Fokus auf jene Startups gelegt werden, die von der Krise betroffen sind.

Gibt es eine Ausnahme für Startups, die eine sehr lange Produktentwicklung haben und daher älter als fünf Jahre sind?

Nein, diese Startups kommen nicht in den Genuss des Fonds. Laut Altrichter ist dies aufgrund von EU-rechtliche Beihilfe-Regelungen nicht möglich und auch nicht „frei verhandelbar.“ Schramböck und Altrichter verweisen hier auf andere Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungsgarantien.

Wird der Fonds aufgestockt, sofern die 50 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgeschöpft sind?

In diesem Zusammenhang betont Schramböck, dass der Fonds sehr breit aufgestellt ist. „Wir werden uns anschauen, wie schnell er ausgefüllt ist.“ Ob es im Falle einer Ausschöpfung eine Aufstockung gibt, bleibt allerdings offen.

Ist der Covid-Startup-Hilfsfonds mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar?

Ja, er ist flexibel mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar. Wirtschaftsministerin Schramböck bestätigt im Stream: „Die eine Hilfsmaßnahme schließt die andere nicht aus“. Schramböck verweist zudem auf andere Hilfsmaßnahmen, wie die Möglichkeit zu Stundungen bei aws und FFG sowie den Härtfallfonds und die Kurzarbeit. Hier nochmals ein Überblick über die Maßnahmen:

(c) BMDW

Wie ist der VC-Fonds ausgestaltet?

Im Fokus des VC-Fonds stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Die Architektur sieht vor, dass der Staat das private Kapital zu 50 Prozent staatlich mit einer Garantie absichert. Somit werden Verluste zu 50 Prozent abgedeckt. Das Fondsvolumen beläuft sich dabei auf 50 Millionen Euro

Ab wann steht der VC-Fonds zur Verfügung?

Der VC-Fonds muss aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird über die aws abgewickelt. Für Gründer soll der Fonds laut Schramböck in zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen. Altrichter ergänzt, dass diese Zeit eventuell dazu genützt werden kann, um Startups vor zu selektieren. Zudem soll es, wie bei VC-Fonds üblich, ein professionelles Fondsmanagement geben.

Können sich ausländische Investoren beteiligen?

Ja, es können sich Investoren beteiligen. Schramböck hielt bereits in der Pressekonferenz am Vormittag diesbezüglich fest: „Kein spezieller Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“. Es gab laut Altrichter bereits Gespräche mit potentiellen Investoren und Gründern.

Welche Aufgaben soll der Startup-Beauftragte haben?

Der Startup-Beauftragte soll als „neutrales Sprachrohr“ der Startup-Community auftreten und die Gründer sowie Investoren mit der Regierung vernetzen. Ziel ist es, gemeinsame Problemlösungen zu erarbeiten. Bei der Tätigkeit des Startup-Beauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Altrichter bekommt daher kein Gehalt.

Wie sieht es bei Altrichter mit einem etwaigen Interessenkonflikt als Investor und Startup-Beauftragter aus?

Die Bestellung Alrichters als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgte in der Startup-Szene teils für Aufregung – der brutkasten berichtete. In der Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket beantwortete er die Frage in Bezug auf einen etwaigen Interessenskonflikt wie folgt: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben.“

Wie möchte Altrichter einem Interessenskonflikt vorbeugen?

Altrichter versicherte, dass es keine Sonderbehandlung für Startups seines Portfolios geben wird. Sicherstellen soll dies unter anderem ein eigens aufgestelltes Komitee, dem Key-Player der heimischen Startup-Szene, wie Werner Wutscher (New Venture Scouting), Lisa Fassl (FemaleFounders und AAIA), Rudolf Kinsky (AVCO), Michael Raab (CEO The-Minted) und Markus Raunig (Austrian Startups), angehören werden. Raunig soll in seiner Funktion als Managing Director laut Altrichter und Schramböck insbesondere die Interesses der Gründer vertreten und somit vorbeugen, dass das Komitee zu „Investoren-lastig“ ist.


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.

NEU: Community-Opinion-Corner zum Startup-Hilfspaket

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

[yop_poll id=“17″]

[yop_poll id=“16″]

[yop_poll id=“21″]


=> zur Page des BMDW

Deine ungelesenen Artikel:
29.05.2026

EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

Die Initiative EU Inc. definiert nach einer juristischen Prüfung des Kommissionsentwurfs zur EU-Rechtsform ihre Positionen teilweise neu. Bis Mitte Juli soll das Startup-Ökosystem nun Druck aufbauen, um die zentralen Ziele durchzubringen.
/artikel/eu-inc-vor-entscheidung-helft-uns-das-bis-zum-16-juli-richtigzustellen
29.05.2026

EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

Die Initiative EU Inc. definiert nach einer juristischen Prüfung des Kommissionsentwurfs zur EU-Rechtsform ihre Positionen teilweise neu. Bis Mitte Juli soll das Startup-Ökosystem nun Druck aufbauen, um die zentralen Ziele durchzubringen.
/artikel/eu-inc-vor-entscheidung-helft-uns-das-bis-zum-16-juli-richtigzustellen
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.