16.04.2020

Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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Startup-Hilfspaket
(c) BKA / Wenzel

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat am Donnerstagvormittag das Startup-Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Business Angel Michael Altrichter wird zudem als Startup-Beauftragter ins Wirtschaftsministerium bestellt.

In einem Hintergrund Q&A mit dem brutkasten erläutern Schramböck und Altrichter die Details rund um das Startup-Corona-Hilfspaket und gehen auf den Aufgabenbereich des neu geschaffenen Startup-Beauftragten ein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Tages:

 

Wie wird der Covid-Startup-Hilfsfonds abgewickelt?

Der Covid-Startup-Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 50 Millionen Euro Kapital von privaten Investoren. Das privat investierte Kapital wird dabei durch Zuschüsse des Staates verdoppelt. Der Fonds versteht sich laut Schramböck als „Paarlauf“ zwischen privaten Investoren und dem Staat. „Jeder Euro der investiert wird, bekommt einen zusätzlichen Euro hinzu“, so Schramböck

Wie hoch ist der Investionsrahmen beim Covid-Startup-Hilfsfonds?

Der Investitionsrahmen reicht von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall, beispielsweise im Falle eines Exits, rückzahlbar.

Ab wann steht der Covid-Startup-Hilfsfonds zur Verfügung?

Sofern ein Investor bereitsteht, können Gründer laut Schramböck den Fonds schon ab nächster Woche nutzen. Das Ansuchen wird online über die aws möglich sein.

Welche Voraussetzung wird es geben?

Den Fonds können nur jene Startups nutzen deren Unternehmensgründung maximal fünf Jahre zurückliegt. Laut Schramböck soll hierfür die gängige Startup-Definition herangezogen werden, die bereits beim Lohnebenkostenzuschuss zur Anwendung kommt. Weiters soll ein Fokus auf jene Startups gelegt werden, die von der Krise betroffen sind.

Gibt es eine Ausnahme für Startups, die eine sehr lange Produktentwicklung haben und daher älter als fünf Jahre sind?

Nein, diese Startups kommen nicht in den Genuss des Fonds. Laut Altrichter ist dies aufgrund von EU-rechtliche Beihilfe-Regelungen nicht möglich und auch nicht „frei verhandelbar.“ Schramböck und Altrichter verweisen hier auf andere Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungsgarantien.

Wird der Fonds aufgestockt, sofern die 50 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgeschöpft sind?

In diesem Zusammenhang betont Schramböck, dass der Fonds sehr breit aufgestellt ist. „Wir werden uns anschauen, wie schnell er ausgefüllt ist.“ Ob es im Falle einer Ausschöpfung eine Aufstockung gibt, bleibt allerdings offen.

Ist der Covid-Startup-Hilfsfonds mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar?

Ja, er ist flexibel mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar. Wirtschaftsministerin Schramböck bestätigt im Stream: „Die eine Hilfsmaßnahme schließt die andere nicht aus“. Schramböck verweist zudem auf andere Hilfsmaßnahmen, wie die Möglichkeit zu Stundungen bei aws und FFG sowie den Härtfallfonds und die Kurzarbeit. Hier nochmals ein Überblick über die Maßnahmen:

(c) BMDW

Wie ist der VC-Fonds ausgestaltet?

Im Fokus des VC-Fonds stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Die Architektur sieht vor, dass der Staat das private Kapital zu 50 Prozent staatlich mit einer Garantie absichert. Somit werden Verluste zu 50 Prozent abgedeckt. Das Fondsvolumen beläuft sich dabei auf 50 Millionen Euro

Ab wann steht der VC-Fonds zur Verfügung?

Der VC-Fonds muss aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung wird über die aws abgewickelt. Für Gründer soll der Fonds laut Schramböck in zwei bis drei Wochen zur Verfügung stehen. Altrichter ergänzt, dass diese Zeit eventuell dazu genützt werden kann, um Startups vor zu selektieren. Zudem soll es, wie bei VC-Fonds üblich, ein professionelles Fondsmanagement geben.

Können sich ausländische Investoren beteiligen?

Ja, es können sich Investoren beteiligen. Schramböck hielt bereits in der Pressekonferenz am Vormittag diesbezüglich fest: „Kein spezieller Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“. Es gab laut Altrichter bereits Gespräche mit potentiellen Investoren und Gründern.

Welche Aufgaben soll der Startup-Beauftragte haben?

Der Startup-Beauftragte soll als „neutrales Sprachrohr“ der Startup-Community auftreten und die Gründer sowie Investoren mit der Regierung vernetzen. Ziel ist es, gemeinsame Problemlösungen zu erarbeiten. Bei der Tätigkeit des Startup-Beauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt. Altrichter bekommt daher kein Gehalt.

Wie sieht es bei Altrichter mit einem etwaigen Interessenkonflikt als Investor und Startup-Beauftragter aus?

Die Bestellung Alrichters als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgte in der Startup-Szene teils für Aufregung – der brutkasten berichtete. In der Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket beantwortete er die Frage in Bezug auf einen etwaigen Interessenskonflikt wie folgt: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben.“

Wie möchte Altrichter einem Interessenskonflikt vorbeugen?

Altrichter versicherte, dass es keine Sonderbehandlung für Startups seines Portfolios geben wird. Sicherstellen soll dies unter anderem ein eigens aufgestelltes Komitee, dem Key-Player der heimischen Startup-Szene, wie Werner Wutscher (New Venture Scouting), Lisa Fassl (FemaleFounders und AAIA), Rudolf Kinsky (AVCO), Michael Raab (CEO The-Minted) und Markus Raunig (Austrian Startups), angehören werden. Raunig soll in seiner Funktion als Managing Director laut Altrichter und Schramböck insbesondere die Interesses der Gründer vertreten und somit vorbeugen, dass das Komitee zu „Investoren-lastig“ ist.


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.

NEU: Community-Opinion-Corner zum Startup-Hilfspaket

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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Hintergrund: Die wichtigsten Fragen zum Startup-Hilfspaket

  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
  • Zudem erläutern sie den künftigen Aufgabenbereich des Startup-Beauftragten.

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  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Michael Altrichter in seiner neuen Funktion als Startup-Beauftragter beantworten in einem Hintergrund Q&A die wichtigsten Fragen und bisher bekannten Details rund um das Startup-Hilfspaket.
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