16.04.2020

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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Startup-Hilfspaket
(c) BKA / Wenzel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat am Donnerstagvormittag das Startup-Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Business Angel Michael Altrichter wird zudem als Startup-Beauftragter ins Wirtschaftsministerium bestellt.

In einem Hintergrund Q&A mit dem brutkasten erläutern Schramböck und Altrichter die Details rund um das Startup-Corona-Hilfspaket und gehen auf den Aufgabenbereich des neu geschaffenen Startup-Beauftragten ein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Tages:

 

Wie wird der Covid-Startup-Hilfsfonds abgewickelt?

Der Covid-Startup-Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 50 Millionen Euro Kapital von privaten Investoren. Das privat investierte Kapital wird dabei durch Zuschüsse des Staates verdoppelt. Der Fonds versteht sich laut Schramböck als „Paarlauf“ zwischen privaten Investoren und dem Staat. „Jeder Euro der investiert wird, bekommt einen zusätzlichen Euro hinzu“, so Schramböck

Wie hoch ist der Investionsrahmen beim Covid-Startup-Hilfsfonds?

Der Investitionsrahmen reicht von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall, beispielsweise im Falle eines Exits, rückzahlbar.

Ab wann steht der Covid-Startup-Hilfsfonds zur Verfügung?

Sofern ein Investor bereitsteht, können Gründer laut Schramböck den Fonds schon ab nächster Woche nutzen. Das Ansuchen wird online über die aws möglich sein.

Welche Voraussetzung wird es geben?

Den Fonds können nur jene Startups nutzen deren Unternehmensgründung maximal fünf Jahre zurückliegt. Laut Schramböck soll hierfür die gängige Startup-Definition herangezogen werden, die bereits beim Lohnebenkostenzuschuss zur Anwendung kommt. Weiters soll ein Fokus auf jene Startups gelegt werden, die von der Krise betroffen sind.

Gibt es eine Ausnahme für Startups, die eine sehr lange Produktentwicklung haben und daher älter als fünf Jahre sind?

Nein, diese Startups kommen nicht in den Genuss des Fonds. Laut Altrichter ist dies aufgrund von EU-rechtliche Beihilfe-Regelungen nicht möglich und auch nicht „frei verhandelbar.“ Schramböck und Altrichter verweisen hier auf andere Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungsgarantien.

Wird der Fonds aufgestockt, sofern die 50 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgeschöpft sind?

In diesem Zusammenhang betont Schramböck, dass der Fonds sehr breit aufgestellt ist. „Wir werden uns anschauen, wie schnell er ausgefüllt ist.“ Ob es im Falle einer Ausschöpfung eine Aufstockung gibt, bleibt allerdings offen.

Ist der Covid-Startup-Hilfsfonds mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar?

Ja, er ist flexibel mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar. Wirtschaftsministerin Schramböck bestätigt im Stream: „Die eine Hilfsmaßnahme schließt die andere nicht aus“. Schramböck verweist zudem auf andere Hilfsmaßnahmen, wie die Möglichkeit zu Stundungen bei aws und FFG sowie den Härtfallfonds und die Kurzarbeit. Hier nochmals ein Überblick über die Maßnahmen:

(c) BMDW

Wie ist der VC-Fonds ausgestaltet?

Im Fokus des VC-Fonds stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Die Architektur sieht vor, dass der Staat das private Kapital zu 50 Prozent staatlich mit einer Garantie absichert. Somit werden Verluste zu 50 Prozent abgedeckt. Das Fondsvolumen beläuft sich dabei auf 50 Millionen Euro

Ab wann steht der VC-Fonds zur Verfügung?

Der VC-Fonds muss aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird über die aws abgewickelt. Für Gründer soll der Fonds laut Schramböck in zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen. Altrichter ergänzt, dass diese Zeit eventuell dazu genützt werden kann, um Startups vor zu selektieren. Zudem soll es, wie bei VC-Fonds üblich, ein professionelles Fondsmanagement geben.

Können sich ausländische Investoren beteiligen?

Ja, es können sich Investoren beteiligen. Schramböck hielt bereits in der Pressekonferenz am Vormittag diesbezüglich fest: „Kein spezieller Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“. Es gab laut Altrichter bereits Gespräche mit potentiellen Investoren und Gründern.

Welche Aufgaben soll der Startup-Beauftragte haben?

Der Startup-Beauftragte soll als „neutrales Sprachrohr“ der Startup-Community auftreten und die Gründer sowie Investoren mit der Regierung vernetzen. Ziel ist es, gemeinsame Problemlösungen zu erarbeiten. Bei der Tätigkeit des Startup-Beauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Altrichter bekommt daher kein Gehalt.

Wie sieht es bei Altrichter mit einem etwaigen Interessenkonflikt als Investor und Startup-Beauftragter aus?

Die Bestellung Alrichters als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgte in der Startup-Szene teils für Aufregung – der brutkasten berichtete. In der Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket beantwortete er die Frage in Bezug auf einen etwaigen Interessenskonflikt wie folgt: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben.“

Wie möchte Altrichter einem Interessenskonflikt vorbeugen?

Altrichter versicherte, dass es keine Sonderbehandlung für Startups seines Portfolios geben wird. Sicherstellen soll dies unter anderem ein eigens aufgestelltes Komitee, dem Key-Player der heimischen Startup-Szene, wie Werner Wutscher (New Venture Scouting), Lisa Fassl (FemaleFounders und AAIA), Rudolf Kinsky (AVCO), Michael Raab (CEO The-Minted) und Markus Raunig (Austrian Startups), angehören werden. Raunig soll in seiner Funktion als Managing Director laut Altrichter und Schramböck insbesondere die Interesses der Gründer vertreten und somit vorbeugen, dass das Komitee zu „Investoren-lastig“ ist.


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.

NEU: Community-Opinion-Corner zum Startup-Hilfspaket

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Am Grazer Startup Emerald Horizon ist einiges ungewöhnlich: Mit Thorium-basierten Mini-Reaktoren hat es ein geplantes Hauptprodukt, das man gerade im besonders Atomkraft-kritischen Österreich nicht erwarten würde; mit Norbert Hofer als Vice President hat es einen ehemaligen (FPÖ-)Spitzenpolitiker in einer Führungsposition; und mit seinem geplanten Börsengang im Prime Market der Wiener Börse sieben Jahre nach Gründung steht es vor einem Schachzug, der so definitiv nicht im österreichischen Startup-Playbook steht.

Aktie SMRX für Handel zugelassen

Am 26. Juni ist es nun soweit. Nach mehrfacher Vorankündigung vermeldet Emerald Horizon nun auch den letzten notwendigen Schritt, nachdem bereits der Kapitalmarktprospekt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt wurde: Die Wiener Börse ließ die Aktie SMRX des Unternehmens zum Handel zu. Am Freitag startet sie mit einem Referenzpreis von 760 Euro pro Stück in den Markt. Daraus ergibt sich eine geplante Firmenbewertung von rund 790 Millionen Euro.

„Mit der Zulassung von SMRX durch die Wiener Börse beginnt für Emerald Horizon ein neues Kapitel. Die Notierung der Aktie macht uns transparenter, verbindlicher und sichtbarer – und sie gibt uns die Kraft, unsere Technologie für eine sichere und saubere Energieversorgung Europas konsequent voranzutreiben“, kommentiert CEO Florian Wagner in einer Aussendung.

Mini-Atomkraftwerk soll 2029 marktreif sein

Und es gibt für das 2019 gegründete Grazer Startup noch einiges voranzutreiben. Mit seinem Hauptprodukt, dem Small Modular Reactor (umgangssprachlich: Mini-Atomkraftwerk) Ades, ist es nämlich noch nicht am Markt. Die Marktreife ist hier 2029 geplant, wie Wagner vor einigen Monaten im brutkasten-Talk sagte. Mit der Technologie will man dann auch Atomkraft-Skeptiker:innen überzeugen. Denn der Thorium-basierte Reaktor funktioniert ohne Uran oder Plutonium, ohne Kettenreaktion und ohne Atommüll. Stattdessen passiert die Kernspaltung gezielt mittels Teilchenbeschleuniger. Die Gefahren üblicher Kernreaktoren seien damit allesamt aus dem Weg geräumt, argumentiert man beim Startup.

Noch drei Jahre lang rote Zahlen geplant

Tatsächlich am Markt ist Emerald Horizon aktuell bereits mit seinem Flüssigsalz-basierten Energiespeicher-System Dualstore Plus, das später auch eine wichtige Zusatz-Komponente des Ades-Systems werden soll. Im Jahr 2025 schrieb das Startup 768.000 Euro Verlust – getrieben durch F&E-Ausgaben. Auch in den kommenden drei Jahren erwartet man noch keine schwarzen Zahlen. Für ein Unternehmen, das in Österreich an die Börse geht, ist auch das ungewöhnlich.

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  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

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