23.11.2016

Startup Barometer 2016: Graz wird als Standort attraktiver

Das Grazer Ideentriebwerk, das Zentrum für Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität und Up to Eleven bringen seit 2014 mit dem Startup Barometer jährlich eine Studie heraus, für die die Grazer Community zum Standort befragt wird. Wieder gibt es in der Wahrnehmung der Befragten Verbesserungen.
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(c) fotolia.com - rh2010

iTranslate, Sunnybag, Timeular – Das sind drei bekannte Beispiele für Top-Startups, die die Hauptstadt der Steiermark als Standort gewählt haben. Doch trotz der Vielzahl an bekannten und erfolgreichen Grazer Jungunternehmen hat sich die Stadt als Startup-Hub noch nicht einmal innerhalb Österreichs wirklich einen Namen gemacht. In internationalen Rankings und Studien scheint sie bisweilen noch gar nicht auf – zu unrecht, wie viele meinen. Und zumindest in der Wahrnehmung der Gründer wird die Stadt an der Mur von Jahr zu Jahr als Standort attraktiver. Der Grazer Startup-Barometer brachte dazu noch einige weitere spannende Ergebnisse.

+++ Das kam beim Startup Barometer 2015 heraus +++

Bewertung: Deutliche Verbesserung zu 2015

4,53 auf einer Skala von eins (sehr schlecht) bis sieben (sehr gut). So bewerteten 135 befragte Personen im Durchschnitt den Startup-Standort Graz. Vergangenes Jahr war der Wert mit 3,95 noch deutlich niedriger gelegen. „Es wird von immer mehr Menschen gesehen, dass der Standort viel Potenzial hat. Wir haben hier Industrien und Top-Unis und können immer wieder zeigen, dass gute Ideen hier tatsächlich weiter kommen“, sagt Werner Sammer. Der Co-Initiator der Studie ist sowohl für das Ideentriebwerk als auch für den Company Builder Up to Eleven tätig.

„Das Geschlechterverhältnis ist seit Jahren kontinuierlich besser geworden“

Fast ein Drittel Gründerinnen

Verbessert hat sich nicht nur die Wahrnehmung des Standorts. Mit 32 Prozent nahmen dieses Jahr auch deutlich mehr Frauen als letztes Jahr (23 Prozent) an der Studie Teil. Ob der für österreichische Verhältnisse hohe Gründerinnenanteil repräsentativ ist? Sammer ist davon überzeugt. „Das Geschlechterverhältnis ist seit Jahren kontinuierlich besser geworden und es kommen auch zu unseren Events immer mehr Gründerinnen“, sagt er. Zum Vergleich: In der Studie European Startup Monitor (ESM) wurde erst kürzlich für ganz Österreich von einem Gründerinnenanteil von sieben Prozent ausgegangen – Tendenz sinkend.

„Setzen immer wieder Zeichen“

Sammer führt das im Österreich-Vergleich deutlich ausgeglichenere Geschlechterverhältnis auch auf die Arbeit des Ideentriebwerks zurück: „Wir setzen hier immer wieder Zeichen. Das ist ein wichtiger Punkt auf unserer Agenda.“ So hat das Ideentriebwerk etwa mit Verena Klampferer in seiner recht jungen Geschichte schon die zweite Präsidentin (die erste war Lisa Fassl, dazwischen war Sammer an der Vereinsspitze). In Spezialausgaben der beliebten Startup-Spritzer-Events werden erfolgreiche Founderinnen eingeladen und der Community vorgestellt.

+++ ESM: Startup-Statistik für ganz Österreich +++

(c) Ideentriebwerk Graz
(c) Ideentriebwerk Graz

Wenig Förderungen und Investitionen

Näher an den Ergebnissen der österreichweiten Studie ist Graz beim Thema Finanzierung, obgleich es auch hier erhebliche Unterschiede gibt. Fast 90 Prozent der befragten Founder nutzten in der Frühphase Eigenfinanzierung, was ungefähr dem Österreich-Wert entspricht. Doch nur etwa ein Viertel nahm Förderungen in Anspruch. Das ist im Vergleich wenig: Der ESM zeigte hier für ganz Österreich einen Wert von über 50 Prozent. Auch Investitionen von Business Angels (13 Prozent) und VCs (11 Prozent) konnten Grazer nur etwa halb so häufig aufstellen wie der Österreichische Durchschnitt.

„Wir müssen die Leute dazu bringen, größer zu denken.“

Finanzierung als größte Herausforderung in Graz

Die Summe, die in der Frühphase insgesamt aufgestellt werden konnte, lag bei 62 Prozent der Befragten unter 50.000 Euro. Ein Viertel der Befragten erreichte immerhin zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Acht Prozent der Befragten kamen über 500.000 Euro. Die übrigen fünf Prozent lagen zwischen 200.000 und 500.000 Euro. In der Finanzierung sieht Sammer auch die größte Herausforderung am Grazer Standort: „Wir haben hier bereits ein sehr gutes Angebot für die ersten Phasen eines Startups. Aber die Anschlussfinanzierung stellt dann häufig ein Problem dar.“ Das gelte jedoch ohnehin für ganz Österreich. Sammer wünscht sich daher, dass das Business Angel-Umfeld weiter gestärkt wird: „Wir müssen die Leute dazu bringen, größer zu denken.“

„Hidden Champions“ ins Licht rücken

Größer denkt auch Sammer selber, wenn es um den Standort Graz geht. Mit dem Ideentriebwerk und Up to Eleven will er weiter daran arbeiten, dass Grazer Jungunternehmen mehr Aufmerksamkeit bekommen. „Graz ist in der Wahrnehmung in Österreich bislang auch untergegangen, weil viele unser Startups eher ‚Hidden Champions‘ sind. Wir wollen die Guten ins Licht rücken“, sagt er. Neben den Aushängeschildern wie Sunnybag wären momentan auch einige Startups mit riesigem Potenzial in der Pipeline. USound habe mit seiner Lautsprechertechnologie etwa schon jetzt vor dem Release Verträge mit Elektronik-Multis.

⇒ Hier geht’s zur offiziellen Website


Methode

Die Studie entstand in einer Kooperation des Ideentriebwerk Graz mit dem Zentrum für Entrepreneurship und angewandte BWL der Karl-Franzens-Universität und dem Company Builder Up to Eleven. 135 Personen wurden online befragt. Knapp mehr als die Hälfte davon waren Founder, ein weiteres Drittel Gründungs-Interessierte, ein Viertel Startup-Berater. Daneben waren Startup-Mitarbeiter und Investoren beteiligt. Mehr als die Hälfte der Befragten war zwischen 26 und 35 Jahre alt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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