27.07.2018

OÖ-Startup ArrowCopter zum zweiten Mal in Insolvenz

Bereits 2015 musste das Gyro Copter-Startup ArrowCopter mit Sitz in Pabneukirchen (Oberösterreich) Insolvenz anmelden - trotz eines katarischen Scheichs als Investor. Damals gelang die Sanierung. Nun eröffnete das Landesgericht Linz ein weiteres Konkursverfahren.
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ArrowCopter / FD-Composites GmbH: der Gyro-Copter aus Oberösterreich - Insolvenz
(c) ArrowCopter / FD-Composites GmbH: der Gyro-Copter aus Oberösterreich

Es war ein ambitioniertes Projekt, mit dem der Flugzeugtechniker Dietmar Fuchs bereits 2009, damals in Niederösterreich, startete. Mit Gyro-Coptern, also Helikoptern, die wie Flugzeuge starten und landen, wollte er den Weltmarkt erobern. Und das Projekt lief gut. Der katarische Scheich Al Thani Mansoor Khalifa beteiligte sich über die Schweizer Gyrocraft Holding AG an der FD-Composites GmbH, die hinter der Marke ArrowCopter steht. 2015 hatte man bereits 30 Fluggeräte gebaut.

+++ Startup-Insolvenzen: Die Szene wächst aus den Kinderschuhen +++

Erste Insolvenz 2015: 81 Gläubigern und 2.857.537 Euro

Dann folgte ein herber Rückschlag. Das Unternehmen geriet, nach Angaben der Gesellschafter, wegen fehlenden Geldes für die aufwendige Erstellung von Prüfberichten der Prototypen, in Zahlungsunfähigkeit. Nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbands AKV stand es letztlich bei 81 Gläubigern mit insgesamt 2.857.537 Euro in der Kreide. Weitere zugesagte zinsfreie Kredite durch den katarischen Scheich waren nicht gekommen, hieß es damals beim Unternehmen. Es folgten eine Personalrochade durch den katarischen Großinvestor. Gründer Fuchs wurde als Geschäftsführer durch Mohammed Mahfoudh Balfaqih, einen Vertrauensamann des Scheichs ersetzt.

Sanierung gelang

Dann gelang die Wende. Ein vorgelegter Sanierungsplan wurde damals angenommen. Wohl mit zusätzlichem Geld aus Katar (über die Schweiz), wurde das Unternehmen weitergeführt. Anfang 2017 war in einem Medienbericht von rund 40 Gyro-Coptern die Rede, die das Unternehmen bis dahin produziert hatte – bei einem Verkaufspreis von rund 150.000 Euro.

Neues Konkursverfahren bei ArrowCopter

Mit dem neuerlichen Aufschwung dürfte es aber wieder vorbei sein. Wie die Plattform Startablish bekanntgab, verlautbarte der AKV heute die Eröffnung eines Konkurs-Verfahrens durch das zuständige Landesgericht Linz. Details dazu sind noch nicht bekannt. Die ArrowCopter-Homepage ist jedenfalls offline. Auf der Facebook-Page gab es noch im Juli Postings. Vom Startup gab es auf eine Message des Brutkasten bislang keine Rückmeldung.

⇒ Zur Facebook-Page des Startups

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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