16.11.2021

Stärken und Schwächen: Österreich in den Top 10 der Digitalisierung

Österreich hat es im "DESI"-Index der EU in die Top 10 geschafft. In wichtigen Teilbereichen gibt es aber noch Nachholbedarf.
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Seit 2014 erstellt die EU-Kommission jährlich ein Ranking zur digitalen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsländer: Der „DESI“ (Digital Economy and Society Index) gilt unter anderem als Indikator für die Innovationskraft. Österreich lag in diesem Ranking lange nur knapp über dem dem Durchschnitt – 2020 etwa noch auf Rang 13 im europäischen Mittelfeld. Das hat sich nun geändert: Österreich liegt 2021 auf Platz 10 und hat damit Deutschland überholt.

„Die beiden vergangenen Jahre haben eindeutig gezeigt, dass Digitalisierung ein enormer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen ist und in vielen Bereichen wesentliche Erleichterungen für unsere Gesellschaft bringt. Die Potenziale der Digitalisierung für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze sind gerade jetzt wichtiger denn je“, wird Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung des Ministeriums zitiert. International brauche man den Vergleich bei Digitalisierungsschritten nicht scheuen, wie der aktuelle DESI zeige.

Der DESI 2021 © EU-Kommission
Der DESI 2021 © EU-Kommission

Österreich Spitzenreiter bei 5G und E-Government

Jedenfalls lohnt es sich, bei dem Bericht näher hinzusehen. Der DESI hat im Vergleich zum Vorjahr seine Methodik geändert. Der Bereich „Nutzung des Internets“ wurde als eigener Bereich ausgegliedert und nunmehr werden vor allem vier Dimensionen in dem Index berücksichtigt: „Digitale öffentliche Dienste“, „Konnektivität“, „Integration digitaler Technologien“ und „Humankapital“. Laut EU-Kommission wurde im Vergleich zum Vorjahr Mobilfunk-Breitband stärker gewichtet, da die 5G-Abdeckung nun erfasst werde.

Diese Anpassung der Methodik dürfte Österreich zusätzlich Aufwind in dem Ranking beschert haben. „Die Verbesserung geht vor allem auf den großangelegten 5G-Ausbau und die Digitalisierung öffentlicher Dienste zurück. Beides stellte bereits in der Vergangenheit Stärken dar, die es als wichtige Elemente für innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu erhalten gilt“, fasst Klara Sekanina, Vorsitzende des österreichischen Forschungsrats (RFTE) zusammen. Der Forschungsrat legt jährlich einen Bericht zur „wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit“ Österreichs vor, in den gängige internationale Innovationsrankings einfließen – darunter auch der DESI. Als Zielwert für den DESI-Index bis 2030 wird in dem Leistungsbericht Platz 5 angeführt.

Österreich hat eine deutliche Stärke im Bereich Konnektivität und entwickelt sich parallel zum EU-Schnitt © EU-Kommission
Österreich hat eine deutliche Stärke im Bereich „digitale öffentliche Dienste“ und entwickelt sich parallel zum EU-Schnitt © EU-Kommission

Pluspunkte bei Open Data

„Die verbesserte Position Österreichs im Gesamtranking des DESI 2021 ist aus unserer Sicht ein sehr positives Signal und das verdiente Ergebnis zahlreicher Anstrengungen in allen Bereichen der Digitalisierung“, so Sekanina. Besonders gut schneidet Österreich traditionell im Bereich E-Government ab und hat sich dort weiter verbessern können. In dem DESI-Länderbericht heißt es dazu: „Bei der Digitalisierung öffentlicher Dienste zählt Österreich zu den Spitzenreitern. Beispielsweise verzeichnet das Land eine hohe Zahl von Internetnutzern, die E-Government-Dienste verwenden (81 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 64 %). Auch bei der Bereitschaft zur Datenoffenheit (Open Data) liegt Österreich mit einem Wert von 90 % über dem EU-Durchschnitt von 78 %“.

Bei der Konnektivität punktet Österreich vor allem mit einer hohen 5G-Abdeckung, die einen Sprung von Platz 22 im Vorjahr auf Platz 11 im aktuellen Index bringt. Bei der Abdeckung mit Festnetzbreitband mit sehr hoher Kapazität liege Österreich allerdings vor allem im ländlichen Bereich unter dem EU-Schnitt.

Nachholbedarf: Schwächen in wichtigen Details

Sekanina verweist auf wichtige Teilbereiche, in denen Österreich Nachholbedarf hat: „Es gibt aber auch zwei Ergebnisse, die exemplarisch aufzeigen, dass man sich auf den erzielten Fortschritten keinesfalls ausruhen kann: Für die Nutzung von Big Data durch Unternehmen attestiert der DESI 2021 zwar eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, dennoch liegt Österreich weiterhin deutlich unter dem europäischen Mittelwert; und im Bereich Humankapital erreicht Österreich trotz signifikanter Steigerung gegenüber 2020 nur den EU-Durchschnitt“. In anderen Teilbereichen liegt Österreich dafür über dem EU-Schnitt, wie das BMDW in einer Aussendung betont: „Bei der Nutzung von KI-Technologien hält Österreich aktuell mit 37 Prozent deutlichen Abstand zum EU-Schnitt (25 Prozent)“. In der Dimension „Integration Digitaler Technologien durch KMU“ hat sich Österreich gegenüber dem Vorjahr um 6 Plätze verbessert und liegt nun auf Platz 11.

Insgesamt zählt nicht nur der Rang im Gesamtranking. Interessant ist der Abstand zur Spitzengruppe in dem Index, die traditionell und auch heuer von Dänemark, Finnland, Schweden, Niederlande und Irland angeführt wird. „Insgesamt hat der Abstand zur Spitzengruppe (mit der Ausnahme von Malta) sowohl in der Gesamtbewertung als auch in zentralen Einzelindikatoren sogar noch zugenommen“, betont Sekanina. Österreich würde in Sachen Digitalisierung also besser, andere Länder verbessern sich allerdings in einigen Bereichen deutlich schneller. „Diese Entwicklung bestätigt unsere jüngste Ratsempfehlung, in der wir zu einem systemweiten Sense of Urgency und entschlossenem Handeln aufrufen“. Die wichtigsten Entwicklungsfelder sieht der Rat in den Bereichen Künstliche Intelligenz. Quantentechnologie, Technologiesouveränität, Fachkräfte und Entrepreneurship.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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