04.12.2018

Steirer Startup entwickelte waschbares „Smart-Shirt“ für Sportler

Das steirische Startup sanSirro entwickelte mit QUS ein Smart-Shirt für Sportler, das trotz der integrierten Technik auch waschbar ist. Für die Markteinführung 2019 startete sanSirro eine Kickstarter-Kampagne, die in kürzester Zeit das angepeilte Fundingziel übertraf.
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QUS
(c) QUS: Das smarte Shirt für Sportler ist sowohl für Frauen, als auch Männer erhältlich

Die Digitalisierung macht auch nicht vor der Sportartikelbranche halt. Mit Fitness-Apps und Wearables kämpfen Hersteller um Kunden und einen Milliarden-Markt. Nicht nur die großen Player, wie Nike, Adidas und Co setzen auf Innovationen, wie „intelligente Sportwäsche“, auch kleinere Startups wollen sich ein Stück des Kuchens sichern. Eines davon ist das steirische Startup sanSirro, das mit QUS ein „Smart-Shirt“ entwickelt hat, das die wichtigsten Körperdaten beim Sporteln erfasst. Die Besonderheit: Laut dem Startup handle es sich bei QUS um das weltweit erste waschbare Smart-Textil.

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Mit Daten sollen die Kalorien purzeln

Das „Smart-Shirt“ kann für eine Vielzahl an Sportarten, wie Triathlon, Fußball, Tennis oder Radfahren, verwendet werden. Dabei zeichnen Sensoren, ohne auf einen Brustgurt zurückgreifen zu müssen, alle relevanten Körperdaten auf. Anschließend werden diese in einer Cloud gespeichert, damit die Nutzer ihr Training optimieren können. Zu den aufgezeichneten Körperdaten zählen die Herzrate, Atemfrequenz und Herzratenvariablität. Zudem werden Geodaten, Beschleunigung und die G-Kraft registriert, um anschließend den Kalorienverbrauch zu errechnen.

 

QUS
(c) sanSirro: On-Board-Unit dient als Schnittstelle zum Smartphone

Eine On-Board-Unit im Nackenbereich verfügt über eine Bluetoothschnittstelle, die die gewonnen Daten auf ein Smartphone überträgt. Zudem können Nutzer mit einer eigens entwickelten App ihre Daten auswerten. Über einen Mini-USB-Port kann das „Smart-Shirt“ aufgeladen werden. Der Akku soll je nach GPS-Genauigkeit bis zu 24 Stunden halten.

QUS Markteinführung 2019

Für die Entwicklung des Prototypen konnte das Team rund um Gründer und CEO Hannes Steiner im Sommer 2016 über die Crowdinvesting-Plattform Conda rund 348.000 Euro einsammeln. Um über ausreichend Kapital für die Markteinführung 2019 zu verfügen, startete sanSirro unlängst eine Kickstarter-Kampagne. Laut dem Startup konnte in kürzester Zeit, das Kampagnen-Ziel von 25.000 Euro erreicht werden. Derzeit haben 76 Unterstützer rund 34.774 Euro investiert. „Wir sind von der Nachfrage von direkten Käufen und von Anfragen von Distributoren aus der ganzen Welt begeistert und freuen uns schon sehr auf die Auslieferung kommenden April“, so Steiner.

Unterstützer sparen 40 Prozent

Die Kickstarter-Kampagne läuft noch bis zum Freitag den 28. Dezember. Mit dem QUS Early Bird Package sparen die Nutzer rund 40 Prozent des Kaufpreises. Anstatt des geplanten Verkaufspreises von 289 Euro bekommen „Kleininvestoren“ das „Smart-Shirt“ für rund 194 Euro. Für Frauen hat sanSirro auch einen Sport-BH entwickelt. Die Auslieferung soll im April 2019 erfolgen.


=> zur Kickstarter-Kampagne

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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