11.03.2022

Startup Guide Graz: Tipps für Gründer:innen aus Graz und Umgebung

Startup Guide veröffentlicht eine neue Version seiner Entrepreneur:innen Handbooks. Diesmal ist die Stadt Graz im Fokus. Das Buch soll relevante Tipps und Porträts für interessierte Gründer:innen bieten.
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Graz und Flyer zum Startup Guide Graz
© Daniel J. Schwarz (l.), Startup Guide Graz (r.)
kooperation

Das Medienunternehmen Startup Guide veröffentlichte mit seinem Eigenverlag bereits mehrere Städte-Guides mit Fokus auf Jungunternehmertum. Nun kann sich auch die Stadt Graz in die internationale Liste der Guidebuch-Serie des Verlags einreihen. Ende März wird der sogenannte Startup Guide Graz offiziell vorgestellt, der als neues Handbuch für Unternehmer:innen im Grazer Kontext dienen soll. 

Wichtiger Schritt für die Region Graz

Von der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung der Stadt Graz initiiert, sind mit dem neuen Entrepreneur’s Handbook für Graz bereits über 40 Bücher in der Serie enthalten. Das Ziel sei hierbei, in Form von Daten, Fakten, Vorstellung der Hauptakteur:innen sowie Tipps und Tools über die Stadt maßgebliche Informationen für Gründungsinteressierte zusammenzufassen.

„Als starke Marke ist der Startup Guide international vertreten und eine wertvolle Anlaufstelle für Jungunternehmer:innen aus aller Welt. Daher freut es mich umso mehr, dass Graz als eine von über 50 ausgewählten Städten in das Startup Guide Netzwerk aufgenommen wurde”, meint die Zuständige für Gründer:innen und Startups, Angelika Mitteregger. Die Publikation sei demnach ein wichtiger Schritt um für die Region, aber auch im internationalen Kontext einen Einblick in das vielfältige und stetig wachsende Startup-Ökosystem von Graz zu geben.

Zur Entstehung des Buches haben Unterstützungen von mehreren Seiten beigetragen. So auch jene von Next Incubator, Fidas, Austria Wirtschaftsservice, dem Masterstudiengang Digitales Unternehmertum der FH Joanneum, AVL, Green Rocket, Raiffeisen Landesbank Steiermark, Likar Law, ACstyria Mobility Cluster, Science Park, Green Tech Cluster, Silicon Alps, Creative Industries Styria und Human.technology Styria.

Zukünftige Gründer:innen-Generation solle positiv beeinflusst werden

Das 2014 von Sissel Hansen gegründete Medienunternehmen Startup Guide, verfolgt mit seinen Produkten das Ziel, Startup-Ökosysteme auf der internationalen Bühne sichtbar zu machen und dabei inspirierende Geschichten sowie Expert:innen-Tipps für den Schritt zum eigenen Unternehmen anzubieten.

Auch Sissel Hansen, zeigt sich daher erfreut über das neue Projekt und sieht viel unternehmerisches Potential in der Stadt, die im Fokus des neuen Buchs steht. „Graz ist eine lebhafte und kreative Stadt mit einer aktiven und ehrgeizigen Startup-Community, die Neuankömmlinge herzlich willkommen heißt und die notwendige Unterstützung für den Ausbau neuer Geschäftsideen bietet. Es war bereichernd und zugleich inspirierend, am Startup Guide Graz zu arbeiten, und ich freue mich darauf, die Startup-Szene der Stadt einem globalen Publikum zu präsentieren”, erklärt die Gründerin dazu.

Vorstellung und Verkauf am 30. März 2022

Die offizielle Vorstellung des neuen Startup Guide Graz findet am 30. März 2022 im Lendhafen am Mariahilferplatz in Graz statt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung, werde um eine Online-Anmeldung gebeten. Der Kauf der Printausgabe ist ebenfalls ab dem 30. März 2022 möglich. Das Buch werde laut Startup Guide sowohl online, als auch in mehreren Geschäften in ganz Europa verkauft bzw. könne, entsprechend des Vorrats, kostenlos bei der Wirtschaftsabteilung erworben werden.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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