16.04.2020

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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Startup-Hilfspaket
(c) BKA / Wenzel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat am Donnerstagvormittag das Startup-Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Business Angel Michael Altrichter wird zudem als Startup-Beauftragter ins Wirtschaftsministerium bestellt.

In einem Hintergrund Q&A mit dem brutkasten erläutern Schramböck und Altrichter die Details rund um das Startup-Corona-Hilfspaket und gehen auf den Aufgabenbereich des neu geschaffenen Startup-Beauftragten ein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Tages:

 

Wie wird der Covid-Startup-Hilfsfonds abgewickelt?

Der Covid-Startup-Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 50 Millionen Euro Kapital von privaten Investoren. Das privat investierte Kapital wird dabei durch Zuschüsse des Staates verdoppelt. Der Fonds versteht sich laut Schramböck als „Paarlauf“ zwischen privaten Investoren und dem Staat. „Jeder Euro der investiert wird, bekommt einen zusätzlichen Euro hinzu“, so Schramböck

Wie hoch ist der Investionsrahmen beim Covid-Startup-Hilfsfonds?

Der Investitionsrahmen reicht von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall, beispielsweise im Falle eines Exits, rückzahlbar.

Ab wann steht der Covid-Startup-Hilfsfonds zur Verfügung?

Sofern ein Investor bereitsteht, können Gründer laut Schramböck den Fonds schon ab nächster Woche nutzen. Das Ansuchen wird online über die aws möglich sein.

Welche Voraussetzung wird es geben?

Den Fonds können nur jene Startups nutzen deren Unternehmensgründung maximal fünf Jahre zurückliegt. Laut Schramböck soll hierfür die gängige Startup-Definition herangezogen werden, die bereits beim Lohnebenkostenzuschuss zur Anwendung kommt. Weiters soll ein Fokus auf jene Startups gelegt werden, die von der Krise betroffen sind.

Gibt es eine Ausnahme für Startups, die eine sehr lange Produktentwicklung haben und daher älter als fünf Jahre sind?

Nein, diese Startups kommen nicht in den Genuss des Fonds. Laut Altrichter ist dies aufgrund von EU-rechtliche Beihilfe-Regelungen nicht möglich und auch nicht „frei verhandelbar.“ Schramböck und Altrichter verweisen hier auf andere Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungsgarantien.

Wird der Fonds aufgestockt, sofern die 50 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgeschöpft sind?

In diesem Zusammenhang betont Schramböck, dass der Fonds sehr breit aufgestellt ist. „Wir werden uns anschauen, wie schnell er ausgefüllt ist.“ Ob es im Falle einer Ausschöpfung eine Aufstockung gibt, bleibt allerdings offen.

Ist der Covid-Startup-Hilfsfonds mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar?

Ja, er ist flexibel mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar. Wirtschaftsministerin Schramböck bestätigt im Stream: „Die eine Hilfsmaßnahme schließt die andere nicht aus“. Schramböck verweist zudem auf andere Hilfsmaßnahmen, wie die Möglichkeit zu Stundungen bei aws und FFG sowie den Härtfallfonds und die Kurzarbeit. Hier nochmals ein Überblick über die Maßnahmen:

(c) BMDW

Wie ist der VC-Fonds ausgestaltet?

Im Fokus des VC-Fonds stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Die Architektur sieht vor, dass der Staat das private Kapital zu 50 Prozent staatlich mit einer Garantie absichert. Somit werden Verluste zu 50 Prozent abgedeckt. Das Fondsvolumen beläuft sich dabei auf 50 Millionen Euro

Ab wann steht der VC-Fonds zur Verfügung?

Der VC-Fonds muss aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird über die aws abgewickelt. Für Gründer soll der Fonds laut Schramböck in zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen. Altrichter ergänzt, dass diese Zeit eventuell dazu genützt werden kann, um Startups vor zu selektieren. Zudem soll es, wie bei VC-Fonds üblich, ein professionelles Fondsmanagement geben.

Können sich ausländische Investoren beteiligen?

Ja, es können sich Investoren beteiligen. Schramböck hielt bereits in der Pressekonferenz am Vormittag diesbezüglich fest: „Kein spezieller Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“. Es gab laut Altrichter bereits Gespräche mit potentiellen Investoren und Gründern.

Welche Aufgaben soll der Startup-Beauftragte haben?

Der Startup-Beauftragte soll als „neutrales Sprachrohr“ der Startup-Community auftreten und die Gründer sowie Investoren mit der Regierung vernetzen. Ziel ist es, gemeinsame Problemlösungen zu erarbeiten. Bei der Tätigkeit des Startup-Beauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Altrichter bekommt daher kein Gehalt.

Wie sieht es bei Altrichter mit einem etwaigen Interessenkonflikt als Investor und Startup-Beauftragter aus?

Die Bestellung Alrichters als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgte in der Startup-Szene teils für Aufregung – der brutkasten berichtete. In der Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket beantwortete er die Frage in Bezug auf einen etwaigen Interessenskonflikt wie folgt: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben.“

Wie möchte Altrichter einem Interessenskonflikt vorbeugen?

Altrichter versicherte, dass es keine Sonderbehandlung für Startups seines Portfolios geben wird. Sicherstellen soll dies unter anderem ein eigens aufgestelltes Komitee, dem Key-Player der heimischen Startup-Szene, wie Werner Wutscher (New Venture Scouting), Lisa Fassl (FemaleFounders und AAIA), Rudolf Kinsky (AVCO), Michael Raab (CEO The-Minted) und Markus Raunig (Austrian Startups), angehören werden. Raunig soll in seiner Funktion als Managing Director laut Altrichter und Schramböck insbesondere die Interesses der Gründer vertreten und somit vorbeugen, dass das Komitee zu „Investoren-lastig“ ist.


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.

NEU: Community-Opinion-Corner zum Startup-Hilfspaket

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Markus Fuhrmann, CEO und Gründer von Gropyus | (c) Gropyus
© Gropyus - Gründer Markus Fuhrmann.

Das Wiener Scaleup Gropyus holte im März des heurigen Jahres zum dritten Mal in seiner Firmengeschichte ein 100-Mio.-Euro-Investment – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man einen Führungswechsel.

Gropyus-Gründer wechselt nach sieben Jahren in den Aufsichtsrat

Der langfristig geplante Übergang in die nächste Wachstumsphase ist nach der turnusmäßigen Hauptversammlung abgeschlossen: Nach sieben Jahren als Gründer und CEO beziehungsweise Co-CEO wechselt Markus Fuhrmann als stellvertretender Vorsitzender in den Aufsichtsrat von Gropyus.

Dieser Schritt begann bereits vor 15 Monaten mit der Ernennung von Mitgründer Philipp Erler zum Co-CEO, heißt es laut Aussendung. Erler führt nun als alleiniger CEO das Unternehmen. Auch der Aufsichtsrat des Unternehmens wird neu aufgestellt: Daniel Riedl bleibt Aufsichtsratsvorsitzender, während Markus Fuhrmann die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden von Harald Mahrer übernimmt, der den Aufsichtsrat ebenso wie Thomas Kretschmar verlässt.

Dem Gremium gehören weiterhin Philip Grosse (CFO Vonovia), Emmanuel Thomassin (CFO Wise), Fredrik Nordh (CEO Thisbe), Ricardo Pires (Chairman Semapa Next und CEO Semapa Group) sowie Claudia Ungar-Huber (Head of Subsidiaries and Transaction Management, Vienna Insurance Group) an.

Rechtsstreit mit früherem Aufsichtsratschef

Gropyus befindet sich unterdessen in einem Rechtsstreit mit dem früheren Investor und Aufsichtsratschef Florian Fritsch. Das Unternehmen bestätigte gegenüber dem „Standard“, dass es 2022 aufgrund von Hinweisen auf ein mögliches Fehlverhalten eine interne Untersuchung zu früheren Kostenabrechnungen durch Fritsch eingeleitet habe. Dabei soll es dem Bericht zufolge unter anderem um Urlaube, Beraterkosten und weitere Ausgaben gehen. Der Tageszeitung zufolge soll auch Mahrer – bisheriger Gropyus-Aufsichtsratsvize – in die Causa involviert sein.

100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche in Umsetzung

Mit den aktuellen Neuerungen hat Gropyus eigenen Angaben nach eine entscheidende Unternehmensphase abgeschlossen und tritt nun in die nächste Entwicklungsstufe ein: Skalierung und operative Exzellenz. Der Wechsel in der Führung schaffe dafür klare Verantwortlichkeiten.

Fuhrmann hat Gropyus seit der Gründung unternehmerisch und strategisch geprägt und dessen Aufbau, Finanzierung, strategische Ausrichtung und Partnerschaften vorangetrieben. Das Unternehmen aus Wien entwickelt und baut schlüsselfertige Mehrfamilienhäuser in nachhaltiger Holzbauweise. Rund 100.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche befinden sich eigenen Angaben zufolge derzeit in verschiedenen Umsetzungsphasen.

„Ich bin stolz darauf, was wir bei Gropyus in den vergangenen sieben Jahren aufgebaut haben. Aus einer ambitionierten Idee ist eine industrielle und digitale Plattform für den Wohnungsbau entstanden, die sich bereits in realisierten Projekten bewährt. Mit der Ernennung von Philipp Erler zum Co-CEO haben wir im vergangenen Jahr den geplanten Übergang eingeleitet. Nun wechsle ich in den Aufsichtsrat und werde Gropyus weiterhin bei strategischen Fragen und der Wachstumsfinanzierung beratend begleiten. Philipp kennt das Unternehmen seit der Gründung und ist der Richtige, um Gropyus in die Zukunft zu führen“, kommentiert Fuhrmann diesen Schritt.

„In die nächste Phase führen“

CEO Erler ergänzt: „Ich danke Markus Fuhrmann herzlich für sein Vertrauen und für die gemeinsamen Jahre, in denen wir Gropyus von der Idee bis zu den ersten realisierten Gebäuden aufgebaut haben. Ohne seine Vision, seinen unternehmerischen Mut und seine Fähigkeit, Menschen für ein ambitioniertes Ziel zu gewinnen, wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. Ich freue mich, Gropyus jetzt gemeinsam mit unserem starken Vorstandsteam in die nächste Phase zu führen. Gleichzeitig ist es für das Unternehmen sehr wertvoll, dass Markus uns als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender mit seiner Erfahrung, seinem strategischen Blick und seinem außergewöhnlichen Netzwerk weiterhin eng begleiten wird. Abschließend danke ich Harald Mahrer und Thomas Kretschmar für ihre Begleitung und den immer konstruktiven Austausch während dieser wichtigen Phase der Unternehmensentwicklung.“

Auch Aufsichtsratsvorsitzender Daniel Riedl äußert sich zum Wechsel: „Markus Fuhrmann hat Gropyus mit unternehmerischem Weitblick und großer Entschlossenheit von einer wegweisenden Idee zu einem technologisch führenden und wachstumsstarken Unternehmen entwickelt. Dafür gebührt ihm unser großer Dank und tiefer Respekt.“ Es sei ein starkes Signal, dass Fuhrmann dem Unternehmen als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender erhalten bleibe. Mit Erler übernehme zudem eine erfahrene Führungspersönlichkeit die operative Gesamtverantwortung – für die nächste Wachstumsphase sei das „eine hervorragende Konstellation“.

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